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Der Bundeskanzler und die Bundesregierung, Aufgaben und Probleme - Referat



Zunächst gehe ich auf die Aufgaben des Bundeskanzlers in der Bundesrepublik Deutschland ein und stelle dabei auch einen Vergleich mit den Aufgaben des Reichskanzlers in der Weimarer Republik an.
Der Bundeskanzler ist die Exekutive-Gewalt in Deutschland, das heißt er ist das ausführende oder vollziehende Staatsorgane unseres Staates. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, nachdem jede Partei einen eigenen Kandidaten ausgewählt hat. Durch die Organisationsgewalt kann der Bundeskanzler die Anzahl und Aufgabenbereiche der Ministerien beliebig einteilen. Im Anschluss daran werden die Bundesminister auf seinen Vorschlag hin vom Bundespräsidenten ernannt und eventuell später unter gegebenen Umständen wieder von ihm entlassen. Bei seinen Personalvorschlägen für die Ämter der Bundesminister muss der Bundeskanzler jedoch auf die Forderungen der Koalitionsparteien oder bestimmter Länder achten. So haben zum Beispiel die Grünen gefordert, dass drei Bundesminister aus ihrer Partei kommen und dies wurde von Gerhard Schröder umgesetzt, in dem er Jürgen Trittin zum Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Renate Künast zur Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und Joschka Fischer zum Außenminister ernannte. Aufgrund des Ressortprinzips darf der Bundeskanzler nicht in die Arbeit der Bundesminister eingreifen, wenn er mit der Leistung der Amtsinhaber unzufrieden ist, sondern kann nur deren Aufgabenbereich einschränken. So könnte Gerhard Schröder den Aufgabenbereich des Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, begrenzen, in dem er den Bereich Wirtschaft einem anderen Bundesminister zu teilt.
Der Bundeskanzler kann auch die Vertrauensfrage stellen, um sicherzustellen, dass er noch eine Mehrheit im Bundestag hat. Wenn der Bundeskanzler keine Mehrheit von mehr als fünfzig Prozent bekommt, so muss entweder er selbst, innerhalb von einundzwanzig Tagen, Neuwahlen ansetzen oder das Parlament mehrheitlich einen neuen Bundeskanzler wählen. Seit 1998 hat Gerhard Schröder bereits drei Mal dieses Recht angewandt und jedes Mal sprach ihm der Bundestag das Vertrauen aus. Auch verband Gerhard Schröder die Vertrauensfrage bereits mit einer Abstimmung über eine politische Entscheidung, bei der er fürchten musste keine Mehrheit zu bekommen. Dazu ein Beispiel: Am 16.11.2001 stand der Bundestag vor der Entscheidung, ob die Bundeswehr in Afghanistan eingesetzt werden solle. Gerhard Schröder musste um die Mehrheit für diesen Vorschlag fürchten, da es im Bundestag und auch in der eigenen Koalition nur wenige Befürworter für einen Einsatz gab. Um trotzdem ein positives Ergebnis zu erzwingen, verband Gerhard Schröder die Frage um einen Bundeswehreinsatz in Afghanistan mit der Vertrauensfrage und erhielt schließlich doch die Mehrheit. Damit war Gerhard Schröder der erste Bundeskanzler in der Geschichte des Bundesrepublik, der eine Sachfrage mit der Vertrauensfrage verbunden hat.
Allerdings, wenn trotz eines ausgesprochenen Misstrauens keinen Neuwahlen innerhalb von einundzwanzig Tagen angesetzt werden, tritt der Gesetzgebungsnotstand ein. Das heißt der Bundeskanzler kann mit Zustimmung des Bundespräsidenten, des Bundesrats und der Bundesregierung selbstständig Gesetz erlassen.
