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Der Hanf - Referat



Der Hanf
Kurzgeschichte des Hanfes
Hanf stammt aus Zentralasien. Über Jahrhunderte wurde die Pflanze erst im asiati¬schen Raum und dann in allen Erdteilen als Faserpflanze für Textilien, zur Papierher¬stellung sowie als Ölpflanze für Speise- und Lampenöl verwendet. Viele weitere Ver¬wendungsmöglichkeiten beispielsweise in den Bereichen Kosmetik und Heilkunde sind bekannt. Von größter Bedeutung war die große Widerstandsfähigkeit der Hanf¬faser gegen Feuchtigkeit im Zeitalter der Segelschifffahrt. Segel, Taue und die See¬mannskleidung waren aus Hanf gefertigt. In vielen Regionen Mitteleuropas waren die von den Bauern produzierten und getragenen Textilien aus einem Mischgewebe aus Flachs und Hanf. Aus abgetragenen Kleidungsstücken (Hadern und Lumpen) wurde Papier hergestellt. Nach der Erfindung der Buchdruckerei
nahm der Bedarf an Hadern und Lumpen so stark zu, dass sie hohe Preise erzielten, die Ausfuhr beschränkt und ihr Angebot äußerst knapp war. Die Knappheit an Hadern ließ die Papierhersteller nach anderen Rohstoffen suchen. Als zur Jahrhundertwende die chemischen Verfahren zur Herstellung von Papierzellstoff aus Holz erfunden wurden, als die Segelschifffahrt an Bedeutung verlor, Naturfasern billiger aus den Kolonien eingeführt werden konnten, und die Kunstfaser Nylon erfunden wurde, war der Nie¬dergang des Hanfanbaus besiegelt. Nur während des Zweiten Weltkrieges nahm die Anbaufläche im Rahmen der jeweiligen nationalen Bestrebungen zur Selbstversorgung kurzfristig zu. Lediglich in unseren östlichen Nachbarländern hat sich die Tradition des Hanfanbaues ununterbrochen erhalten. Auch in Frankreich, Spanien und Holland wird seit mehreren Jahren wieder Hanf in größerem Maßstab angebaut und beispiels¬weise zu Papierzellstoff, Dämmstoffen und Einstreu für Haustiere weiterverarbeitet. In Österreich wurde Hanf in der Vermehrung von Zuckerrübensaatgut zur Unterbindung der Fremdbestäubung als Wind- bzw. Bestäubungsschutz angebaut. Der Versuchsan¬bau mit Hanf begann an der Universität für Bodenkultur im Jahr 1991. Seit dem Jahr 1994 ist auch ein breites Interesse in der Öffentlichkeit erwacht, das im Jahr 1995 zum Anbau von 300 ha und im Jahr 1996 zum Anbau von ca. 700 ha Hanf in Österreich geführt hat.
Aufbau der Pflanze
Die Anzahl der Varietäten ist allerdings enorm: Ursprünglich aus Mittelasien (Iran, Afghanistan, Kasachstan) stammend, verbreitete sich die Pflanze auf nahezu alle Kli¬mazonen, passte sich der Hanf an subtropische Höhenlagen ebenso an wie an die feuchtkalte Witterung Skandinaviens. Dementsprechend gibt es Erscheinungsformen von 1 bis 10 Metern Wuchshöhe, Hanfkörner sind zwischen 2 und 10 Millimeter groß, die Korn- und Fasererträge variieren ebenso wie Blattformen (5 bis 13 "Finger") und -farben (von dunkel- über hellgrün bis gelblich).Die Pflanze wächst in 100 Tagen bis zu vier Meter hoch und verbessert dabei die Böden. Sie ist ideal für die Fruchtfolge und verlangt keine Monokulturen.

