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Die Entwicklung des 2. deutschen Kaiserreichs - Referat



Die Entwicklung des 2. (klein-) deutschen Kaiserreichs (-1918) bis 1890

1) Die Verfassung
Das zweite deutsche Kaiserreich wurde aus der Begeisterung über den Sieg über Frankreich heraus gegründet. Preußen hatte sich an die Spitze der nationalen Bewegung gesetzt und wurde durch Personalunionen
a) preußischer König Wilhelm 1. = deutscher Kaiser
b) preußischer Ministerpräsident Bismarck = Reichskanzler
c) preußischer Minister = Staatssekretäre des Reiches

zu führenden Macht im Nationalstaat, der aber trotzdem ein föderalistischer Bundesstaat der Monarchen blieb. Einige Länder besonders Bayern (eigene Eisenbahn und Armee) hatten „Reservatsrechte“. Reichsministerien bestanden für Außenpolitik. Heer, Marine, Post, Zoll, Wirtschaft und Justiz. Die preußische Hauptsstadt Berlin wurde Reichshauptstadt und sitz der obersten Reichsorgane (Reichsgericht, Reichstag, Bundesrat). Die Verfassung war halbkonstitutionell, denn die Spitze der Exekutive wurde teils durch Erbrecht (Erbkaiserrtum der Hohenzollern), teils durch Ernennung von oben (Kanzler braucht vertrauen des Kaisers Minister brauchen Vertrauen des Kanzlers) besetzt. Der demokratisch gewählte Reichstag konnte nur Stellung nehmen zu von oben vorgelegten Gesetzentwürfen und Staatshaushaltsentwürfen, d.h., gegen den Willen der Regierung nichts selbst durchsetze(praktisch nur Vetorecht, kein Vorschlagsrecht). Das Volk hatte also keinen direkten Einfluss auf die Politik, zumal
a) der Bundesrat als zweite Zustimmungsberechtigte Kammer aus ernannten Mitgliedern bestand (indirekte Auswirkung der preußischen Deiklasssenwahlrechts in die Reichspolitik hinein).
b) Der Reichstag von sich aus Minister oder Kanzler nicht stürzen konnte.

2) Parteien im deutschen Kaiserreich
Die Historiker unterscheiden grob fünf Gruppierungen um Parlament (Reichstag), um die viel zahlreicheren Einzelparteien mit zum Teil häufig wechselnden Namen übersichtlicher einordnen zu können:
Sozialdemokraten
Zentrum Linksliberale Rechtsliberale Konservative

Die Liberalen werden deshalb in zwei Gruppen unterteilt, weil sie teils in Erinnerung an 1848 für mehr demokratische Rechte eintraten ( „ Fortschrittspartei“), teils Bismarck als „Einiger der Nation“ vorbehaltlos unterstützten („Nationalliberale“)

