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Die Lepra - Referat




Die Lepra:

Die Lepra ruft charakteristische Veränderungen der Haut und Nervenstränge hervor.
Die Seuche gehörte zum mittelalterlichen Alltag, obwohl stets nur geringe Anteile der Bevölkerung daran erkrankt waren.
Für die Menschen stellte die Krankheit eine Faszination dar, weil sie als ansteckend, unheilbar und verstümmelnd galt. Es gibt, vereinfacht gesagt, zwei Hauptformen der Lepra: eine nichtansteckende und eine ansteckende Lepra. Bei der nichtansteckenden Lepra leiden die Erkrankten vor allem unter Hautschäden und unter Befall der Nerven. So kann es beispielsweise zu Lähmungen der Hand, des Beines oder bestimmter Augennerven kommen. Der Ausfall von Augennerven kann zur Blindheit führen. Bei der ansteckenden Form der Lepra vermehren sich die Erreger sehr stark. Die Leprapatienten sind schon lange ansteckend, ohne die Krankheit an sich selbst bemerkt zu haben. Wenn sie ausbricht, führt die Erkrankung zur Bildung von Beulen und Knoten auf der Haut, und es kommt zu Nervenlähmungen. Die Geschwüre und Verstümmelungen, die man häufig bei Leprakranken sieht, werden selten durch das Leprabakterium selbst hervorgerufen, vielmehr entsteht sie indirekt durch Nervenausfälle und die dadurch hervorgerufene Gefühllosigkeit. Ein Leprapatient, der beispielsweise kein Gefühl mehr in den Händen hat, verletzt oder verbrennt sich leicht. Dann kommt es leicht zu Infektionen, die vom Patienten aufgrund des mangelnden Schmerzempfindens nicht genügend beachtet werden.
Anstecken konnte man sich ihrer Meinung nach durch den Schweiß, den Atem und den Speichel des Leprakranken und natürlich durch den Geschlechtsverkehr mit ihm. So wurde behauptet, dass eine gesunde Frau, die mit einem Leprosen verkehrte, ohne Ansteckung davon kommen konnte, wenn sie gleich nach dem Geschlechtsakt ihre Menstruation bekam. Ein gesunder Mann wiederum wurde angesteckt, wenn er mit einer Leprosen schlief oder mit einer gesunden Frau, die unmittelbar vorher einem Leprosen beigewohnt hatte und dessen verseuchten Samen noch in sich trug.
Wenn man im Mittelalter unter Verdacht stand Lepra zu haben wurde man nur bei sonnigem Wetter untersucht, da bei der Untersuchung gute Lichtverhältnisse gefordert waren. Der Name und das Alter des unter Verdacht stehenden Menschen wurde registriert. Nun musste er Fragen nach seinem Umgang und seinen bisherigen Krankheiten beantworten. Zudem wollte der Arzt ( der mit einem Bader und zwei Hebammen untersuchte)wissen, wie häufig er aufstoße müsse, sich träge fühle, an Juckreiz leide und ob sein Sexualtrieb in letzter Zeit zugenommen hätte. Die Leprösen wurden nämlich eines gesteigerten Geschlechtstriebes bezeichnet und man warf ihnen Unzucht vor. Doch die Leprakranken waren keine Sexsüchtigen, sondern wie Otto Normalverbraucher.
Aussätzige mussten nach Entdeckung der Krankheit in Sondersiechen- oder Leprosenhäusern außerhalb der Stadt leben und, etwa beim Betteln, durch akustische Signale (Klapper, Hornsignal, Rufen) auf sich aufmerksam machen. Aussatz galt auch als erbliche Krankheit, was einer moralischen Verurteilung der Betroffenen Vorschub leistete. Die Pfarrer waren verpflichtet, Personen mit Verdacht auf Lepra zu melden, um eine Untersuchung herbeizuführen. Wurde jedoch vom Arzt beim Lepraverdächtigern nichts entdeckt und ihn als völlig gesund entlassen musste, hatte er ihm noch einen Schaubrief auszustellen, in dem er die „Reinheit“ des Patienten bestätigte. Damit konnte der Lepraverdächtige seinen Mitbürgern beweisen, dass er wirklich nicht leprös war.



Die Heilmittel, die man gegen die Lepra anwendete waren zum Teil mehr als fragwürdig. Man sollte zum Beispiel ein Bad im Blut riesiger Schildkröten nehmen.
Außerdem wurde einem von schlechter Luft abgeraten und von austrocknenden und kühlenden Speisen. Oder man sollte die geschädigten Hautpartien mit Schwefel, indischer Myrobalanenfrucht oder Erdrauch-Kraut einreiben.

