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Cannabis - 9.Version - Referat



1. Cannabis
1.1 Botanik
Das Rauschmittel Cannabis und damit Gegenstand dieser Arbeit wird aus der Pflanze Cannabis sativa L. gewonnen und ist unter dem deutschen Namen Hanf bekannt. Zusammen mit der Gattung Humulus (Hopfen) gehört es der Familie der Cannabaceae an. Cannabis sativa L. ist ein Oberbegriff - es wird zusätzlich zwischen den Unterarten „Cannabis sativa ssp. sativa“ und „Cannabis ssp. Indica“ differenziert. Außerdem wird die Cannabispflanze in einen Drogenund in einen Fasertyp unterteilt, was auf das mengenmäßige Verhältnis der Hauptcannabinoide Cannabidiol und Delta-9-Tetrahydrocannabinol (vergleiche 1.2) zurückzuführen ist. Diese Cannabinoide sind für den Rausch bei der Droge Cannabis verantwortlich, welcher in den folgenden Kapiteln genauer dargestellt wird.

Faserhanf, dessen Anbau zur Fasergewinnung erlaubt ist, bezeichnet man auch als Nutzhanf und darf einen THC-Gehalt (Delta-9-Tetrahydrocannabinol-Gehalt) von 0,3% nicht überschreiten, während der Drogentyp einen THC-Gehalt von 1-4% aufweist. Cannabis sativa L. kommt mit Ausnahme der feuchten tropischen Regenwälder weltweit in allen warmen und gemäßigten Zonen vor. Es ist ein ein- bis zweijähriges Kraut, das eine Höhe von bis zu 8 Metern erreichen kann und sich durch Selbstaussaat („Windbestäubung“) vermehrt. Allerdings variiert die Höhe je nach Zucht, Witterungsbedingung und Sorte deutlich, so gibt es auch Cannabispflanzen, die mit einer Höhe von 50cm deutlich kleiner sind.

Cannabis ist zweihäusig, es existieren also sowohl männliche als auch weibliche Pflanzen. Beide blühen und produzieren Harz, das psychotrope – also auf die Psyche einflusshabende Wirkstoffe besitzt (Cannabinoide). Diese werden vor allem von den zahlreichen sogenannten Drüsenschuppen in den Blattachseln der Pflanze abgesondert. Jedoch sind diese Stoffe lediglich in der weiblichen Pflanze in einer nennenswerten Konzentration vorhanden, während die männlichen Pflanzen nur geringe Mengen dieser Substanzen enthalten. Beide Pflanzen ähneln sich äußerlich, die weibliche Pflanze bildet dichte Blütenstände mit kräftigen Seitentrieben, wohingegen die männliche Pflanze zierlicher wirkt.

Charakteristisch für beide Geschlechter sind ihre fünf- bis elfgliedrigen Blätter, welche an kleine Palmwedel erinnern.
Besonders an der Pflanze Cannabis ist zudem, dass sie keine hohen Ansprüche an Klima benötigt, um zu wachsen. Sie kann überall wachsen, auch in Deutschland. Die (weiblichen) Pflanzen, die in einem heißen und trockenem Klima aufwachsen sind reich an Harz, welches einen hohen Anteil an Cannabinoiden enthält. Die Qualität bzw. der Gehalt an psychotropischen Stoffen ist demnach von der Herkunft und den damit verbundenen Anbaubedingungen abhängig. Generell können, bis auf die Samen, alle Pflanzenteile Cannabinoide enthalten, allerdings tritt mit 3-6% in den getrockneten Blütenstände am meisten Cannabinoid-Gehalt auf.

1.2 Cannabis: Formen und Unterschiede
Abhängig von der Gewinnung und Verarbeitung wird zwischen verschiedenen Cannabispräparaten unterschieden.
Unter Haschisch (Cannabisharz) wird das aus den Drüsenschuppen gewonnene Harz verstanden. Allgemein definiert speichern Drüsenschuppen das Exkret zwischen den Ausscheidungszellen und der Haut ab. Es gibt verschiedene Methoden zur Gewinnung des Harzes, unter anderem das Ausklopfen und das Abschaben. In der Drogenszene sind Bezeichnungen wie „Hasch“ oder „Kanten“ gängig.

Das Haschischöl ist das Cannabisharzextrakt, welches mittels Lösungsmittelextraktion oder Destillation aus Cannabiskraut oder -harz hergestellt wird. Es handelt sich dabei um ein dunkelbraunes, zähflüssiges und klebriges Öl und wird zum Zwecke der besseren Handhabung oftmals mit Speiseöl verdünnt.