In der Weimarer Republik dagegen hatte der Reichskanzler nicht so viel Macht wie heutzutage, wogegen der Reichspräsident die meiste Macht hatte, er war eine Art Ersatzkaiser. Der Reichspräsident hatte den Oberbefehl über die Wehrmacht, konnte den Reichskanzler ernennen und entlassen und mit Hilfe der Notverordnung nach Artikel 48 die Grundrechte ausser Kraft setzten und den Reichstag auflösen. In den Jahren 1930 – 1933 gab es drei Präsidialkabinette, das heißt, dass nur noch die Reichskanzler mit Hilfe der Notverordnung regierten, die der Reichspräsident erlassen hatte. Die Reichskanzler hatten, vorallem in den letzten Jahren der Weimarer Republik, immer wieder damit zu kämpfen, dass sie keine Mehrheit im Reichstag hatten und daher eine vernünftige Politik der Regierung nicht möglich war. Dies ist vorallem darauf zurückzuführen, dass es in der Weimarer Republik keine Fünf-Prozent-Klausel gab und jede Partei, die
bei den Wahlen ein paar Stimmen bekam, sofort im Reichstag vertreten war. Oft kam es dann zu einem destruktiven Misstrauensvotum, das heißt, dass der Reichstag dem Reichskanzler mehrheitlich das Misstrauen aussprach und dann Neuwahlen angesetzt werden mussten.
Heutzutage dagegen ist nur noch ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG üblich. Dieses konstruktive Misstrauensvotum geht vom Bundestag aus, welcher mehrheitlich, also mit mehr als fünfzig Prozent der Stimmen, dem Bundeskanzler das Misstrauen ausspricht. Anschließend muss der Bundespräsident den alten Bundeskanzler entlassen, bevor der Bundestag einen neuen Kanzler wählen kann. Es gab zwei Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein konstruktives Misstrauensvotum. Zum einen wurde am 27.4.1972 durch die CDU/CSU ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Willy Brandt (SPD) eingebracht, weil durch “Überläufe” von FDP-Abgeordneten zur CDU die Regierungsmehrheit verloren schien. Die CDU wollte nach dem Erfolg des Misstrauensvotums Rainer Barzel (CDU) zum neuen Bundeskanzler wählen lassen. Allerdings scheitert das konstruktive Misstrauensvotum aufgrund von zwei fehlenden Stimmen. Zum anderen wurde am 17.9.1982 Helmut Schmidt (SPD) von der CDU/CSU und der FDP das Misstrauen aufgrund von koalotionsinternen Meinungsverschiedenheiten ausgesprochen. Dieses konstruktive Misstrauensvotum war erfolgreich und Helmut Kohl (CDU) wurde vom Bundestag zum neuen Bundeskanzler gewählt.
Momentan befindet sich die Bundesregierung wieder in einer sehr kritischen Situation. Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode gibt es im Bundestag 603 Abgeordnete und die Koalition aus SPD und Grüne hat 303 Sitze, also gerade ein Sitz mehr als die absolute Mehrheit, von 302 Sitzen, ist. Jedoch durch denn aktuellen politischen Kurs des Bundeskanzlers drohen immer wieder SPD-Linke gegen die Reformen des Bundeskanzlers zu stimmen, wodurch die Regierungsmehrheit akut gefährdet ist. Die SPD-Linken haben auch bereits darüber nachgedacht sich von der SPD abzuspalten und eine eigene Partei zu gründen, die sich mehr an den Grundideen der Gewerkschaften orientiert. Mit solch einem Schritt würden sich die SPD-Linken von dem Fraktionszwang, also dem Zwang im Sinne der Partei abzustimmen, befreien und könnten wieder ihrem Gewissen folgen. Eigentlich sind die Abgeordneten des Bundestags nur ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet ihre Entscheidungen vertreten zu können, aber dieser Grundsatz steht im Gegensatz zu dem heute üblichen Fraktionszwang.
Also kann man abschließend sagen, dass Gerhard Schröders Regierungsmehrheit momentan nicht sehr stabil ist und es jederzeit wieder nötig sein könnte, dass er eine Sachfrage mit der Vertrauensfrage verbinden muss, um die benötigte Mehrheit für seine Reformen zu erhalten.



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