Oder man empfahl eine Schlangensuppe, die mit Porree, Dill und Kichererbsen zubereitet wurde oder man empfahl auch Arzneimittel, die man aus dem Blut einer schwarzen Schlange erstellte, sie sollten von der Lepra befreien. Andere meinten, dass sich nach dem Genuss von Schlangenfleisch die Haut, des Leprakranken, wie bei der Schlange abschäle und die gesunde Haut zum Vorschein komme. Einige glaubten dagegen, dass nur das Blut einer Jungfrau von der Lepra befreien könnte!

Die mittelalterlichen Ärzte glaubten, dass man an der Lepra nur erkranke, wenn die Leber zuviel schwarze Galle produziere und die Milz nicht mehr in der Lage sei, diesen gefährlichen Stoff abzubauen. Denn diese nicht abzubauende Galle zerstöre allmählich den ganzen Körper und führe letztendlich zu den Lepraerscheinungen.

Einige mittelalterliche Mediziner behaupteten zudem, dass dieser Überschuss an schwarzer Galle durch schlecht durchlüftete, übelriechende Wohnungen, durch dichte und nebelige Luft oder durch sehr kalte oder sehr warme Luftströmungen verursacht würde. Andere waren der Meinung, dass dieser schwarze Gallenüberschuss durch Fehler in der Ernährung hervorgerufen würde. So warnten sie vor dem Verzehr von stark gesalzenen, scharf gewürzten und fetten Fleischsorten wie die vom Schwein, vom Esel oder Bären und vor dem Verzehr von bestimmten Fischsorten, Schnecken, Erbsen, Bohnen, Linsen und von leicht verderblichen und verdorbenen Speisen.

Falls das alles nicht half blieben nur noch die vielen Heiligen die man um die Genesung von der Lepra bitten konnte.


Die Kleidung der Lepra Infizierten:

Die Lepra Infizierten mussten die typische Leprösenkleidung tragen
Sie bestand aus einem grauen weiten Umhang, der mit einer Kapuze versehen war, einem grauen breitkrempigen Hut, der durch ein langes Band gehalten wurde, Handschuhe und einer dreiteiligen Klapper, mit der man Kastagnettenartige Geräusche von sich geben konnte, um die gesunden Zeitgenossen rechtzeitig vor seinem Erscheine zu warnen. Nicht abgebildet wurden die ebenfalls erforderliche Trinkflasche, die Brottasche und der lange Stock mit dem man auf Gegenstände, die man kaufen wollte, weisen konnte. Denn Waren oder Menschen zu berühren, war dem Leprösen strikt verboten.














Weitere Verbote für Leprakranke:

1. Es ist dir verboten, jemals in die Kirchen, auf den Markt, in die Mühle, an den
Backofen und in die Volksversammlungen zu gehen.

/> 2. Es ist dir verboten, deine Hände, und was du sonst zu waschen nötig hast, in Quellen und Rinnen von irgendwelchem Wasser zu waschen, und wenn du trinken willst, so sollst du das Wasser mit deinem Becher oder irgendeinem anderen Gefäß schöpfen.

3. Ich gebiete dir außerdem, nur einherzugehen in deinem Leprosenanzuge, damit du von anderen erkannt werden kannst, und du sollst nicht barfuß außerhalb des Hauses gehen.

4. Ich lege dir ans Herz, dass du nicht irgendeine Sache, die du kaufen willst, wo es auch sei, anrührest, sondern diese nur mit einer Gerte oder einem Stäbchen berührest, damit man erkenne, was für eine Sache es sei.

5. Ferner trage ich dir auf, dass du nicht in ein Wirtshaus oder in andere Häuser gehest, und wenn du Wein kaufst oder was dir sonst gereicht wird, so tue es in dein Fläschchen.

6. Ferner befehle ich dir, nicht mit irgendeinem Weibe, auch nicht mit deiner Frau, umzugehen.

7. Ferner befehle ich dir, wenn auf dem Wege dir jemand begegnet und dich befragt, dass du nicht antwortest, bis du aus der Windrichtung gegangen bist, damit er nicht von dir den Tod empfange, und du sollst nicht geraden Weges auf jemanden zugehen.

8. Ferner befehle ich dir, dass, wenn du über einen Steg oder über ein Wasser gehen musst oder auch anderswohin, dass du nicht die Balken oder das Geländer anrührest, bevor du nicht deine Handschuhe angezogen hast.

