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Cannabis - 4.Version - Referat



Cannabis

Eine wirksames Mittel in der Medizin und Wirtschaft oder nur eine illegale Droge?


Hanf- eine seid Tausenden von Jahren bekannte Kulturpflanze

Hanf, auch bekannt als Cannabis sativa, ist in den verschiedensten Kulturen schon seid mehreren Tausend Jahren als Heil-, Kult-, und Rauschmittel bekannt. Dass diese Droge so manche Anwendung in der Medizin hat, wird oft gerüchteweise gehört. Wie sieht die Situation aber wirklich aus? Ist Hanf tatsächlich eine Wundermedizin gegen alles? Oder ist das alles nur eine Ausrede für die ganzen Legalisierungsbefürworter?
Die ersten schriftlichen Angaben über die medizinische Nutzung der Pflanze reicht auf ein ca. 4700 Jahre altes chinesisches Lehrbuch über Botanik und Heilkunst zurück. Ab dem 16. Jahrhundert ist Cannabis in vielen Kräuterbüchern zu finden. Anfang des ersten Kreutzzuges wurde Cannabis auch in der Volksmedizin eingesetzt. Cannabis wurde zu einem echten Ersatz für die Nebenwirkungsreichen Opiate. Es wurde gegen Migräne, Neuralgie, Epilepsie-ähnliche Krämpfe, und Schlafstörungen eingesetzt. Bis zum Jahr 1898 war Cannabis in Amerika das mit Abstand meist verkaufteste Schmerzmittel, doch Aspirin ließ Cannabis durch die ganzen neu entwickelten synthetischen Medikamente vom Markt verschwinden. Europaweit gab es bis zum Jahr 1900 bis zu 100 verschiedene Medikamente, die Wirkstoffe aus der Cannabis Pflanze beinhalteten. Doch durch Dosierungsschwierigkeiten und die immer häufiger verschriebenen synthetischen Medikamente nahmen die Verschreibungen von Cannabis gegen Krankheiten zum 20. Jahrhundert immer weiter ab, bis es schließlich Mitte des 20. Jahrhunderts komplett verboten wurde, da man mit der Dosierung noch höchste Schwierigkeiten hatte. Ab diesem Zeitpunkt wurde Cannabis offiziell im Betäubungsmittel Gesetz illegalisiert und diente nur noch zu Forschungszwecken und verbreitete sich in der Stoff- und Seilindustrie, da die Pflanzen einen idealen Faserrohstoff baten. Aus den Hanfsamen wurde das Hanföl gepresst, und auch die psychoaktive Wirkung der Pflanze wurde nun auch unter der Bevölkerung immer mehr bekannt, was die illegale Konsumierung immer mehr steigerte.
Doch erst vor wenigen Jahren hat man im Körper die Schaltstellen entdeckt, die durch Cannabinoide aktiviert werden. Hier handelt es sich um ein eigenständiges System, das sowohl Schmerzen regulieren, Übelkeit und Erbrechen normalisieren als auch auf das Immungeschehen einwirken kann. Forschungsergebnisse bewiesen, dass Cannabis durch diese Aktivierung der Schaltzellen maßgeblich für die Regulierung des Zelluntergangs, wie bei einem Schlaganfall positiv genutzt werden kann. Dieses Forschungsergebnis gab der Pflanze eine neue Möglichkeit sich in der Medizin zu beweisen. Durch diese Erkenntnisse hat das Bundesministerium für Gesundheit 1998 Dronabinol ( auch bekannt als THC oder Tetrahydrocannabinol ), den Hauptwirkstoff aus der Hanfpflanze, durch Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erstmals wieder verordnungsfähig gemacht. Der Wirkstoff ist nun wieder als legales Arzneimittel verfügbar. Ab 1998 konnte sich die Medizin auch mit diesem Wirkstoff intensiver beschäftigen, da er nun wieder legal war und erreichten sehr positive Ergebnisse. Es gibt heute schon mehrere Schmerzkliniken, und eine der erfolgreichsten Kliniken, die sich mit dem Wirkstoff befassten ist die Schmerzklinik in Kiel. Schon nach einem Jahr Forschung mit dem Wirkstoff Dronabinol konnte die Klinik Menschen helfen, die wegen starken Schmerzen und einigen Operationen schon an den Rollstuhl gefesselt waren. Zunächst versuchte man den Patienten mit Opioden ( von Opium, ist der getrocknete
Milchsaft unreifer Samenkapseln des Schlafmohns ) die Schmerzen zu nehmen. Das klappte wunderbar, nur die Nebenwirkungen dieser Opioden machten den Patienten mehr zu schaffen als die Schmerzen. Die Folgen der Opioden waren Zitteranfälle, und sogar Zahnausfall. Die Ärzte mussten nun einen Wirkstoff finden, der gegen diese Nebenwirkungen wirkt. Professor Dr. med. Hartmut Göbel, ein Facharzt für Neurologie und spezielle Schmerztherapie und Leiter der Schmerzklinik Kiel hatte inzwischen auch das Hanf-Präparat Dronabinol in sein Behandlungskonzept aufgenommen. Mit Hilfe dieses Cannabismittels konnten sowohl die Schmerzen betäubt als auch die Nebenwirkungen genommen werden.
Es zeigten nun immer mehr Forscher in der Medizin ihr Interesse an diesem Wirkstoff und so kam es dazu, dass Cannabis immer mehr Verwendung in fast allen Bereichen der Medizin fand.
Zur Zeit ist die Medizin damit beschäftigt, Cannabiniode auch in der Bekämpfung von Krebs und auch AIDS einsetzen zu können.

