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Die Schwangerschaft - Referat



Die Schwangerschaft


1. Keimzellen


Bei der Keimentwicklung (Oogenese und Spermatogenese) entstehen aus diploiden Urkeimzellen (Oogonien und Spermatogonien) zunächst mitotisch wiederum diploide primäre Oozyten und Spermatozyten, die sich während der 1. und 2. meiotischen Reifeteilung zu haploiden Zellen (Spermien und Eizellen) entwickeln. Bei der Befruchtung verschmelzen Eizelle und Spermium und bilden die Zygote.


2. Befruchtung

Zur Befruchtung müssen die Spermien die Eizelle aktiv aufsuchen. Für diesen beschwerlichen Weg durch die Gebärmutterbauchhöhle bis zur Ampulle des Eileiters benötigen sie bei einer Wanderungsgeschwindigkeit von 3mm pro Minute ungefähr 1-3 Stunden. Von den 200 bis 300 Millionen Spermien, die bei einem Geschlechtsverkehr im Hinteren Scheidengewölbe deponiert werden, erreichen nur etwa 300 Spermien die Eizelle. Im Gegensatz zu den Spermien, die bis zu 4 Tagen im weiblichen Genitalapparat überleben können, müssen die Eizellen nach erfolgter Ovulation innerhalb von 6-12 Stunden befruchtet werden, sonst sterben sie ab.

Geschlechtsbestimmung:

In Abhängigkeit von dem Geschlechtschromosom (x oder y) des männlichen Vorkerns wird bei der Verschmelzung das genetische Geschlecht festgelegt.

Während die haploiden Eizellen immer ein X-Chromosom aufweisen, besitzen Samenzellen entweder ein X- oder Y-Chromosom. Je nachdem, ob ein Spermium mit einem X-Chromosom oder einem Y-Chromosom auf die Eizelle trifft, kann die entstehende Zygote als Geschlechtschromosomen entweder XX (weiblich) oder XY (männlich) aufweisen.


3. Eileitertransport und Furchung

Während einer 4-bis 5 tägigen Wanderung durch den Eileiter zur Gebärmutter teilt sich die in der Ampulle des Eileiters befruchtete Eizelle und kommt etwa im 16-Zellen-Stadium im Uteruslumen an. Die befruchtete Eizelle wird mit Hilfe eines Flüssigkeitsstroms und durch den uteruswärts gerichteten Zilienschlag der Flimmerzellen im Richtung Gebärmutter transportiert. Kommt es zu einer Behinderung des Tubentransports, kann sich der Keim in die Schleimhaut des Eileiters einnisten und zu einer Eileiterschwangerschaft (Tubergravidität) führen. Hierbei kann es bereits nach kurzer Zeit (6-9 Wochen) durch das Wachstum des Embrios zu einem Aufplatzen des Eileiters (Tubenruptur) mit nachfolgender Massiver, meist lebensbedrohlicher Blutung kommen. Gelangt die befruchtete Eizelle in die freie Bauchhöhle, entsteht eine Bauchhöhlenschwangerschaft. Hierbei setzt sich das Ei am Häufigsten im sogenannten Douglasraum fest.

Die durch fortlaufende Zellteilungen entstanden Furchungszellen bilden eine Furchungskugel (Morula), die kaum größer als die befruchtete Eizelle ist. In diesem Stadium erreicht der Keim das Uteruslumen. Hier entwickelt sich innerhalb der nächsten 2 Tage aus der Morula einen sogenannte Keimblase (Blastozyste), an der man eine äußere Zellhülle (Trophoblast) und eine innere Zellgruppe (Embrioblast) unterscheiden kann. Zu diesem Zeitpunkt senkt sich der Keim mit Hilfe von Enzymen in die Uterusschleimhaut ein, ein Vorgang, den man Einnistung oder Implantation nennt. Während sich aus dem Embrioblast im weiteren Verlauf der Embrio entwickelt, bildet Trophäblast die kindlichen Anteile des Mutterkuchens (Placenta).