Hanfanbau in Österreich - Legal oder illegal?
Gemäß § 3 Absatz 2 des Suchtgiftgesetzes (BGBL. 234/195 i.d.g. Fassung) ist der An¬bau von Hanf in Österreich nur dann verboten, wenn dieser zur Gewinnung von Suchtgift erfolgt.
Im Rahmen des Erlasses 703.012./25-11 2/1996 des Bundesministeriums für Justiz vom 4. Jänner 96 wurden die Präsidenten der Oberlandesgerichte und der Oberstaats¬anwaltschaften in den Bundesländern von der Auslegung der geltenden Rechtslage informiert. Diese könnte theoretisch wie folgt interpretiert werden:
"Im entsprechenden österreichischen Gesetz sind keine Angaben über Hanfsorten oder Grenzwerte im THC-Gehalt zu finden. Das würde bedeuten, dass in Österreich jede Hanfsorte bzw. Hanf jeden THC-Gehaltes gemäß Suchtgiftgesetz angebaut werden darf, sofern nicht Suchtgift, sondern Fasern, Schäben und/oder Samen gewonnen wer¬den sollen".
Dem ist aber nicht so, da das Inverkehrbringen von Saatgut in die EU unabhängig vom Suchtgiftgesetz nach dem Saatgutrecht nur erlaubt ist, wenn die anzubauenden Sorten im "Gemeinsamen Sortenkatalog der EU" aufgelistet sind. Ausnahmen werden nur zu Versuchs- und Züchtungszwecken nach Ansuchen und Genehmigung gewährt. Das bedeutet konkret, dass nur die (vorher genannten) 14 (bzw. nach Änderung der Liste eventuell mehr) beihilfefähigen
Sorten aus dem Sortenkatalog der EU in Verkehr ge¬bracht werden dürfen, auch wenn keine Förderung angestrebt wird. Tatsächlich kann der Landwirt nur auf einige französische Sorten zurückgreifen, die am Markt sind (z.B.: Felina 34, Fedora 19, Futura 77). Um diesen unbefriedigenden Zustand zu lösen, laufen in verschiedenen europäischen Ländern Zulassungsverfahren für weitere Sorten (Kompolti, Secueni etc.). Bereits für das Jahr 1998 ist damit zu rechnen, dass durch die Zulassung von neuen Sorten das Sortenspektrum erweitert wird.
Die Einhaltung des Suchtgiftgesetzes wird vom Innenministerium und der Exekutive stichprobenartig kontrolliert. Es kann daher vorkommen, dass die Gendarmerie Hanf¬bauern befragt, Einsicht in den AMA Förderungserträge nimmt und den Original-Saatgutanhänger sehen will, bzw. THC-Proben im Hanfbestand nimmt. Diese Unter¬suchungen dienen dazu, nachvollziehen zu können, wofür der Hanf angebaut wird. Sollte im Hanfbestand ein erhöhter THC-Gehalt gefunden werden so ist das nach dem Suchtgiftgesetz nicht rechtswidrig.
Allerdings wird eine missbräuchlich gesetzeswidrige Verwendung als Suchtgift mit steigendem THC-Gehalt eher möglich. In diesem Fall ist dann mit intensiveren Über¬prüfungen der Exekutive bezüglich des Verwendungszweckes des Hanfbestandes zu rechnen. Der Anbau von Hanf ist nicht genehmigungspflichtig und nicht an einen Ab¬nahmevertrag gebunden (außer bei Förderungswerbern auf Stillegungsflächen). Es wird jedoch trotzdem empfohlen die zuständige Bezirkshauptmannschaft und die örtli¬che Gendarmerie (z.B. mit einer Kopie der Aussaatflächenerklärung C 1 der AMA) über den bevorstehenden Hanfanbau zu informieren.
Einige Erklärungen
Hanf: lat. Bezeichnung Cannabis sativa. Unterart: Cannabis sativa indica. Die zwei¬häusige, im Nutzhanfbereich vielfach auch einhäusige Pflanze.
Fasern: Im Stängel der Pflanze sind in bis zu drei Ringen Bastfasern angeordnet, der traditionell wichtigste Hanf-Rohstoff für Gewebe, Bau- und Dämmstoffe, technische Anwendungen uvm.
Schäben: Außer den Fasern enthält der Hanfstängel holzige Anteile, die Schäben. Sie machen 50 % des Erntegewichts aus und werden als Tiereinstreu, Baustoff und ande¬res genutzt.
Samen: Hanfsamen sind kleine, graubraun-gesprenkelte Nüsschen von großer ernäh¬rungsphysiologischer Bedeutung. Sie enthalten keinerlei THC: Kürzel für Tetrahydro¬cannabinol, dem wichtigsten psychoaktiven und therapeutischen Inhaltsstoff der Pflanze. Kommt in Nutzhanfsorten nur in irrelevanten Mengen bis 0,2 % vor.
Öl: Samen enthalten rund 35 % Fett, kaltgepresst ein wertvolles Nahrungsmittel. Nicht zu verwechseln mit Haschischöl:
Haschischöl: stärkste Form von Hanf als Droge, THC-Gehalte über 50 % Marijuana, Medizinalhanf: Hanfsorten mit THC-Gehalten ab 3 %, in der Regel höher (bis über 15 %). Hedonistisch und therapeutisch genutzt. Im engeren Sinn: die getrocknete weibli¬che Blüte.
Haschisch: das konzentrierte Harz der weiblichen Blüten.
Als Rauschmittel verwendeter Hanf weist üblicherweise THC-Gehalte über 5%
auf. Holländische Spezialzüchtungen erreichen deutlich mehr. Samen, Öl und Fasern der Hanfpflanze enthalten von sich aus k e i n THC




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