Eigenschaften des in der Medizin hauptsächlich verwendeten Wirkstoffs Dronabinol.

Damit eine psychoaktive Substanz wie Dronabinol oder THC (Tetrahydrocannabinol) wirken kann, muss sie an einer bestimmten Stelle der Nervenzelle, dem Rezeptor, gebunden werden. THC passt glücklicherweise auf diesen Rezeptor wie ein Schlüssel in ein Schloss. Durch die Entdeckung des Rezeptors für den Wirkstoff THC zu Beginn der 90er Jahre brachte den Forschern auch viel mehr Möglichkeiten sich über THC und die Rezeptoren auch der bisher unheilbaren Krankheit AIDS zu bekämpfen und führte Wissenschaftler zu einem völlig neuem Verständnis zur Wirkung im Gehirn
Von nun an ist unter den Forschern in der Medizin der Wirkstoff des Hanfes nicht nur ein Mittel, dass mit seiner mysteriösen Wirkung immer mehr Menschen ins Krankenhaus bringt, sondern immer mehr ein Schlüssel für bissher für die Forschung verschlossene Türen wie unteranderem die Bekämpfung oder gar Heilung von Krebs und AIDS geworden.
Es ist bewiesen, dass der Mensch über ein körpereigenes THC verfügt. Das körpereigene THC heißt Anandamid, aus einer in den Zellmembranen vorhandenen Fettsäure. ( der Begriff Anandamid stammt zum Teil aus dem indischen Sankskrit: ananda = Glückselligkeit )
In den bissher durchgeführten Tierversuchen lösen Anandamine genau die Gleichen Wirkungen aus, die auch vom THC der Cannabis Pflanze bekannt sind.
Anandamine beeinflussen Bewegungskoordination, Emotionen und Gedächnisfunktionen. Immer wenn wir uns angenehm fühlen, dann rollt sich unser Gehirn sozusagen einen Anandamid-Joint.
Vor allem im Bereich des Kleinhirns und der Basalganglien, wo die Bewegungsabläufe und die Feinmotorik koordiniert werden, findet man Anandamid Rezeptoren. So ist also auch die Wirkung des THC’s aus der Cannabis Pflanze nach hohem Konsum auf den Körper erklärt.
Auch im Hippocampus, einem Teil des Gefühlzentrums im Gehirn befinden sich
die Rezeptoren sowie in der vorderen Großhirnrinde, wo das Bewusstsein und das Gedächtnis befindet. So werden die traumähnlichen Zustände und der Gedächtnis Verlust nach einem sehr hohem Konsum des THC’s der Cannabis Pflanze beschrieben.
Was das THC in der Medizin so ungefährlich macht ist die sehr geringe bis auszuschließende Wirkung des THC’s an dem Hirnstamm, der lebenswichtige Körperfunktionen wie Atmung steuert, da sich dort keine oder kaum Rezeptoren für THC befinden. Diese Wirkungen machen das Dronabinol in der Medizin zu einem mehr als gleichwertigen Stoff wie Opium.
Es ist sogar bewiesen, das auch extrem hoher Cannabiskonsum bislang noch niemals bei einem Menschen zum Tode geführt hat ( anders als bei Alkohol und Heroin ). Das Verhältnis von psychoaktiv wirksamer zu tödlicher Dosis beträgt für THC nur ca. 1:20000, Alkohol hingegen schon ca. 1:8 ( schon mehr als bei Ecstasy mit ca. 1:10 ) und schlielich Heroin mit ca. 1:4.
Alleine diese Daten lassen bei Cannabis schon fast auf eine völlig ungiftige Droge schließen.






