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Der NSU-Prozess und die Auswirkung verschiedener Pannen auf die Öffentlichkeit - Referat



Im folgendem Projekt beschäftige ich mich mit dem umstrittenen Prozess der NSU und beziehe mich hier bei explizit auf die Rolle der Presseorgane und deren Auswirkung auf die Öffentlichkeit. Zu Beginn möchte ich erst einmal einige nützliche Daten aus der Vergangenheit herauspicken und im groben Darstellen, worum es bei diesem sogenannten, in den Medien kontrovers debattierten NSU-Prozess geht. Die NSU ist eine Abkürzung für den Nationalsozialistischen Untergrund. Insgeheim spricht man auch von der „Zwickauer Terrorzelle“. Wie man schon im Namen heraus hört handelt es sich bei dieser Organisation um eine rechtsextreme terroristische Vereinigung. Wie viele Mitglieder diese Gemeinschaft Inne hat bleibt unklar. Die wichtigsten Akteure sind nach bisherigen Erkenntnissen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe von denen aber lediglich Letztere noch am Leben ist und die anderen beiden sich selbst töteten. Die NSU hat seit Beginn des 21. Jahrhunderts eine Mordserie auf ausländische zivile Mitbürger angeordnet, einen Attentat in Köln verübt sowie zuletzt auch im Jahre 2007 einen Polizeimord in Heilbronn verordnet. Im Großen und Ganzen führte dieser Sachverhalt zu mehreren Eklats beziehungsweise organisatorischen Defiziten. Deutsche Staatsapparate wie der Verfassungsschutz, das Militär sowie die Polizei schenkten trotz in gewisser Weise bewussten Delikten keinerlei Aufmerksamkeit an diese Gruppierung, wodurch die Gewalttaten erst Jahre später aufgedeckt werden konnten. Mehrere Führungspersönlichkeiten nahelegender Gremien traten zurück oder wurden entlassen. Am 8. November 2011 stellte sich die noch am Leben befindende mutmaßliche Haupttäterin Beate Zschäpe der Polizei in Jena, worauf folgend am 13. November 2011 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf Antrag des Generalbundesanwalts Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der besonders schweren Brandstiftung erließ. In der folgenden Phase wurden weitere mutmaßliche Unterstütze verhaftet. Der Prozessbeginn war ursprünglich für den 17. April 2013 am Oberlandesgericht München geplant. Zurzeit sind Sitzungen des Gerichts bis Januar 2014 terminiert. Experten rechnen mit einer Prozeßdauer von circa zweieinhalb Jahren. Aufgrund wiederholter diverser Probleme wie des Platzmangels und der Frage welche Presseorgane zugelassen werden können, musste der Prozessbeginn um drei Wochen verlegt werden. Der Schwurgerichtssaal A101 im Münchner Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Str. 16 hat 250 Plätze. Die Plätze seien laut internen Ansichten viel zu klein. Neben Anwälten der Opferfamilien und Pressevertretern sollen mindestens 50 Plätze für Zuschauer und Presse sowie für die mehr als 100 Prozessbeteiligten, darunter 71 Nebenkläger und deren 41 Rechtsanwälte bereitgestellt werden. Zuletzt wurde wegen den notwendigen Neuregelungen des Akkreditierungsverfahrens, welches die Zulassung von Medienvertretern zu bestimmten Veranstaltungen für die Presse bezeichnet, der Prozessbeginn provisorisch auf den 6. Mai 2013 verschoben.

Im weiteren Verlauf gehe ich nun auf die Rolle der Presse ein. Hierbei ist direkt zu erwähnen, dass es in punkto der Öffentlichkeitsarbeit schon mehrmals zu peinlichen Possen seitens der deutschen Justizbehörden gekommen ist. Obwohl die zuständige Verwaltung der Justiz eigentlich ahnen müsste, dass solch ein Prozess nicht ohne die Aufmerksamkeit der Presse funktionieren kann, bereiteten sie sich kaum vor. Daraus sind auch die meisten Fehler, Pannen und vage ausgedrückt Peinlichkeiten herzuleiten. Allein die Tatsache, dass der Prozessauftakt verschoben werden musste, sorgte bei manch einem für Aufruhr. Für viele Journalisten verschiedener Bereiche wurde kein Platz eingeteilt. Die Behörden mussten noch einmal alles Grundlegende, insbesondere die Zulassung von Medienvertretern überprüfen. Schlussendlich kam es zu einer mehr oder weniger sensiblen Lösung. Zuerst sollte das "Windhundprinzip" dann ein Losverfahren sollen über die Platzvergabe entscheiden. Einerseits spiegelt es eine rein gerechte und unabhängige Wahl wieder, anderseits zum Nachteil, wäre es blamabel große Medienvertreter wie dem Spiegel, Focus und Co. durch kleinere Zeitungen auszutauschen. Wer die Plätze erhält, entscheidet sich am 29. April. Währenddessen ist es auch bemerkenswert, dass man schlicht die Berücksichtigung von Onlinemedien vergessen habe, aber sie sollen auch im Losverfahren doch noch berücksichtigt werden. Ein weiterer Fehlschlag lag da drin, dass man bei der Vergabe der Plätze an ausländlichen Medienvertretern hinwegsah. Ausgerechnet türkische und griechische Journalisten haben kein Platz bekommen. An dieser Stelle sollte man verdeutlichen, dass acht der zehn türkischer bzw. kurdischer Herkunft waren und einer aus Griechenland stammte. Nach einer Anklage eines türkischen Korrespondenten, entschied das Karlsruher Bundesverfassungsgericht, dass mindestens drei ausländische Journalistengruppen vertreten sein müssen. Bis Dato beruht man sich auf folgende Angaben. Drei Gruppen werden bei den 50 verfügbaren Plätzen per Los berücksichtigt: Nachrichtenagenturen (fünf Plätze), Auslandsmedien (zehn Plätze) und
deutschsprachige Inlandsmedien (35 Plätze).
Das von vielen als Jahrhundertprozess bezeichnete Verfahren gegen die Zwickauer Terrorzelle ist geschmückt mit mehreren Pannen, die eigentlich keine sein müssten.

