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Die Gleichschaltung der Gewerkschaften und Parteien in der Zeit des Nationalsozialismus - Referat



Die „Gleichschaltung“ der Gewerkschaften und Parteien in der Zeit des Nationalsozialismus

Der 01.05.1933 galt als „Tag der nationalen Arbeit“ und fand zu Ehren der Gewerkschaften und Arbeiter statt.
Die Besetzung der Gewerkschaftshäuser, und die damit verbundene Gleichschaltung der Gewerkschaften, folgten ein Tag später. Diese Gleichschaltung stand schon vor dem 01.05. fest. Dabei wurde versucht der KPD, mit den Gewerkschaften, den Nährboden zu nehmen und die Partei endgültig zu zerschlagen. Gleichzeitig wurden die Arbeiter, die dieser marxistischen Gewerkschaften angehörten, ins nationalsozialistische System integriert, indem sie versprachen, den Schutz und die Rechte der Arbeiter zu erhalten und sogar zu erweitern.
Die Gewerkschaften versuchten durch Durchhalteparolen u.ä. die Mitglieder zu halten, sahen aber einen Generalstreik für sinnlos und nahmen ohne Gegenwehr den Verbot ihrer Kampfverbände schließlich hin.
Das Gleiche galt auch für die Parteien. Alle Parteien, bis auf die NSDAP, wurden gesetzlich verboten. Parteien, wie die SPD, versuchten einfach zu „überwintern“ und durchzuhalten, aber auch sie und ihre Teilorganisationen wurden aber von Grund auf verboten, sie galten staats- und volksfeindlich. Die Zeitungen der Parteien durften nicht gedruckt werden, Vermögensgegenstände der Parteien wurden beschlagnahmt, Treffen verboten und bei keiner freiwilligen Fügung der ehemaligen Mitglieder zu der NSDAP, wurden sie in den sog. „Schutzhaft“ genommen, was im Grunde nichts anderes als eine Verhaftung war.
Es gab auch gezwungene Selbstauflösungen, die zum Vorteil deren Mitglieder waren, sodass einige Mitglieder der Deutschnationalen Front ihre Funktion und ihr Amt in der Partei der NSDAP für sich beanspruchen konnten. Mit solchen Maßnahmen gelang es der NSDAP diese „ruhig zu stellen“.
Somit wurden auf legale Weise alle Parteien ausgeschaltet und wenn möglich ins System der NSDAP eingegliedert.
Daraufhin wurde ein Ein-Parteien-System mit der NSDAP am 14.07.1933 gesetzlich, ohne Gegenwehr, eingeführt. Jeder Versuch zur Erhaltung oder Errichtung einer anderen Partei wurde mit Gefängnis gedroht. Infolgedessen lag alle Macht der Reichsgewalt in der Partei bzw. dessen Führer, die NSDAP ist unlöslich mit dem Staat verbunden. Die Partei war der Staat geworden.
Die Gleichschaltung fand auch im Beamtentum statt. Nur „arische“ Beamte, die auch vor dem 9. November 1918 ihrer Tätigkeit nachgingen, durften das Beamtentum ausüben- Judenausschluss, zudem mussten sie jederzeit dem nationalen Staat Rückhalt bieten und dementsprechend nicht ihre „alten“ politischen Interessen weiter nachgehen.
Hitler versuchte die Reste der Demokratie zu beseitigen, insbesondere Abstimmungen und Mehrheitsbeschlüsse, und sie in der Verantwortung einer einzelnen Person zu übertragen. Weitere Maßnahmen waren die Erziehung der Menschen sich mit dem Staat zu identifizieren. Er versuchte nicht Fachkräfte durch Nationalsozialisten zu ersetzen, sondern die Fachkräfte zum Nationalsozialismus zu „bekehren“.



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