Grundsätzliches zur Pflanze und der illegale Konsum von Cannabis

Cannabis ist nur die botanische Bezeichnung der Hanfpflanze. Bei uns in Deutschland ist Cannabis sativa die dominierende Droge ihrer Art.
Hauptsächlich werden die verschiedenen Stoffe als psychoaktive Droge genutzt. Im Gegensatz zu dem in der Medizin benutzten Dronabinol werden unter den Konsumenten folgende psychoaktive Stoffe gewonnen:

- Marihuana, das getrocknete Blatt-, Blüten- und Stengelteile, die unter den „Kiffern“ auch als „Gras“ bekannt ist.

- Haschisch, das Harz der Blütenstände vermischt und gepresst mit Teilen der Blüten und Blätter.

- Haschischöl, ein dickflüssiges, teerartiges Konzentrat aus der gepressten Pflanze, wird ähnlich gewonnen wie das Kokain aus der Schlafmohnblume.

Insgesamt enthält Cannabis ca. 420 Inhaltsstoffe, worunter auch 60 Cannabinoide, die auch in der Medizin als Schmerzlindernde Mittel genutzt werden. Wie weiter oben schon genannt ist das Delta-g-Tetrahydrocannabinol ( THC ), der wichtigste psychoaktive Stoff aus der Hanfpflanze.
Unter den illegal verkauften Cannabis Pflanzen wurden schon die verschiedensten Arten von Cannabis Pflanzen sichergestellt und auf ihren THC Wert untersucht. Früher betrug die THC Konzentration in einer Pflanze je nach Sorte ca. 0,5 bis 7 Prozent. Bei einigen Pflanzen die im Jahr 2003 sichergestellt wurden, lag der mittlere THC Gehalt bei 15 Prozent. Diese starke Steigerung des THC Bestandteils könnte zu einer richtigen Bedrohung unter den Konsumenten Führen, da die Dosierung bei dem Konsum auch dem THC Bestandteil angepasst werden muss, damit es nicht zu übertriebenen Gefühlsschwankungen bei den Konsumenten kommt. Zu den neusten sichergestellten Cannabis Pflanzen gibt es noch keine verlässlichen Angaben. Die derzeit geschätzte wirkungsstärkste Cannabis Pflanze ist bekannt unter dem Namen „black Afghan, oder einfach nur dem schwarzen Afghanen“ bekannt.