9. Ferner befehle ich dir, dass du keine Kinder oder irgendwelche andere junge Leute anrührest und ihnen etwas von deiner Habe gibst.

10. Ferner befehle ich dir, dass du in Gesellschaft anderer Leute nicht essest und trinkest, sondern nur mit Aussätzigen, und wisse, dass, wenn du in deinem Hause gestorben sein wirst, du nicht in der Kirche beigesetzt werden wirst."


Selbst die Ehepartner wurden von Gesetzen nicht verschont obwohl sie gesund waren

Der gesunde Ehepartner durfte zu Lebzeiten des leprösen keine zweite Ehe mit einem neuen, gesunden Partner eingehen. Denn Papst Gregor IX. († 1241) verbot die Auflösung auch solcher Ehen und forderte vom gesunden Ehegatten, dem Kranken ins Hospital zu folgen.

In der Realität kam dieser Fall aber sehr selten vor, denn meistens waren Kinder vorhanden, für die der gesunde Elternteil sorgen musste. Außerdem wurden in den Leprosorien Männer und Frauen getrennt und in eigenen Häusern untergebracht, so dass die Ehepartner sowieso nicht mehr zusammenleben konnten.


Wie das Leben in einem Leprosorium, das außerhalb der Stadt liegen musste, ablief zeigt die Lübecker Leprosenordnung von 1260. In Lübeck wurden die Aussätzigen zu folgenden Geboten und Verboten angehalten:

1. Es ist die Pflicht der Aussätzigen im Hospital zu Lübeck, dass alle gemeinsam im Stehen nach dem Essen fünf Paternoster und fünf Ave-Maria sprechen.

Wer dieses vernachlässigt, dem wird zur folgenden Mahlzeit vom Haus kein Essen gegeben.

2. Wer dem Bruder oder der Schwester sagt: ‚Du lügst, Du bist ein Schurke‘, dem wird acht Tage seine Pfründe entzogen.

3.(6.)Wenn ein Bruder und eine Schwester beim Koitus ertappt werden und dies von zwei Brüdern oder zwei Schwestern bestätigt wird, dann werden diese für ein Jahr und Tag aus dem Spital verwiesen, und wenn sich nach ihrer Wiederaufnahme erweist, dass sie die Sünde des Koitus wiederum begangen haben, dann werden sie für ewig aus dem Haus verwiesen.

4.(11) Ein Kranker darf sein Geld und sein Erbe geben, wem er will, entsprechend seinem Testament. Aber seine Kleider sollen im Spital bleiben, nicht auf den Markt gebracht werden, sondern können im Spital unter den Bedürftigen verkauft werden.

5. (14.) Wenn der Siechenmeister einem Kranken befohlen hat, etwas zum Nutzen des Hauses zu tun, was er gut könnte, und dieser sich weigert, es zu tun und den Befehl nicht ausführt, dann bekommt er einen Tag keine Pfründe.

6. (22.) Alle gehen gleichzeitig schlafen, wenn der Siechenmeister geht.


7. (26.)Wer eine religiöse Übung ohne zwingenden Grund vernachlässigt, darf am nächsten Essen nicht teilnehmen.

8. (28.)Zweimal in der Woche wird gebadet.

9. (30.) Kein Kranker betritt die Stadt, um etwas zu kaufen.

10. (33.) Die Kleidung, die jemand hat, wenn er ins Spital kommt, kann er auftragen; danach muss er blaue oder graue, darf aber nicht gestreifte tragen.

11. (34.)Die Schwestern müssen graue und geschlossene Kleider tragen."

Würfelspiele, Tanzen, Ruhestörungen, Missachtung der Schlafenszeiten und der Gebetspflichten, Versäumen des Kirchganges oder sexuelle Beziehungen konnten - wie auch oben deutlich gezeigt wird - mit der Ausweisung bestraft werden.

Rechtmäßig gesehen galten die Leprosen schon im Frühmittelalter für nicht lehnfähig und erbfähig, aber für voll deliktfähig!


Und trotz all dieser harten Lebensbedingungen versuchten viele Arme und auch arbeitsscheues Gesindel, die sich mit Rossmist beschmierten, unter dem Vorwand, sie hätten Lepra, sich in diese Hospitäler einzuschmuggeln. Denn in den Leprahäusern gab es immer reichlich zu essen und zu trinken. Und das selbst in der Fastenzeit! Denn als "lebendige Tote" waren sie ja aus der christlichen Gemeinschaft ausgestoßen worden und hatten sich deshalb auch nicht an die Fastengebote zu halten.


Dieses Referat wurde eingesandt vom User: Lilly101



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