Wie ich bereits oben schon genannt habe, möchte ich mich nun gezielt auf die Auswirkung dieser „Debakel“ in der Öffentlichkeit richten. An diesem Punkt finde ich es wichtig festzuhalten, dass ich mich in direkterweise nicht auf irgendwelche Studien herrichte, sondern viel mehr einen historisch-situativen Kontext ableiten möchte und allgemeine Gedanken äußere.
Deutschland gilt politisch, wirtschaftlich und sozial zu den voranschauenden und vorbildlichen Ländern der Welt. Aus diesem Grund sind diese Fehler von noch größerer Bedeutung. Hin und wieder kam es zu Pannen bei der deutschen Justiz. So etwas kommt aber überall vor. Aber dieser Prozess hat viel mit der Vergangenheit zu tun. Trotz des Sachverhalts, dass schon 80 Jahre (Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933) vergangen sind, sitzt der Schmerz für die barbarische Gewaltherrschaft im deutschen Vaterland immer noch tief im Nacken. Fast 70 Jahre danach morden „Deutsche“ Bürger unter einem ähnlichen Motiv. Deutschland wurde von ihrer Vergangenheit mit einem negativen Anblick eingeholt. Für die Öffentlichkeit war es ein starker Stoß. Nun heißt es wieder die „Nazi-Deutschen“. Die Mehrheit aller Bürger wünscht sich ein schnelles und gerechtes Verfahren, welches eine robuste Verurteilung der Täter sowie Unterstützer vorsieht, um zu zeigen, dass man die Vergangenheit längst beiseite liegen gelassen hat. Es ist nicht unbedeutend hier zu veranschaulichen, dass die meisten Deutschen Bundesbürger Rechtsextremismus strikt ablehnen. Die Pannen der Justiz wegen derartigen Kleinigkeiten wie der Platzvergabe rief bei einigen Empörung oder Wut bei anderen einfach nur Enttäuschung hervor. Das ausländische Journalisten erst durch einen Urteil des Bundesverfassungsgericht einen Platz zugesichert bekommen haben, wird eher als „Schlappe“ für die Bundesregierung angesehen und richtet sich weniger an das Volk. Dennoch kann man der deutschen Justiz diesmal nichts vorwerfen, denn die Anträge auf die Sitze kamen viel zu spät, ohne dass man rechtzeitig darauf reagieren hätte. Die türkisch-stämmige Bevölkerung in Deutschland sowie in der Türkei und auch ihre Regierung waren empört. Einige Türken sahen dies als absichtliche „Herabwürdigung“ und forderten eine sofortige Entscheidung zugunsten türkischer Zeitungen. Nebenbei gesagt aber sollte die Türkei im Bereich der Presse sich etwas zurückhalten. In der Türkei ist die Pressefreiheit stark eingeschränkt und wird von den autoritären Staatsdiensten der Regierung geleitet. Erst vor kurzem wurde ein bekannter Pianist wegen angeblich beleidigenden Äußerungen an der Regierung zu zehn Monaten Haft verurteilt. Immer noch laufen viele Prozesse gegen türkische aber vornehmlich kurdische Journalisten im sogenannten „KCK-Prozess“, einem Verfahren, welches darauf abzielt, Kritiker, insbesondere jene, die sich für die Rechte der Kurden einsetzten mundtot zu machen.

Es wäre vom Rechten, wenn die Justiz nun alles daran setze, weitere Peinlichkeiten auszusetzen, damit sich der Justiz-Skandal nicht ausweite.
Am Montag den 6. Mai soll der Prozessbeginn starten. Für die Bevölkerung aus allen Schichten wird das Verhalten der Anwälte, Verteidiger und abermals auch der Presse wichtig sein. Um die vorherigen Fehler der Justiz wett zu machen, sollte man wenn schon im Gegenzug ein sauberes Verfahren führen und die Öffentlichkeit befriedigen.


















Quellenverzeichnis


http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/s-p-o-n-helden-der-gegenwart-los-entscheidet-ueber-plaetze-im-nsu-prozess-a-895435.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistischer_Untergrund

http://de.wikipedia.org/wiki/Akkreditierung_(Journalismus)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sitzplatzvergabe-beim-nsu-prozess-anmeldung-mit-hindernissen-a-893659.html

http://www.stern.de/politik/deutschland/verschobenes-nsu-verfahren-richter-gibt-pressestelle-mitschuld-an-prozess-panne-1997638.html

http://www1.wdr.de/themen/medienseite/nsu_vergabeverfahren102.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/article115302709/Der-brillante-Jurist-und-die-Pannen-im-NSU-Prozess.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Zeit_des_Nationalsozialismus




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