Zur den möglichen Aufnahme Methoden:

Wenn man Cannabis isst, wird das THC zunächst im Magen und im oberen Darmbereich verarbeitet. Es wird mit dem Blut in die Leber transportiert und gelangt von dort aus zum Gehirn.
Beim Rauchen oder beim Inhalieren der Dämpfe gelangt das THC über die unzähligen Kapillaren der Lungenoberfläche ins Gehirn. Die Wirkung von gegessenem Cannabis unterscheidet sich sehr deutlich von der Wirkung, die durch das Rauchen oder Inhalieren erzielt wird.
Beim Rauchen tritt die Wirkung spätestens nach 10 Minuten völlig ein. Der sogenannte –maximale THC-Spiegel- ist im Blut schon bei 15-30 Minuten erreicht. Die psychoaktive Wirkung kann bis zu 2 bis 4 Stunden andauern. Bei dem Konsum von Cannabis in Form von Keksen, Kuchen oder auch als Tee, beginnt die Wirkung erst einige Zeit später.

Die Nachweisbarkeit des Konsums:

Die Nachweisbarkeit von Cannabis ist sehr unterschiedlich und hängt vom Konsum, Körperfett und Stoffwechsel ab. Der psychoaktive Stoff THC ist äusserst fettlöslich und lagert sich im Fettgewebe ab. Da das THC auf diese Weise im Körper deponiert wird, sinkt der THC-Blutkonzentrationsspiegel nur ganz langsam und so ist der Wirkstoff noch lange im Blut messbar. Bei einem Nachweis von einem Konsum wird zwischen aktiven und inaktivem THC unterschieden. Aktives THC kann nur bis nach 12 Stunden nach dem Konsum nachgewiesen werden. Danach können nur noch psychisch unwirksame Stoffe Abbauprodukte nachgewiesen werden. Nur durch eine Urin Probe kann man noch wochenlang nach dem Konsum, auch wenn zwischendurch kein Konsum mehr stattgefunden hat, nachgewiesen werden. Im Speichel kann ein Konsum nach 24 Stunden festgestellt werden und bei einer Haarwurzel Probe auch noch nach 3 Monaten.
Es kann für die Fahrtüchtigkeit nur schwerlich ein Grenzwert wie bei einer Promillegrenze festgelegt werden, weil ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Höhe der THC-Blutkonzentration und Stärke und Art der Rauschwirkung
nicht bestimmt werden kann.








Mögliche Wirkungen und Nebenwirkungen:

Je nach Menge des zugeführten THC, der Konsumart ( Joint, Inhalierung, Keks, Tee, Kuchen ), der bissherigen Erfahrung mit Cannabis, der Persönlichkeit des Konsumenten ( Gewicht, Körperbau, Psychische Verfassung ) und die Situation ( vielleicht schon vor dem Cannabis Konsum mehrere alkoholische Getränke zu sich genommen ) entscheidet über die Wirkung. Also können Cannabiswirkungen mehr und auch weniger intensiv sein, genauso können die Wirkungen auch mehr oder weniger angenehm erlebt werden. Auf jeden Mensch hat die Droge eine andere Auswirkung, denn jeder Mensch hat andere oben aufgelistete Eigenschaften.

Nach einem Konsum sind die Wirkungen:
- ein trockener Mund und Kehle
- erweiterte Pupillen und gerötete Augenbindehäute
- Herzfrequenzerhöhung und Blutdruckveränderungen
- Muskelentspannung, da die Nervenzellen nicht mehr alle Energieströme für einen abgerundeten Bewegungsablauf an die Muskeln senden können
- Konzentrationsschwächen und verlängerte Reaktionszeiten
- Eingeschränkte Gedächtnisfähigkeit, bruchstückhaftes Denken
- Koordinationsschwierigkeiten und Schwindelgefühle, besonders nach dem Aufstehen
- Sehr niedrige Hauttemperatur und Kältegefühle
- Verminderter Augeninnendruck
- Bei Überdosierungen auch Kreislaufprobleme und Erbrechen

- psychische Wirkungen:

- Verändertes wachheitsbewusstsein, höhere Musik und Lichtempfindlichkeit
- Rede und Lachdrang
- Enthemmung
- wohlige Entspannung, Leichtigkeit, ein sogenanntes Wattegefühl
- vorrübergehendes starkes gesteigertes Selbstbewusstsein
- Veränderung des Zeitempfindens, innere Ruhe, verlangsamter Antrieb
- Gleichgültigkeit und Abwendung von der Umwelt
- Desorientierung, Verwirrtheit, Angstzustände, Panik und sogar Verfolgungswahn, vor allem nach Überdosierung ( wird durch den psychoaktiven Wirkstoff hervorgerufen )





Risiken für Körper und Psyche nach regelmäßigen Konsum

Der regelmäßige Konsum beeinträchtigt die Lungenfunktion und fördert die Krebserkrankung im Bereich der Atemwege. Diese Erkrankungen kommen allerdings nur von einem regelmäßigen Konsum von Cannabis in Form eines Joints,
worin Tabak und Cannabis in einer Mischung konsumiert werden. Alleine der Tabak in einer solchen Mischung führt zu diesen Erkrankungen. Es kommt zu Schädigungen des Immun- und Fortpflanzungssystems, was aber bisher nur durch Tierversuche erwiesen wurde. An Menschen sind solche Schwächungen noch nicht weiter bewiesen.
Es wurde bei Langzeitkonsumenten bewiesen, das alleine Cannabis keine Hirnschäden hervorruft, aber die Aufmerksamkeits- und Gedächtnisleistungen beeinträchtigen kann, was aber auch nicht passieren muss.
Wird allerdings schon mit einem geringen Alter wie 15 Jahren oder gar früher mit der Konsumierung begonnen, so kann das Wachstum des Gehirns stark beeinträchtigt werden, was dann im späteren Alter zu Depressionen, schizophrene Erkrankungen, häufigen Angstgefühlen und sogar bei Frauen und Mädchen zur Unfruchtbarkeit führen kann, aber auch alles nur bei einem regelmäßigen Konsum.

Kann es zu einer Abhängigkeit kommen?

Zu Abhängigkeiten führen meist nur der Tabak der zusammen mit dem Cannabis in Joints konsumiert wird. Bei der Inhalierung der puren Cannabis Wirkstoffe kann es bei einem regelmäßigen Konsum zu einer leichten körperlichen Abhängigkeit kommen. Bei einer bereits bestehender schlechter psychischer Befindlichkeit kann der Konsum von Cannabis auch als –Selbstmedikation-, also als eine Fluchtmöglichkeit vor Problemen, Druck zu Hause, in der Schule oder auf der Arbeit kommen. Die Folgen von einem regelmäßigen Konsum sind, das viele ohne Cannabis Konsum schon gar keinen Spass mehr haben können, nicht mehr in der Lage sind Konflikte auszuhalten, zur arbeit zu gehen oder mit anderen Leuten zusammen zu sein, überall muss der Joint parat liegen.

Wissenschaftler fürchten trotz alledem nicht, dass Cannabis eine Einstiegsdrogen darstellt, also muss man auch später nicht automatisch nach härteren Drogen greifen, wenn man Cannabis konsumiert.
Es sinken höchsten die Berührungsängste mit dem probieren von härteren Drogen.

Die Quellen zu diesen Informationen habe ich aus dem Bio und Bio-Rechtskunde heft, aus dem Gesundheitsbrockhaus, aus dem Buch: HEILER bei Fliege vom ARD Verlag, aus Broschüren die ich mir von meinem Interview Partner habe geben lassen und aus meinen gewonnenen Erkenntnissen aus dem Interview.

Die Rechtsfolgen für illegalen Cannabiskonsum und für den illegalen Handel

Die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit und öffentlicher Konsum