4. Implantation und Ausbildung des Mutterkuchens (Placenta)

Die Implantation des Keims findet normalerweise im fundusnahen Abschnitt der Gebärmutterhöhle (Fundus uteri) statt. Zu diesem Zeitpunkt, etwa 5-6 Tage nach der Ovulation, befindet sich die Uterusschleimhaut auf dem Höhepunkt der Sekretionsphase. Sie wird im weiteren Schwangerschaftsverlauf als Decidua (hinfällige Haut) bezeichnet, weil sie als Teil des Mutterkuchens nach der Geburt des Kindes abgestoßen wird. Zum Zeitpunkt der Implantation in die Uterusschleimhaut bildet der Trophoplast Zotten aus (Chorionzotten oder Zottenhaut), die zunächst einen Bindegewebskern und später kindliche Blutgefäße aufweisen (kindliche Teil des Mutterkuchens). Sie bilden zusammen mit anteilen der Uterusschleimhaut (mütterlicher Teil des Mutterkuchens) die Scheiebenförmige Placenta, ein Organ, mit dem der Embrio durch die Nabelschnur verbunden ist. Sie dient der Ernährung des haranwachsenden Keims und Übernimmt den Gas- und Stoffaustausch zwischen mütterlichen und Kindlichen Blut.


4.1 Aufbau des Mutterkuchens

Der Reife, das heist der voll ausgebildete Mutterkuchen ist Scheiebnförmig mit einem Durchmesser von etwa 18cm und wiegt zwischen 450 und 500g und hat die Gestalt eines Flachen Topfes. Der Topfboden wird von der Uterusschleimhaut (Decidua basalis), der Deckel des Topfes von kindlichen Trophoplastanteilen (Chorionplatte) gebildet. Von der Chorionplatte ragen etwa 15- bis 20 Zottenbäume (Placentazotten) in den mit mütterlichen Blut gefüllten Placentaanteil. Das mütterliche Blut strömt über Spiralarterien in die Intervillösen Räume einer reifen Placenta enthalten etwa 150ml Blut, das 3-bis4 mal pro Minute ausgetauscht wird. Im Inneren der mit einem Epithel überkleideten Placentazotten liegen die kindlichen Gefäße im Zottenbindegewebe. Die Gesamtzottenoberfläche in der reifen Placenta beträgt zwischen 8 und 14 m². Der Gas-und Stofftransport zwischen mütterlichen und kindlichen Blut muß das Zottenepithel, das Zottenbindegewebe und die Gefäßwand der kindlichen Gefäße durchqueren (Placentaschranke). Eine Vermischung von mütterlichen und kindlichen Blut findet in der Regel nicht statt. Die Placenta löst sich nach der Geburt des Kindes von der Uteruswand ab und wird ebenfalls „geboren“ (Nachgeburt). Betrachtet man die mütterliche Seite der Placenta, lassen sich 15-bis20 leicht erhabene Areale, die Kotyletonen, erkenne, die von einer dünnen Schicht von Decidua basalis bedeckt sind. Die Furchen zwischen den Katyledonen werden durch Deciduasepten hervorgerufen. Neben den Gas- und Stofftransport hat die Placenta zahlreiche weitere Aufgaben. Sie sichert den Fortbestand der Schwangerschaft, indem sie Aufgabend er Hypophyse und des Ovars übernimmt und wichtige Hormone, wie z.B. Östrogene, Progesterone und Choriongonadotropine (placentares Hormon) bildet


4.2 Nabelschnur

Das in der Placenta mit Sauerstoff angereicherte kindliche Blut gelangt über eine unpaare Nabelvene (Vena umbilicalis) zum kindlichen Orgsanismus. Über 2 Nabelarterien (Arteriae umbilicales) fließt das sauerstoffarme Blut zurück zur Placenta. Nabelarterien und Nabelvene verlaufen, eingehüllt in gallertartiges Bindegewebe, in der etwa 1,5 cm dicken bis zu 1m langen Nabelschnur.