Marihuana – auch als Cannabiskraut bezeichnet – ist die getrocknete, zerkleinerte Blüte von Cannabis. Umgangssprachlich werden zahlreiche Synonyme für Marihuana verwendet, darunter „Weed“, „Gras“, „Ott“, und so weiter. Das Cannabiskraut hat einen unverkennbaren, würzigen Geruch und lässt die Struktur der Pflanze noch erkennen. Abgesehen von der Blüte können noch andere zerkleinerte Pflanzenteile in dem tabakähnlichen Material enthalten sein, beispielsweise die Samen.

1.3 Chemisch-biologischer Hintergrund
Cannabis sativa L. enthält über 420 Inhaltsstoffe, wovon 61 Verbindungen zu den Cannabinoiden gehören. Die Hauptcannabinoide in Cannabis sind Cannabidiol (CBD), Cannabinol (CBN) und Delta-9-Tetrahydrocannabinol. Delta-9-Tetrahydrocannabinol ist die am bislang besten untersuchte Substanz. Einige Untersuchungen wurden auch für CBD und CBN durchgeführt, jedoch unterscheiden sich diese kaum von Aufbau und Struktur von Delta-9-Tetrahydrocannabinol. Deshalb werden die Eigenschaften von THC in den Vordergrund gestellt. Außerdem ist mit der Abkürzung THC üblicherweise Delta-9-Tetrahydrocannabinol gemeint, sofern es nicht anders gekennzeichnet ist.

Cannabinoide vermitteln ihre Wirkung über Rezeptoren. Rezeptoren sind spezifische Bindungsstellen, die durch chemische Struktur, Ladung und Anordung eine hohe Verbindung zu einem Molekül besitzen. Die Reaktion eines Rezeptors führt zu einer Änderung des biologischen Systems und deshalb zu einer Wirkung. Bislang sind zwei Cannabinoidrezeptoren bekannt, welche beide 1997 von Roger Pertwee entdeckt wurden. Differenziert wird zwischen zwei Typen, dem CB1- und dem CB2-Rezeptor. Der CB1-Rezeptor kommt im sowohl im zentralen (Gehirn und Rückenmark) als auch im peripheren Nervensystem (restlicher Teil des Nervensystems). Die meisten CB1-Rezeptoren finden sich an den Stellen des Gehirns, die für das Denken und das Gedächtnis zuständig sind. Aber auch Regionen, die für die motorische Funktion und Bewegungen verantwortlich sind besitzen CB1-Rezeptoren. Inwiefern sich der CB2-Rezeptor von dem ersten unterscheidet ist noch nicht vollständig geklärt. Allerdings ist bekannt, dass seine Aminosäuresequenz (sinnbildlich vergleichbar mit der DNA des Menschen) nur zu 44% mit der des CB1-Rezeptors übereinstimmt. Abgesehen vom Gehirn sind die beiden Rezeptoren in Teilen des Immunsystems, im Herzmuskel, in der Lunge und in den Geschlechtsorganen lokalisiert.

Doch was passiert an diesen Rezeptoren, wenn Cannabinoide dort „antreffen“? Es werden verschiedene Prozesse in Gang gesetzt. Verständnishalber ist es erwähnenswert, dass die Signalübertragung an den zwei Rezeptoren über ein sogenanntes Kopplungsprotein erfolgt, welches eine regulierende Funktion hat. Es vermittelt zwischen dem Rezeptor beziehungsweise der Rezeptoreinheit und dem Enzym, das in die Zelle abgegeben wird – dem Effektorenzym. Das Effektorenzym dient also der Informationsverbreitung und fungiert als ein Teil einer Kettenreaktion. Sowohl bei dem CB1- als auch bei dem CB2-Rezeptor wird das über das G-Protein (Kopplungsprotein) ausgeführt, allerdings unterscheiden sich die G-Proteine (Guanidinnukleotidregulierendes Protein) in den beiden Rezeptoren. Wie vorher bereits aufgeführt ist weitestgehend ungeklärt, worin sich die beiden Rezeptoren unterscheiden - aber die Erkenntnis, dass sich die GProteine voneinander differenzieren, lässt vermuten, dass das G-Protein den entscheidenden Unterschied ausmacht. Trifft das Cannabinoid also auf den Rezeptor, werden spannungsabhänige Calciumkanäle in einer Nervenzelle blockiert. Spannungsabhänige Kanäle sind subtratspezifische Kanäle (in diesem Fall Calcium), die sich nur für ihr Substrat öffnen, wenn die Erregung und damit die Spannung in der Nervenzellenmembran groß genug ist. Die Öffnung der Calciumkanäle haben zur Folge, dass Neurotransmitter freigesetzt werden - je mehr Calcium in die Zelle strömt, desto mehr Transmitter werden freigesetzt. Wird demgemäß die Öffnung der Calciumkanäle blockiert, wird die Neurotransmittermenge erniedrigt und somit werden stimulierende Transmitter wie Acetylcholin gehemmt, was einen psychoaktiven (psychotropen) Effekt zur Folge hat. Laut Gifford und Ashby (1996) könnte die Beeinträchtigung der Gedächtnisleistung ebenfalls hierauf zurückzuführen sein. Außerdem stimulieren Cannabinoide die Freisetzung von Arachidonsäure- eine mehrfach ungesättigte Omega-6-Fettsäure – und hemmen deren Wiederaufnahme. Dies trägt vermutlich ebenfalls zu der Wirkung von Cannabis bei.