Ein Konsum kurz vor oder gar während des Auto-, Motorrad-, oder der Kleinkraftradfahrens stellt natürlich wie bei dem Alkohol eine ständige Gefahr für einen selber und für die Mitmenschen dar. Natürlich ist ein solcher Verbot genauso illegal und verboten wie eine Teilnahme am Strassenverkehr in einem alkoholisieren Zustand. Seit dem 01.08.1998 gilt die Regelung, wer beim Autofahren THC im Blut nachgewiesen bekommt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Anders als bei Alkohol ( wo eine Promille-Grenze festgelegt ist) gibt es dafür keine Mindest- bzw. Höchstkonzentration. Man muss mit einem Bußgeld bis zu 1500 Euro, einem Fahrverbot bis zu drei Monaten und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem ersten Verstoß muss man laut des Verkehrsministeriums eine Geldbuße von 250 Euro, einem Monat Fahrverbot und 4 Punkten in Flensburg rechnen. Für einen bestehenden Strafbestand reicht eine bloße Feststellung von Drogenkonsum jedoch nicht aus. ( so ein Beschluss von dem Bundesgerichtshof )
Aber genauso wenig wie Alkohol illegalisiert ist, ist der Konsum und der Besitz von geringen Mengen wie zum Beispiel 3-5 Gramm keinesfalls illegal, weder in Deutschland noch in der Schweiz oder in Holland. Die Toleranzgrenze ist jedoch alleine in Deutschland in jedem Bundesland anders. In Deutschland kocht was eine geregelte Richtlinie was das Cannabis Gesetz angeht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Es gibt sogar Bundesländer in denen noch überhaupt keine gesetzliche Grenze festgelegt ist, ab welcher Besitzmenge es zu einem Verfahren kommt, oder nicht. Zum Beispiel Sachsen hat noch keine –geringe Menge- festgelegt, die Staatsanwaltschaft Leipzig jedoch benennt in der Richtlinie eine Verfahrenseinstellung bis 5 Gramm bzw. 7 Gramm, wenn man maximal acht mal im Jahr konsumiert, keine Fremdgefährdung (Schule, Gefängnis) vorliegt und die betroffene Person erstmals mit derzeit nicht legalen Drogen erwischt wurde. Es kommt also an, in welchem Bundesland man erwischt wird. In Bayern liegt die –geringe Menge- bei 6 Gramm, in Brandenburg 3-6 Gramm, bei uns in Nordrhein- Westfalen sogar 10 Gramm genauso wie in Rheinland-Pfalz, in Hamburg gibt es zum Beispiel nur eine sehr ungenaue Richtlinie von der Grösse einer Streichholzschachtel, in Schleswig-Holstein werden sogar ein Besitz von bis zu 30 Gramm nicht weiter verfolgt was in Hessen auch der Fall ist in Berlin 15 Gramm in Niedersachsen kommt es erst ab 15 Gramm zu sozialen Maßnahmen und in Sachsen-Anhalt muss man allerhöchstens mit sozialen Maßnahmen und geringen Geldstrafen rechnen. Man kann jedoch hin und wieder mit mündlichen Ermahnungen, einer geringen Geldstrafe von bis zu 25 Euro, mit dem Entzug der
Droge durch das Ordnungsamt oder der Polizei oder mit Sozialstunden rechnen. Wird man jedoch mit der –nicht geringe Menge- erwischt ( + 5 Gramm auf die –geringe Menge- ) so muss man mit einem Gerichtsverfahren rechnen, wo die Strafe von dem Richter festgelegt wird. Es kann nun zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr und/oder einer hohen Geldstrafe kommen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der –Täter- mit Betäubungsmitteln in –nicht geringer Menge- Handel betreibt, oder sich in –nicht geringer Menge- abgibt oder besitzt. In den Gesetzbüchern steht, dass diese Taten als Verbrechen gelten und die Strafen nur in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im Gegensatz zu der –geringen Menge- ist die –nicht geringe Menge- vom Bundesgerichtshof bei einem Richtwert von 7.5 Gramm puren THC ( je nach Qualität zwischen 50 und 100 Gramm Cannabis/Haschisch/Gras ) angesetzt.

Nachdem Bundesverfassungsgericht sei dies eine noch unangemessene Strafe und unangemessene Toleranzgrenzen.

