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Das Leben im Kloster - Referat



Als Kloster betrachtet man eine Anlage, in welcher Menschen sowohl ihr Leben als auch ihren gemeinsamen Glauben teilen. Die Bewohner eines Klosters sind Mönche und Nonnen, die dort von der Welt abgesondert leben. Im Kloster selbst bildet die Klosterkirche den wohl wichtigsten Mittelpunkt. Als Klosterhof bezeichnet man die Zentralfläche der Anlage, um die sich die Klosterkirche, der Speisesaal, Schlafräume und andere Räume legen.

Klöster können einer Ordensgemeinschaft angehören, deren Regeln über das Klosterleben bestimmen. Grundsätzlich besteht der Alltag jedoch aus gemeinschaftlichen sowie auch eigenständigen Gebeten, Stille, körperlicher Arbeit und geistiger bzw. Geistlicher Lehre. In einigen Klöstern ist die Möglichkeit einer Versetzung von einer Anlage in eine andere üblich, für Ordensmitglieder hingegen zählt die lebenslange Bindung an ein Kloster. Zudem gibt es noch Ordensleute, die nicht ausschließlich im Kloster leben und kein streng monastisches Leben führen wie in etwa die sogenannten Bettelorden. Zu ihnen zählt man beispielsweise Franziskaner oder Dominikaner.

Ein Kloster ist an einen ganz bestimmten Glauben gebunden, jedoch gibt es Klöster für jeden (gängigen) Glauben. Demzufolge sind in Europa zumeist christliche Klöster vertreten. In jedem Kloster herrscht aber dieselbe “goldene” Regel: “Ora et labora”, was so viel heißt wie “Bete und arbeite”, dann aus genau diesem Rhythmus setzt sich das Klosterleben zusammen.

Um dem Kloster beizutreten, muss man sich darüber sicher sein, sein Leben in die Hände Gottes zu legen und ihm beständige Treue zu schwören - jedoch kann man seine Freiheit nicht von heute auf morgen gegen den Glauben tauschen. Zuerst vollzieht man, sofern man mindestens 18 Jahre alt ist, ein sogenanntes “Noviziat” bzw. “Novizenjahr”, also ein Jahr, in dem der anstrebende Mönch oder die Nonne das Ordensleben und dessen Anforderungen kennenlernt. Sollte während dieser Zeit bemerkt werden, dass das Klosterleben nicht der richtige Weg für einen ist, kann man jederzeit zu seinem vorherigen Leben zurückkehren. Nach einem bestandenen “Probejahr” beginnt die zeitliche Profess – drei Jahre, in denen man eine theologische/berufliche Ausbildung erhält. Auch während dieser Zeit kann man bei zunehmender Unsicherheit austreten. Sollte man hingegen nach diesen insgesamt vier Jahren seine Überzeugung beibehalten haben, kann man um die Ablegung der ewigen Gelübde bzw. der feierlichen Profess bitten. Die feierliche Profess wird in einem festlichen, vom Abt, dem Vorsteher des Klosters, geleiteten Gottesdienst abgelegt. Sie wird mit einer hochzeitlichen Bindung zu Gott gleichgesetzt. Man schwört ihm heiligen Gehorsam, klösterlichen Lebenswandel und die Beständigkeit bis zum Tod. Nach der Vollziehung dieses Gebets, ist man vollwertiges Mitglied des Klosters – mit allen Rechten und Pflichten.



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