1.4 Kulturelle Unterschiede und Historik
Cannabis gehört neben dem Alkohol zu den am weitesten verbreiteten Rauschmitteln. Es ist eine Rauschdroge, da das Hauptziel jedes Cannabiskonsumenten darin besteht, durch den Konsum einen Rauschzustand herbeizuführen. Überlieferungen der orientalischen Völker aus der Antike deuten auf die große Bedeutung von Cannabis für die antiken Menschen hin, da sie auf Bewusstsein und Erleben Einfluss nehmen können – was damals durchaus ein erstrebenswertes Privileg darstellte. Zufällige Entdeckungen von psychotropen Stoffen führten mit der Zeit zu einer
festen Verankerung von groß zelebrierten Ritualen in der Kultur. Bekannt war den Chinesen die Pflanze schon 2.700 v. Chr. als Heilmittel gegen verschiedene Krankheiten. Von China aus scheint die Pflanze dann um 800 v. Chr. nach Indien gelangt zu sein, wo sie aufgrund ihrer rauscherzeugenden Wirkung mit dem Namen „Bhang“ in diverse kulturelle Handlungen einbezogen wurde. Schnell verbreitete sich Bhang und nahm bald einen festen Platz unter den Rausch- und Heilmitteln ein. Hindus verwendeten Cannabis weniger als Mittel um Rauschzustände zu erzeugen, sondern als Medikament gegen beispielsweise Lepra oder Fieber. Aber auch als Beruhigungsmittel diente es den Hindus. Vom alten Indien gingen die Kenntnisse über Cannabis als Heil- und Rauschmittel nach Persien über, doch auch in afrikanischen Ländern ist der Konsum von Cannabis schon lang verbreitet – wobei die rituelle Einbindung des Konsums gerade in den afrikanischen Ländern eine wichtige Rolle gespielt hat. Auch im letzten Jahrhundert standen Rituale zum Cannabiskonsum in vielen Kulturkreisen im Mittelpunkt. Das Clan der Bena Riamba, eine Volksgruppe der Demokratischen Republik Kongo, nutzte beispielsweise den Cannabiskonsum als ein gemeinschaftliches Ritual zur Wahrheitsfindung.
In den Vereinigten Staaten begann in Anfang bis Mitte des 20. Jahrhunderts ein Marihuanaproblem, da diese Droge eine weite Verbreitung fand. Zum Entgegenwirken wurde im Jahr 1944 der sogenannte La-Guardia-Bericht erstellt, eine Schrift über den Konsum von Cannabis in New York. Darin wird unter anderem festgestellt, dass Cannabiskonsum zur

Toleranzentwicklung des Körper führt und somit eine Dosissteigerung notwendig ist. Der Bericht wurde durch neuere Untersuchungen korrigiert, stellt jedoch keine Basis zur rechtlichen Grundlage bezüglich Cannabis in den USA dar. Aktuell wurde Cannabis sogar in zwei Staaten komplett legalisiert und in vielen Staaten dient Marihuana als ein medizinisches Mittel, was den Schwarzmarkt deutlich verringert hat.

In Deutschland erhielt 1967/1968 mit dem Aufkommen der „Drogenwelle“, einer jugendlichen Bewegung mit hohem Drogenkonsum, auch das Cannabis einen hohen Aufschwung. Die jungen Menschen sahen den Cannabiskonsum als eine Art des Protestes und bald sammelte eine große Gruppe Jugendlicher Cannabiserfahrungen. Seit dieser Zeit hat sich bei uns in Deutschland ein Schwarzmarkt für die Substanz herausgebildet, vor allem in Großstädten ist Cannabis praktisch jederzeit verfügbar.
Im europäischen Maße liegt Deutschland im Jahre 1995 in der Sicherstellung von Cannabis weit hinten. Während in Spanien 221 Tonnen sichergestellt wurden, waren es in Deutschland lediglich 14,2 Tonnen20. Die Bundesregierung erarbeitete 1983 einen öffentlichen Bericht über Drogenkonsum, indem sie stichprobenartig repräsentative Befragungen durchführten. Bundesweit hatten 9,7% der Befragten bereits Rauschmittel konsumiert, davon war Cannabis die meistgebrauchte Rauschdroge und fast alle hatten mit Cannabis ihre ersten illegalen Drogenerfahrungen gemacht – was die weitverbreitete Theorie, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei, unterstützt. Dass Cannabis die Hemmschwelle für den Konsum härterer Drogen senkt, ist ein starkes Argument gegen die Legalisierung in Deutschland. Allerdings ist Cannabis lediglich die erste illegale Droge, die durchschnittlich konsumiert wird. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Konsumenten vor dem Cannabiskonsum keine anderen Drogen aufgenommen haben. Der Unterschied ist jedoch, dass Drogen wie Nikotin und Alkohol legal sind. Demzufolge müssten diese Drogen – die in unserer Gesellschaft oftmals nicht als Drogen erkannt werden – die entscheidenden Einstiegsdrogen sein, da das die Drogen sind, die am ersten konsumiert werden. Dennoch haben beispielsweise Heroinabhängige in aller Regel auch mit dem Cannabiskonsum angefangen. Ob Cannabis eine Einstiegsdroge ist, bleibt umstritten. Aktuell gibt es in Deutschland etwa 1,3 Millionen suchtkranker Alkoholiker und ca. 300.000 Cannabisabhängige. Die Wissenschaft ist sich in einem Punkt einig: Cannabis ist nicht ungefährlich, aber um Längen unbedenklicher als Alkohol. Das ist darauf zurückzuführen, dass Alkohol im Gegensatz zu Cannabis sowohl körperlich als auch geistig abhängig macht.