Diese Angaben beziehen sich auf folgende Richtlinien:

- Baden-Württemberg: Allgemeine Verfügung vom 3.08.1995, die Justiz Seite 366
- Bayern: Rundschrieben der Generalstaatsanwälte bei den Oberlandesgerichten vom 14.08.1994
- Berlin: Gemeinsame Allgemeine Verfügung vom 28.02.1995, Amtsblatt Seite 1299
- Brandenburg: Verfügung vom 17.09.1993, JMB1. Bbg. Seite 158
- Hamburg: Verfügung des Leitenden Oberstaatsanwalts vom 10.11.1992
- Hessen: Verfügung des Generalstaatsanwalts bei dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. vom 21.07.1995
- Niedersachsen: Gemeinsamer Rnderlaß vom 24.11.1994, Nds. Rpfl. Seite 351
- Nordrhein-Westfalen: Gemeinsamer Runderlaß vom 13.05.1994, JMB1. NW. Seite 133
- Rheinland-Pfalz: Rundschreiben vom 23.08.1994, JB1. RhPf. Seite 1257
- Saarland: Gemeinsamer Erlaß vom 07.03.1995, GMB1. Saar. Seite 150
- Sachsen-Anhalt: Gemeinsamer Runderlaß vom 06.12.1994, MB1. LSA 1995, Seite 15
- Schleswig-Holstein: Bek. Vom 13,05.1993, Amtsblatt für Schleswig-Holstein Seite 675


Was droht den Drogenkonsumenten bei einer Musterung?

Unter einer –Musterung- versteht man einen Urintest. Dieser wird jedoch nicht auf Drogen getestet, daher ist eine Verneinung bei einer Frage nach bestehendem Drogenkonsum nicht unbedingt wahrheitspflichtig. Es gibt Leute,
die kurz vor dem Wehdienst im Krankenhaus einen Drogenkonsum gestehen ( alleine Cannabis reicht jedoch nicht aus ) , um dem Wehrdienst zu entgehen.
Wem ein Drogenkonsum ohne andere gesetzliche Vorfälle nachgewiesen wird, hat gesetzlich nichts zu befürchten, man wird höchstens zu einem Psychologen geschickt, da die Ärzte der Schweigepflicht unterliegen.
Es wurde schon oft nach einer Festnahme wegen Drogenkonsums versucht, bei der Urin Probe einen Urinreiniger unter zu mischen. Jede Beimengung eines Stoffes zum reinigen des Urins senkt dessen Temperatur, verändert die Farbe und wird somit schon dadurch erkannt.Das hat alles also wenig Sinn, weil bei einer Untersuchung unteranderem die Temperatur des Urins gemessen und es werden Haarproben entnommen, wo Cannabis Spuren noch Monate lang nachweisbar sind. Da Haare monatlich ungefähr einen Zentimeter wachsen, kann also bei einer Länge von 20cm der Konsum von 20 Monaten nachgewiesen werden. Auch Körperhaare können einem solchem Test unterzogen werden.















