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Die Heiligsprechung - Referat



Die Heiligsprechung

Seligsprechung und HeiligsprechungVoraussetzung: Tadelloser Lebenswandel als Christ und Wunder oder MärtyrertodDie Heiligsprechung ist die feierliche Erklärung des Papstes, dass ein Mensch von den katholischen Gläubigen öffentlich verehrt werden darf. Der Heilige soll den Gläubigen als Vorbild für die eigene Lebensführung dienen. Sie können den Heiligen in Fürbitten anrufen und Kirchen nach ihm benennen. Die Heiligsprechung (Kanonisation) wird während einer Eucharistiefeier vollzogen.

Der Kanonisation geht ein kirchlicher Prozess voraus, der über mehrere Instanzen führt. Dabei muss nachgewiesen werden, dass durch die Fürsprache des oder der Betroffenen Wunder geschehen sind. So untersuchen Bischofskonferenzen Leben und gegebenenfalls die Schriften desjenigen, der in den Heiligenstand erhoben werden soll. Als nächste Instanz kommt die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen in Rom.Vor einer Versammlung von Theologen muß schließlich ein "Anwalt des Glaubens" die zusammengetragenen Argumente für die Heiligsprechung anfechten; die Fürsprecher müssen ihn widerlegen. Früher wurde der Glaubensanwalt als Advocatus diaboli (Anwalt des Teufels) bezeichnet. Wenn mindestens zwei Drittel der versammelten Theologen für die Heiligsprechung stimmen, liegt die letzte Entscheidung beim Papst.

Märtyrer haben besonderen Status Bedingungen für den Heiligenstatus sind neben einem vorbildlichen und tugendhaften Leben mehrere Wunder, die nach Fürbitte bei den zukünftigen Heiligen geschehen sind.




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Ein Leben in Keuschheit: "Die Versuchung des Heiligen Antonius" von Pieter Brueghel.


Diese Hürde entfällt bei Menschen, die als Märtyrer gestorben sind: wie beispielsweise bei der 1942 von den Nazis ermordeten katholischen Ordensfrau und Philosophin Edith Stein. Papst Johannes Paul II. hatte die vom Judentum zum Christentum konvertierte Märtyrerin bei einen Deutschlandbesuch selig gesprochen.

Seligsprechung: Ähnliches Verfahren Das Verfahren zur Seligsprechung ist ähnlich wie das zur Heiligsprechung: Zunächst werden die Schriften und der Lebenswandel der "Diener Gottes" geprüft. In der Regel ist der Märtyrertod für den christlichen Glauben oder das Vollbringen eines Wunders neben einem tadellosen Lebenswandel als Christ die Voraussetzung. Bei fast allen Wundern handelt es sich um Heilungen.

Dabei geht es aber nicht um Wunder, die sich zu Lebzeiten des "Kandidaten" ereignet haben. Vielmehr müssen die (künftigen) Seligen nach ihrem Tod etwa erfolgreich um Hilfe für Kranke angerufen werden. Mehrere unabhängige Ärzte müssen danach bestätigen, dass es für die Heilung keine wissenschaftliche Erklärung gab.

Kongregation erst 1969 gegründet In der Kirche wurden anfangs die Heiligen ohne förmlichen Prozess anerkannt. Weil es dabei aber zu Übertreibungen und Parteilichkeiten kam, zog der Papst den Vorgang zentral an sich.

Die 1969 im Zuge einer Kurienreform von Papst Paul VI. gegründete Kongregation für Selig-
und Heiligsprechungen prüft in einem eigenen Verfahren die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein.

Erste Kanonisation im Jahr 993 Der erste Heilige, der von einem Papst kanonisiert wurde, war Bischof Ulrich von Augsburg. Papst Johannes XV. nahm die Kanonisation im Jahre 993 vor. Die Heiligsprechung des italienischen Kapuzinerpaters Pio (1887-1968) in Rom indes war ein Event der Superlative: Der Heiligsprechung Pios im Juni 2002 wohnten Hunderttausende von Gläubigen auf dem Petersplatz bei. Es war die bislang größte Zeremonie dieser Art, die je in der Ewigen Stadt über die Bühne gegangen war.





Die Heiligsprechung
Seit dem 6. Jahrhundert wurden viele Klostergründer, Äbte, kirchliche Würdenträger und Adelige, heilig gesprochen.

Zur Heiligsprechung sind zwei Voraussetzungen erforderlich:
1. Die Hagiographie: Die schriftliche Überlieferung enthält die Lebensbeschreibung (vita), die Erhebung der Gebeine (elevatio), und die Wundertaten (miracula).
2. Die Reliquien: Es sind die Gebeine des Heiligen und die sogenannten "Kontakt - Reliquien", das sind Gegenstände, die der Heilige zu Lebzeiten benützt, berührt oder gesegnet hat.
Seit dem 7. Jahrhundert genügt die feierliche Erhebung der Gebeine mit Zustimmung des örtlichen Bischofs als einzige offizielle Handlung für die Anerkennung der Heiligkeit.

833
Gundram, bislang Hofkaplan Ludwig des Frommen und Neffe des Fuldaer Abtes Hrabanus Maurus, wird nach Solnhofen gesandt, um die Belange der neugegründeten Probstei und des vom König geschenkten Gutes wahrzunehmen.
838 / 839
Gundrams Verehrung für Sola veranlasst ihn, die Gebeine mit Genehmigung des Bischofs Altuin von Eichstätt zu erheben und im nördlichen Seitenschiff der Basilika neu zu bestatten. Dieser Akt ist die Heiligsprechung. Die Lebensbeschreibung des Ermanrich von Ellwangen und die Erwähnung der Wundertaten, wie die Heilung von Blinden, Krüppeln und Taubstummen im Zeichen des Kreuzes, geben die notwendige Begründung.




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