1.5 Rechtliche Grundlage in Deutschland
In Deutschland fällt Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz und zählt zu den nicht verkehrsfähigen Stoffen. Demnach sind Anbau, Herstellung, Handel, Ein- und Ausfuhr, Abgabe, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis strafbar. Ausgenommen von diesem Gesetz ist der Faserhanf, aufgrund seines deutlich geringeren THCGehalts (siehe 1.1). Eine Ausnahmegenehmigung kann allerdings für wissenschaftlichen Zwecke oder Forschungen im allgemeinen Interesse erteilt werden. 2009 wurde die erste Ausnahmegenehmigung für die medizinische Verwendung von Cannabis erstattet, wo das Cannabis über die Niederlande bezogen wurde. Seit Mai 2011 ist Cannabis für die Zubereitung von Medikamenten, verkehrsfähig, allerdings unterliegen cannabishaltige Arzneimittel der Verschreibungspflicht. Paradox in Deutschland ist die Tatsache, dass dem Gesetz nach der Konsum von Betäubungsmitteln nicht verboten ist, rechtlich gilt dies als „Selbstschädigung“. Das ist von hoher Bedeutung, da somit ein positiver Drogentest nicht auf eine strafbare Handlung zurückschließen lässt. Gängigerweise muss ein Autofahrer aber mit einem Eintrag in die Führerscheindatei rechnen („Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen“). Beim Erreichen der Grenzwerte oder bei wiederholtem Auftreten geringer Mengen im Körper wird der Führerschein entzogen. Hierbei kann der Führer des Autos allerdings auf eigene Kosten beweisen, dass die erhobenen Werte nicht dem Drogenkosum entstammen. Differenziert wird bei Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, zwischen „geringer Menge“, „Normalmenge“ und „nicht geringer Menge“. „Geringe Mengen“, auch „Kleinstmengen“ genannt, sind Mengen, die auf den ausschließlichen Eigenbedarf beschränkt sind. Die genauen Grenzwerte sind abhängig von der jeweiligen Gesetzgebung der Bundesländer, sie variierten merklich. So liegt die Grenze in NordrheinWestfalen bei 10 Gramm, in Baden-Württemberg hingegen bei gerade einmal 6 Gramm. Strafverfahren gegen Personen mit einer Kleinstmenge Cannabis werden üblicherweise eingestellt, je nach Umständen und vorherigen Strafverfahren. Außerdem wird bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz – auch wenn es unter Kleinstmenge fällt – die Substanz beschlagnahmt. Bei einer Überschreitung der geringen Menge liegt vorerst eine normale Menge vor, welche strafbar ist. Die normale Menge liegt zwar oberhalb der geringen Menge, aber noch unterhalb der nicht geringen Menge. Bei Cannabis liegt die Normalmenge zwischen 6 Grann und 75 Gramm. Wird eine Person mit einer Cannabismenge aufgegriffen, die mehr als 7,5 Gramm reines THC enthält – was einer Gesamtmenge von etwa 75 Gramm entspricht – gilt diese Menge als nicht gering und kann in einer Freiheitsstrafe enden, abhängig von Umstand und Mitwirkung, beispielsweise die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation). Im März 2015 wurde von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/die Grünen ein Gesetzentwurf eingebracht, welcher den Vorschlag eines rechtmäßigen Zugangs zu Cannabis als Genussmittel beinhaltet. Im Vordergrund steht dabei die Gewährleistung von „sicherem“ (also von Streckungsmitteln) Cannabis und zugleich der Suchtprävention.



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