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Die Judenpolitik in drei Phasen - Referat



Vorstellung 1 – Die Judenpolitik in drei Phasen:
Die Judenpolitik von 1933 bis 1945 im Dritten Reich lässt sich in drei Phasen zusammenfassen, die ich in den folgenden drei Teilabschnitten erläutern werde.
Dabei ist bei allen 3 Phasen eine deutliche Steigerung zu erkennen, die die Eskalation unausweichlich macht.

1. Die erste Phase – Die Ideen der „Rassenhygiene“ und des SS-Staates
Die erste Phase der Eskalation verlief eher unscheinbar und wurde in der Gesellschaft durch verschiedene Dinge sichtbar. Die sogenannte „Rassenhygiene“, die sich Hitler als Vorbild gesetzt hatte, wurde in dem ganzen damaligen Alltag, konsequent umgesetzt. Auch die SA, die vorher noch als stärkste Gruppierung des Nationalsozialistischen Systems fungierte, wurde bald durch den Geheimbund der SS fast vollständig abgelöst. Diese Gruppierung agierte als die Polizei im Dritten Reich und war direkt dem „Führer“ (A. Hitler) zur Treue verpflichtet. Unter Heinrich Himmler, war dieser Apparat die Macht ausübende Instanz und bediente sich zahlreicher Methoden um die Bevölkerung immer stärker zu überwachen und zu unterdrücken. Auch die Kontrolle der neu entstandenen Konzentrationslager waren ihre Aufgabe, die sie mit äußerster Brutalität und Grausamkeit in die Tat umsetzten. Währenddessen wurden in der Bevölkerung die Ideen der „Rassenhygiene“ umgesetzt. Die SS wurde beauftragt Mütter rein deutschen „arischen“ Ursprungs zu unterstützen und das NS-Regime vergab Preise wie das „Mutterehrenkreuz“, um für Familien mit drei oder mehreren Kindern weiter anzuspornen weitere arische Kinder zu bekommen. Diese Form der Propaganda beeinflusste die Bevölkerung stark. Beamte, die zu wenig Kinder mit ihrer Frau zeugten, mussten sich sogar vor ihren Vorgesetzten verantworten. Währenddessen wurden in der Bevölkerung Randgruppen wie Juden, Sinti und Roma, „Asoziale“, geistig und körperlich Behinderte sowie Homosexuelle ausgegrenzt und als „Lebensunwertes Leben“ diskriminiert verachtet, und bloßgestellt. Diese Maßnahmen waren erst der Anfang, der eine unweigerliche Eskalation und noch schrecklichere Entwicklung zur Folge haben sollte.

2. Die zweite Phase – Verbote und Anfänge der Judenverfolgung
Die zweite Phase auf dem Weg zur „Endlösung“ der Judenfrage war direkt und offen anhand von Gesetzen und Regeln spürbar. Durch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ wurden Beamte dazu verpflichtet, ihre deutschen „arischen“ Wurzeln nachzuweisen. Auch die darauffolgenden Nürnberger Gesetze (1935), machten diese Rassenordnung im dritten Reich überall sichtbar. Eheschließungen zwischen Juden und „Ariern“ waren als „Rassenschande“ betitelt und wurden hart bestraft. Weitere Verbote folgten, wie das Erlöschen der Zulassung für jüdische Ärzte/ Rechtsanwälte und Reisepässe wurden mit „J“ (für Jude) gekennzeichnet. Die erste große Eskalation erfolgte nach einem Attentat des Juden Herschel Grynszpan auf den Legationssekretär vom Rath an der deutschen Botschaft von Paris. Dieses Ereignis hatte die „Reichskristallnacht“ zur Folge, die durch ihre Grausamkeit und Brutalität die bisherigen menschen-verachtenden Maßnahmen übertrafen. Diese von der SS und SA ausgeführte Aktion zerstörte über 8000 jüdische Geschäfte, tötete 100 Menschen und brachte ca. 30 000 Juden in die Konzentrationslager. Außerdem bestrafte das Regime Juden mit einer „Sühneleistung“ von einer Milliarde Reichsmark, die als unbezahlbare Summe galt. Es war klar, dass die schon vorher ausgebeuteten Juden diese Summe nicht aufbringen konnten. Die Reichskristallnacht war vom Führer der SA und SS genau geplant und durch konkrete Befehlsangaben durchgeplant worden. Auch folgte auf diese
Nacht eine Massenflucht der Juden, die ¾ der Juden aus Deutschland auswandern ließ. Diese Reichskristallnacht war der erste Schritt zur angestrebten, vollkommenen Judenvernichtung im letzten Teilabschnitt.

3. Die dritte Phase – „Endlösung“ der Judenfrage, der Massenmord
Die dritte und letzte Phase der Judenfrage endete in der sogenannten „Endlösung“. Sie ist der Begriff für den brutalen Massenmord der Juden in den Konzentrationslagern. Eingeleitet wurde sie, indem den Juden durch die folgenden Schritte alle Rechte entzogen wurden. Ein Auswanderungsverbot ließ die noch nicht ausgewanderten Juden im NS-Staat festsitzen. Außerdem wurden Sperrstunden für Juden erlassen, Zwangsarbeit eingeteilt, es wurden Verbote von Rundfunkgeräten, Haustieren und Edelmetallen erlassen. Zusätzlich wurden Zwangsenteignungen durchgeführt, die die Juden zur völligen Besitzlosigkeit führten. Auch das öffentliche Tragen des „Judensterns“ wurde angeordnet. Somit wurde „der Jude“ als eine nicht lebenswerte Daseins-form betrachtet, und nicht mehr als menschlich angesehen. Die „Endlösung“ wurde dann im Oktober 1941 angeordnet und führte zu konsequenten Vernichtung des Judentums. Durch die „Wannsee-Konferenz“ wurde diese „Endlösung“ mit allen wichtigen staatenbildenden Personen besprochen und durchgeführt. Dabei erließ die Konferenz die Anordnung, die Juden in die Konzentrations- und Vernichtungslager zu bringen und dort je nach Arbeitsfähigkeit zu „verwenden“. Es fanden zahlreiche Transporte mit den verschleppten Juden in die Konzentrationslager statt. Dort wurden sie unter der Kontrolle der SS und SA „vergast“ und getötet. Diese Form der perfiden professionellen und auch maschinellen Ermordung von fünf Millionen Juden und 520 000 Sinti und Roma war der brutalste und grausamste Völkermord in der Geschichte. Dabei wurden die zur „Vernichtung“ gebrachten Juden unwissend, dabei auch, Frauen und Kindern, in die Gaskammern geführt, und dort unter dem Vorwand einer Desinfektion mittels Giftgas getötet. Diejenigen, die zum Arbeiten fähig waren, wurden in die Zwangsarbeit entlassen, wo sie als Sklaven für das NS-Regime bis zum Tode ausgebeutet wurden, immer getrennt von ihrer Familie, die bereits hingerichtet waren. Diese letzte Phase der Judenvernichtung ist das grausame Resultat des NS-Regimes und die äußerste Form von Hitlers „Weltbild“.



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