5.Embrionalentwicklung

Die Zellen des Embryoblasten bilden nach vollständiger Implantation eine zweiblättrige Keimblattscheibe, die aus dem inneren (Entotherm) und dem äußeren Keimblatt (Ektotherm) besteht und aus der sich der Embryo entwickelt. Dem Entotherm und dem Ektotherm liegt jeweils ein flüssigkeitsgefülltes Bläschen, das Entothermbläschen (Dottersack) und das Ektothermbläschen (Schafshaut oder das die Amnionhöhle bildende Amnion).
Während der Dottersack sich langsam zurückbildet, wächst der Embryo in die von Amnion gebildete Amnionhöhle hinein. Diese enthält am Endeder Schwangerschaft etwa 1l Fruchtwasser (Amnionflüssigkeit), das eine schützende und ernährende Funktion ausübt. Bei einem etwa 16 Tage alten Embryo erscheint auf der Oberfläche des Ektotherms der Primitivstreifen, eine schmale Rinne, die sich vertieft und zur Primitivrinne wird. Das vordere Ende des Primitivstreifens (Primitivknoten) wird zur Primitivgrube, von der sich in Richtung des späteren Kopfes ein sogenannter Kopffortsatz (Chordaanlage) unter das Ektotherm schiebt. In diesem Gebiet finden umfangreiche Zellwandverschiebungen statt (Gastrulation). Im bereich des Primitivstreifens wandern Zellen in die Tiefe und bilden zwischen dem Entotherm und dem Ektotherm das mittlere Keimblatt, das Mesotherm (Ausbildung der dreiblättrigen Keimscheibe).


5.1 Abkömmlinge der Keimblätter

Aus dem drei Keimblättern, die am Bwginn der Embryonalentwicklung (3.Schwangerschaftswoche) angelegt sind, entwickeln sich die Organanlagen. Das äußere Keimblatt bildet im Wesentlichen die Anlage des Zentralnervensystems (Gehirn-und Rückenmark sowie Ohrbläschen, Riechgrube und Augenlinsen) und das Oberflächenepithel (Epidermis). Aus dem mittleren Keimblatt entstehen Skelett, die Skelettmuskulatur, die Kreislauforgane sowie die Harn- und Geschlechtsorgane. Das Entotherm (inneres Keimblatt) schließlich liefert in der weiteren Entwicklung vor allem die epithelialen Anlagen der Verdauungs- und Atemwege.


5.2 Ausbildung der Körperform

Der zunächst flache, schildförmige Embryo beginnt sich am Vorder- und Hinterende einzuschnüren. Am Ende der 4. Woche ist die Grundform des Rumpfes herausgearbeitet. Der Kopf wächst sehr schnell und nimmt etwa ein Drittel der Gesamtlände des Embryos an. Seine Form wird den drei Gehirnbläschen und den Augenanlagen bestimmt. Zu Beginn der 5. Woche treten die oberen und unteren Gliedmaßen (Extremitätenknospen) als plumpe Knospen an der seitlichen Rumpfwand im Erscheinung. Der Rumpf ist durch die Anlage des Herzschlauches und der Leber vorgewölbt. Nach hinten verjüngt er sich zum gebogenen Steiß.

Im Verlauf des 2.Monats krümmt sich der Embryo stark, wobei besonders die Nacken-und Scheitelbeuge betont werden. Der Kopf nimmt bereits die Hälfte der Gesamtlänge ein; die Anlage des Vorderhirns tritt hier besonders hervor. Die Augenlieder werden in Form von Falten angelegt, und Nase, Lippen und Kinn sind erkennbar. Am Übergang zum Hals sind die Ohrmuscheln zu erkennen. Finger- und Zehenstrahlen werden an den Extremitätenknospen sichtbar.


