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Der aufgeklärte Absolutismus - Referat



In der historischen Zeit der Aufklärung steht in erster Linie ganz klar die Vernunft (ratio) im Vordergrund „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Immanuel Kant). Zentrale Aspekte jener Aufklärung sind geistige Mündigkeit und die damit einhergehende Freiheit. Allerdings war ein Charakter der Aufklärung auch, dass die Freiheit nicht zwingend auch politische Freiheit bedeuten musste – Kant, geprägt von Rousseau und Locke, vertrat zwar den Gedanken von Religions- Gedanken- und Meinungsfreiheit mit den Prinzipien der Gewaltenteilung in Exekutive, Legislative und Judikative, sowie die repräsentative Regierungsform, er kritisierte hierbei aber in keinem Fall die Herrscher und den Staat – Friedrich der II. Wurde von ihm sogar regelrecht verehrt und als „Wegbereiter der Aufklärung“ bezeichnet, auch wenn dies ganz und gar nicht so war. Der Wechsel von Hochabsolutismus zu aufgeklärtem Absolutismus geschah mit den Regierungsantritten Friedrich dem II. Und Maria Theresia.

Ab diesem Zeitpunkt sollte nicht länger das christliche Naturrecht im Vordergrund stehen und vertreten werden, sondern das rationalistische Naturrecht, also alles aus reiner Vernunft, rational => ratio. Der Staat wurde aus individuellen, freien Menschen als Kollektiv gebildet und der Staat wurde als eigenständige und eigens handelnde Größe geschaffen. Von nun an war der Herrscher an seine Untertanen gebunden – durch einen Vertrag bekannte er sich zum ersten Diener des Staates mit der Aufgabe, für Ruhe, Frieden und Sicherheit im Inneren des Landes sowie dem Wohlergehen seines Volkes Sorge zu tragen. Dieser sogenannte Gesellschaftsvertrag beinhaltet jene Freiheit des Einzelnen und die naturrechtlichen Vorstellungen der Philosophen der Aufklärung. Das Kollektiv der Individuen wird durch diesen Gesellschaftsvertrag begründet.

Ein weiterer Vertrag, namentlich der Herrschaftsvertrag, gibt dem Herrscher das Recht, aber auch die Pflicht, über sein Volk und Land zu herrschen. Schauen wir uns dies nun an einem Beispiel genauer an. Nehmen wir das Beispiel Preußens und somit Friedrich dem Zweiten, so sehen wir, dass er sich tatsächlich als erster Diener des Staates sah. Nie handelte er für seine Hohenzoller-Monarchie, sondern immer im Sinne des Volkes. Außerdem trennte er Staat und seine eigene Person strikt voneinander. Besonders wichtig waren ihm Finanzen, Politik, Militär (Heer) und die Rechtspflege. Durchbrüche seiner Amtszeit waren eine Abmilderung der Todesstrafe und die Abschaffung der Folter. Trotz seines fortschrittlichen und aufklärerischem Handeln und Gedanken kam es im Volk zu einer gewissen Diskrepanz hinsichtlich seines Handelns. So setzte er zum Beispiel im Müller-Arnold Prozess die gesamte Rechtsprechung außer Kraft, indem er ein geltendes Urteil sprach. Vor allem von
Beamten und weniger vom Volk kam diese Abneigung, denn das Volk war sonst sehr auf seiner Seite. Gewaltenteilung und Volkssouveränität – das will die Aufklärung erreichen, das muss Friedrich der II. Durchführen.

Alle Rechte und Gesetze sollten während der Aufklärung, aber auch während des Absolutismus in einem gemeinsamen Gesetzbuch vereinigt werden. Dadurch erhofften die Anhänger sich mehr Leistung und eine bessere Verwaltung des Reiches. Friedrich der II. Vereinfachte schlicht das Gesetz, um es auch dem einfachen Volk begreiflich zu machen, somit unterstütze er diese kodifizierten Gedanken. Am 20.03.1791 wurde das Gesetzbuch der Preußischen Staaten – eine Revolution auf dem Gebiet des Rechts – verfasst, aber in Kraft trat es nie. Friedrich Wilhelm der II. Erklomm den Thron nach dem Tod Friedrichs dem II. Hin war die ganze Arbeit seines Vorgängers, denn Aufklärung interessiere Friedrich Wilhelm II. Nicht. Das Allgemeine Landrecht unter Friedrich Wilhelm II. Beinhaltet weder Gewaltenteilung, noch eine einfache Ausdrucksweise, damit jeder es versteht. Staat und Kaiser haben zwar gewisse Pflichten gegenüber dem Volk, aber der Staat blieb unantastbar. Der Unterschied zwischen Bauern, Bürgern und Adligen blieb allgegenwärtig. Sklaverei? War verboten. Sozialhilfe? Wurde gewährt. Somit ist also ein aufgeklärter Absolutismus feststellen. Rechtssicherheit war vorhanden, aber Gewaltenteilung fehlte komplett. Weiterhin gab es einen Unterschied der Stände.



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