3) Der „Kulturkampf (1871-1879)
a) Preußen war seit dem 30jährigen Krieg protestantischer Führungsmacht in Deutschland. Gegen die protestantische Bevölkerungsmehrheit im kleindeutschen Reich schlossen sich Katholiken aller Klassen und Schichten zur Zentrumspartei zusammen, die auch katholische nationale Minderheiten (Elsass-Lothringen, Polen) aufnahm. Dadurch war das Zentrum mit den meist protestantischen Konservativen verfeindet, an deren Spitze ostaslbische Junker standen. Als der Papst 1870 das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes verkündete, wurde die Zentrumspartei verdächtigt, „einer fremden Macht (dem Vatikan) zu dienen und „ national unzuverlässig“ zu sein. Schlagwort Ultramontanismus. Gegen das Zentrum brachte Bismarck eine Reichstagmehrheit aus allen liberalen Parteien und Konservativen hinter sich.
b) Schutzzollpolitik gegen die Liberalen (an 1878)
Durch die Wirtschaftspolitik des Freihandels und durch den „Antiklerikalismus“ der Kulturkampfzeit hatte B. die Unterstützung der Liberalen gewonnen. Die oppositionelle Zentrumspartei nahm jedoch an Wählerstimmen so zu, dass eine antikatholische Reichstagsmehrheit nicht mehr möglich war.
Da kam B. zugute, dass Zentrum (süddeutsches katholisches Bauerntum) und Konservative (ostelbischer Großgrundbesitz) gemeinsame landwirtschaftliche Interessen gegen billige Gerteideimporte aus Russland und USA hatte. Die liberale Mehrheit verteidigte den Freihandel, weil sie sich davon niedrige Labenshaltungskosten und billige Löhne versprach. Ein Teil der Liberalen stand jedoch der Schwerindustrie (Bergbau und Eisen- Stahl) nahe und trat für die industriellen Schutzzölle gegen die englische Konkurrenz ein. B. hob die Kampfgesetze gegen den Katholizismus (außer Zivilehe, staatliche Schulaufsicht) aus und schmiedete gegen die Freihandelsliberalen eine Parlamentsmehrheit aus Schutzzöllen.
c) Sozialistengesetz (1878-1889) und Sozialgesetzgebung
Durch Sympathie für die Pariser Kommune hatte sich die SPD
des „Internationalismus“ schuldig gemacht und galt als Sammelbecken „vaterlandsloser Gesellen“. B. schob der Partei die Verantwortung für zwei Attentate auf Wilhelm 1. in die Schuhe und gewann dadurch teilweise wieder die Unterstützung der um „Besitz und Eigentum“ fürchtenden Liberalen.
Da aber auch das Zentrum teilweise Arbeiterinteressen vertrat, ließ B. der „Peitsche“ das Sozialistengesetz- der SPD wurde öffentliches Auftreten außerhalb des Parlaments verboten- mit der Sozialversicherung für Arbeiter (1883 Kranken-, 1884 Unfall, 1889 Invaliditäts- und Altersversicherung). Der Stimmtgewinn der SPD hielt dennoch an.
d) Bewertung : Keiner der „Reichsfeinde“ vermochte B. auf die Dauer niederzuhalten- gerade während der Verfolgung stiegen die Wählerstimmen für Zentrum und SPD weiter an- aber die Parteien gewöhnten sich an den Kampf gegeneinander, anstatt im Parlament nach Kompromissen zu suchen. Sie vertraten ausschließlich die Interessen ihrer Wähler und fühlten sich nicht für den Staat verantwortlich, weil sie von B. nicht in die Regierungsverantworung einbezogen worden.
4) Der Kardinalfehler B.s
Die Zusammenarbeit zwischen Weilhelm 1. und Bismarck entsprang langjähriger Bekanntschaft und persönlichem Vertrauen, das eine freiwillige Machteinschränkung der Kaisers zugunsten des Kanzlers zuließ. In der Verfassung war dies jedoch nicht abgesichert, so dass Wilhelm 2. zum persönlichen Regiment ohne Rücksicht auf Kanzler und Reichstag übergehen konnte. B. musste in dessen erstem Regierungsjahr, 1890, die Entlassung hinnehmen und wurde durch gefügige Nachfolger ersetzt, über deren Köpfe hinweg Wilhelm 2. eine gefährliche Politik einschlug.
5) Bismarcks Außenpolitik
B. hatte eingesehen, dass das deutsche reicht das europäische Gleichgewicht gefährdet, darum verhielt er sich zurückhaltend. 1878 saß er dem Berliner Kongress vor, auf dem er zwischen Österreich und Russland in der Balkanfrage vermittelt Nur gegen Frankreich, das wegen Elsass-Lothringen unversöhnlich blieb, bloß er 1882 den Breibund mit Italien und Österreich. Mit den übrigen Großmächten verständigte er sich auf Neutralitätsabkommen. Die Erwerbung von Kolonisten bremste er, um nicht neue Interessensgegensätze mit den älteren Kolonialmächten zu riskieren.
Die verfassungsmäßig nicht beschränkte Machtfülle des Kaisers erlaubte es Wilhelm2. später, ohne Not und ohne Widerstrand eines besonderen Reichskanzler sich in internationale Konflikte einzumischen. B.s Vertragsfreiheit viele dem von ihm mitverschuldeten Kardinalfehler der Reichsverfassung zum Opfer.


Dieses Referat wurde eingesandt vom User: ELFE



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