5. Fetalentwicklung

Vom Beginn des 3. Schwangerschaftsmonats an nennt man den Keim Fetus. Innerhalb der Fetalentwicklung kommt es zum Wachstum und zu Differentierung der Organsysteme. Hierbei verlaufen Wachstumsvorgänge in Schüben. Während die Wachstumsgeschwindigkeit bis zur 16. Schwangerschaftswoche gering ist, beschleunigt sich das Körperwachstum bis zur 27. Woche. Danach folgt eine Periode maximalen Wachstums, die bis zur 37. Woche anhält. In dieser Zeit wächst auch die Amnionhöhle zu einer endgültigen Größe heran. Zu Beginn des 3. Monats nimmt der Kopf fast die Hälfte der Gesamtkörperlänge ein, im 5. Monat ein Drittel und zum Zeitpunkt der Geburt ein Viertel. Den Zusammenhang zwischen Körperlänge und Alter menschlicher Feten zeigt die Haase-Regel, die anhand von Längenmaßen einen Anhalt für das Alter zu geben vermag. Danach spricht die Gesamtlänge (Scheitel-Fersen-Länge) des Fetus im 4. und 5. Fetalmonat dem Quadrat der Monatszahl, ab dem 6.Monat dem Fünffachen der Monatszahl. Zwischen dem 1. Schwangerschaftsmonat und der Geburt nimmt die Körperlänge um das 50fache zu, während das Körpergewicht in etwa vertausendfacht wird. Nach der Geburt vergrößert sich die Körperlänge bis zum Abschluß des Wachstums nur noch um etwa das 3,5fache, das Körpergewicht hingegen um das 20fache. Eine sehr genaue Kontrolle des fetalen Wachstums ist mit Hilfe des Ultraschalls möglich. Hierbei wird z. B. der Abstand der beiden Scheitelbeine gemessen (biparietaler Durchmesser), da der Kopf des Fetus bei der Ultraschalluntersuchung gut sichtbar ist. Eine annähernde Längenbestimmung des Fetus erfolgt nach der Formel:

Biparietaler Durchmesser * 5,5 = Körperlänge in cm. Zum Zeitpunkt der Geburt beträgt der biparietale Durchmesser etwa 9 cm.


6.1 Reifezeichen

Reife Kinder haben bei der Geburt eine Scheitel-Fersen-Länge von etwa 49-51cm mit einer Sitzbeinhöhe von etwa 33cm. Das Gewicht beträgt durchschnittlich 3200g (Mädchen) und 3400g (Jungen), mindestens aber 2500g. Wollhaare (Lanugohaare) sind kaum mehr anzutreffen, und die Kopfhaare haben eine Länge von etwa 2cm. Die Finger-und Zehennägel überragen die Fingerkuppen. Beim männlichen Neugeborenen hat der Hoden das Skrotum erreicht und beim weiblichen Neugeborenen werden die kleinen Schamlippen von den großen gerade Bedeckt. Weitere Kriterien zur Beurteilung von Neugeborenen sind der Zustand der Haut (Farbe, Spannung, Unterhautfettgewebe), die Festigkeit des Nasen-und Ohrknorpels, das Vorhandensein bestimmter neuromuskulärer Reflexe sowie der Zustand der Atmung, der Herzschlagfrequenz und des Muskeltonus. Röntgenologisch ist am unteren Gelenkende des Oberschenkelknochens ein Knochenkern in der Epiphyse sichtbar.


6.2 Schwangerschaftsdauer und Errechnung des Geburtstermins

Der Zeitpunkt der letzten Menstruationsblutung bildet den Bezugspunkt für die Bestimmung der Schwangerschaftsdauer. Hierbei beträgt die durchschnittliche Dauer, berechnet von 1. Tag der letzten Regelblutung, 280 Tage, die mittlere Tragezeit hingegen, berechnet von Zeitpunkt des Eisprungs, 266 Tage. Der Geburtstermin ist nach der Naegele-Regel der 1. Tag der letzten Menstruation minus drei Kalendermonate plus 7 Tage plus 1 Jahr.

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