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Die Bundesregierung - Referat



Die Bundesregierung

Wichtigster Grundgesetzartikel für Bundeskanzler und Bundesminister::

Artikel 65 - [Verantwortungsverteilung in der Bundesregierung; Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers]:

„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.“

Der Bundeskanzler

Wie wird er gewählt ?

· Er wird als einziges Mitglied der Bundesregierung vom Bundestag gewählt und verfügt so über eine besondere demokratische Legitimation. Er ist allein durch ein Misstrauensvotum zu stürzen.

Welche Aufgaben und Möglichkeiten hat er ?

· Er kann den Antrag stellen, der Bundestag möge ihm das Vertrauen aussprechen; bei Ablehnung der Vertrauensfrage kann er Neuwahlen herbeiführen.
· Er hat das Recht Minister zur Ernennung und Entlassung vorzuschlagen.
· Er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt für sie die alleinige Verantwortung.
· Mit der sogenannten Richtlinienkompetenz – der wichtigsten Befugnis des Kanzlers – besitzt dieser die Führungsrolle des Kabinetts. Er kann von einer Mehrheit im Kabinett nicht überstimmt werden.
· Die Verfassung gibt dem Kanzler die Möglichkeit sein Kabinett straff zu führen. (_ Kanzlerprinzip)

Vertreter:

· 1949-1963: Konrad Adenauer; 1963-1966: Ludwig Erhard;
1966-1969: Kurt Georg Kiesinger; 1969-1974: Willy Brandt;
1974-1982: Helmut Schmidt; 1982-1998: Helmut Kohl;
1998-voraussichtlich 2005: Gerhard Schröder

Die Bundesminister

Es gibt 16 Ressortminister und einen Kanzleramtsminister.

Wie werden sie gewählt ?

· Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen, doch als Bundesminister müssen sie nicht Mitglied des Bundestages sein.

Welche Aufgaben haben sie ?

· Jeder Minister leitet innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien für die gesamte Regierungspolitik seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. (_ Ressortprinzip)
· Ein Minister ist verpflichtet, Entscheidungen des Kabinetts auch dann zu vertreten, wenn er ihnen nicht zugestimmt hat, was als Kabinettsdisziplin bezeichnet wird. (_ Kollegialprinzip)

Derzeitige Vertreter:

· Vizekanzler und Außenminister Joschka Fischer; Innenminister Otto Schily; Justizministerin Brigitte Zypries; Finanzminister Hans Eichel; Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement; Verbraucherschutz-, Ernährungs- und Landwirtschaftsministerin Renate Künast und Verteidigungsminister Dr. Peter Struck; Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendministerin Renate Schmidt; Ministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ursula Schmidt; Minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Dr. Manfred Stolpe; Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheitsminister Jürgen Trittin; Bildungs- und Forschungsministerin Edelgard Bulmahn sowie Ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul.




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