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Die Verfassung der USA - Referat



1. Allgemeines

- Die Verfassung der USA wurde am 17. September 1787 verfasst und legt seit dem 21. Juni 1788 deren politische und rechtliche Grundordnung fest
-  in dieser ist der Präsident nicht nur Staatschef (dies ist er in Deutschland ja auch) , sondern auch Regierungschef
- Die Position des Regierungschefs übernimmt in Deutschland jedoch der Kanzler / die Kanzlerin
-  der amerikanische Präsident besitzt also sehr viel Macht um Staat, was auch der Grund für den sehr aufwendigen Wahlkampf ist, der um diesen Posten immer durchgeführt wird (zur Veranschaulichung: Der Wahlkampf zwischen Romney und Obama kostete 2012 rund 5 Milliarden Euro)
- Der ursprüngliche Text der amerikanischen Verfassung bestand aus 7 Artikeln, mittlerweile wurden diese jedoch um 27 Artikel ergänzt
- Die amerikanische Verfassung zählt zu einer der ersten demokratischen Verfassungen auf der Welt, kann je nach Ansicht sogar als die erste demokratische Verfassung gezählt werden (wobei die Sklavenhaltung dem widerspricht)
- es kann also nicht genau gesagt werden, wo es die erste Demokratie gab, da jede Staatsforum eine Entwicklung durchmacht und es so keine klaren Grenzen gibt (also wie bei der Aufklärung)
- letztlich gilt es auch zu beachten, dass man vor 200 – 300 Jahren noch andere Vorstellungen von Demokratie besaß


2. Inhalt

- eingeleitet wird die Verfassung mit einem einzigen Satz, der den Zweck der Verfassung vorstellt – hier die Übersetzung:
„Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu perfektionieren, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.“
- Die 7 ursprünglichen Artikel der Verfassung werden wir euch jetzt kurz vorstellen
- Die ersten 3 Artikel der Verfassung beschreiben den Aufbau der Gewalten in die Legislative, die Exekutive und die Judikative
- Wie im ersten Artikel der Verfassung beschrieben, führt der Kongress die gesetzgebende, also die legislative Gewalt aus
- Der Kongress besteht aus Repräsentantenhaus und Senat, dessen Mitglieder allesamt vom Volk gewählt werden
- Der zweite Artikel beschreibt die Ausführung der Exekutiven, also der ausführenden Gewalt durch den Präsidenten
- während in Deutschland also die ganze Regierung die exekutive Gewalt übernimmt, wird all diese Macht in den USA dem Präsidenten übertragen
- der Präsident wird daher oft nicht zu Unrecht als „mächtigster Mann der Welt“ bezeichnet, schließlich hat er auch den Oberbefehl
über das Heer inne, handelt mit dem Senat diplomatische Verträge aus etc.
- gewählt wird der Präsident nicht direkt vom Volk – das Volk wählt lediglich Wahlmänner, welche dann anschließend Präsident und Vize-Präsident wählen
- die Judikative, also die rechtsprechende Gewalt obliegt dem obersten Gerichtshof und anderen Gerichten
- die Richter dieser obersten rechtssprechenden Institution werden durch den Präsidenten ernannt
- das Amt wird dann auf Lebenszeit ausgeübt, wenn die Richter nicht des Amtes enthoben werden
- der vierte Artikel der Verfassung beschreibt die Rechtsverhältnisse der Staaten untereinander und bestimmt das Verfahren zur Aufnahme neuer Staaten
- Artikel 5 regelt den Schritt der Verfassungsänderungen, welcher recht kompliziert ausfällt
- Der sechste Artikel bestimmt, dass Gesetze auf Bundesebene mehr Bedeutung haben als solche der einzelnen Staaten
- Artikel 7 ist heute nicht mehr wirklich von Bedeutung und legte fest, dass mindestens neun Staaten die Verfassung annehmen mussten, damit diese in Kraft tritt
- Zu erwähnen ist noch, dass die amerikanische Verfassung es nicht vorsieht, den Präsidenten oder den Kongress außerhalb der festen Wahltermine neu zu wählen


3. Veränderungen und Ergänzungen seit 1787

- Wie bereits erwähnt, hat die Verfassung seit 1787 viele Änderungen erfahren
- Gleich zwölf neue Artikel fügten 1791 die „Bill of Rights“ (frei übersetzt „Freiheitsrechte“) der Verfassung hinzu
- Hierzu zählen unter anderem das Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, des Besitzes von Waffen und so weiter
- Weitere Veränderungen der Verfassung beziehen sich z.B. auf den Verbot von Sklaverei und das Frauenwahlrecht im 19. Artikel




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