INTERVIEW
Meine eigene Meinung zu dieser Arbeit und wie ich unteranderem an diese Informationen gelangt bin.
Um mich für die bevorstehende Arbeit ein wenig vorzubereiten und einen Aufgabenteil der Arbeit zu erfüllen, suchte ich einen Experten im Marien-Krankenhaus auf. Ich kenne in diesem Krankenhaus einen Anästhesisten, mit dem ich mein Interview führen wollte, da ich mich in meiner Arbeit zu einem großen Teil mit der Medizinischen Verwendung von Cannabis befassen wollte. Zum Glück erhielt ich in dem Interview nicht nur Informationen über die Medizinische Verwendung von Cannabis, sondern auch einige rechtliche Informationen zu der Droge Cannabis. Da sich mein Interview Partner sehr gut im Voraus vorbereitet hat, konnte ich mit diesem Interview auch gleichzeitig fast meine ganzen Informationsquellen decken. Ich kam in das Krankenhaus, wo der Anästhesist schon in einem leeren Aufenthaltsraum auf mich wartete. Zusammen mit einer Krankenschwester, die auch über Wissen im Bezug auf Cannabis verfügt, begann ich mein Interview:
(leider habe ich erst nach einigen Fragen das Aufnahmegerät in Gang bekommen)
Ich stellte zunächst Fragen über die Art, wie man Cannabis überhaupt konsumieren könne, daraufhin wurde ich aufgeklärt: „ Man kann Cannabis in Form eines Joints zu sich nehmen, wobei man in handelsüblichen Tabak Blättchen eine Mischung erstellt, zwischen einem Anteil Tabak und einem Anteil an der Droge, Cannabis...In einem Joint mit langen Großen Blättchen, den sogenannten –Long Papers-, wird meist um eine geringe, jedoch spürbare Wirkung zu erreichen ein Tabak Anteil von ca. 70-80% und ein Cannabis Anteil von den dann übrigen 20-30% auf dem Joint verteilt und anschließend konsumiert...Jedoch kann man Cannabis in oraler Form, sprich Keksen, Kuchen oder Tee zu sich nehmen, womit man eine ähnlich Wirkung erzielt wie mit dem rauchen eines Joints...“ mit dieser Aussage beantwortet er meine Frage auf die möglichen Konsum Anwendungsarten.
Danach fragte ich, zu welchen Schäden es denn bei einem Konsum aus Ärztlicher Sicht kommen könnte?...ich bekam folgende Antwort: „ Aus medizinischer Sicht könnte man sagen, das der Hauptbestandteil des Cannabis, das Tetrahydrocannabinol, das THC, keine akut- und keine chronischen Schäden hervorrufen kann...so muss man auch die Art der Anwendung betrachten, dass es halt oft als Mischkonsum zugeführt wird...im Zusammenhang mit Nikotin und in Form von Tabak...wo man es dann auch mit einem wirklich starken Nervengift zu tun hat und dann noch durch die Art der Zufuhr, der Inhalation also in Form eines Joints, sprich die ganzen Verbrennungsprodukte...das die natürlich körperliche Schäden hervorrufen können...“
Dann sprach ich die mögliche Betroffenheit der Nervenzellen an, da ich darüber im Biologie und auch Bio-Rechtskunde Unterricht schon selber einige Erfahrungen gesammelt hatte, und so auch gut verstehen konnte, was gemeint ist: „ ...jede Droge soll ja die Empfindungen des Mensches beeinflussen, und letztendlich ist unser Gefühlssystem mit den Empfindungen mit dem Nervensystem lokalisiert...es wirken schließlich jede Drogen auf das Nervensystem und so eben auch das Cannabis...es ist der Hauptbestandteil, der die psychoaktive Wirkung aus übt ist das THC...(dann kommen die ganzen Wirkungen...)“
Meine nächste Frage war die Verwendung der Droge in der Medizin:
„...Hanf, also Cannabis ist in der Medizin momentan am Kommen...Cannabis ist eine uralte Kulturpflanze...beinhaltet größtenteils auch Heilmittel...wirkt ja auf das Nervensystem über die Rezeptoren, was in der Vergangenheit wissenschaftlich erwiesen ist, und somit schon fast eine Revolution für das Cannabis war...und somit, mit den Wirkungen auf die Nervenzellen über die Rezeptoren eine ähnliche Wirkung im Körper erzielt wie anästetiker ( Betäubungsmittel im Krankenhaus) ...die Rezeptoren sind gewisse Altersbausteine an einer Zellmembran, die Kontakt zu Stoffen außerhalb der Zelle aufnehmen, und dann Funktionsänderungen in der Zelle hervorrufen, das sind sogenannten Canabinoid Rezeptoren, die hauptsächlich in bestimmten Stellen im Gehirn lokalisiert sind, aber auch im ganzen Körper vorhanden sind, allerdings wird unter diesen unterschieden...und diese Rezeptoren sind die Stellen, an denen die Substanz dann wirkt...man kann sie sich auch als Antennen bildlich vorstellen, wenn man sich ne Zelle groß verstellt, dann sind da die Antennen und das THC ist ein Molekül, das über diese Antenne in Kontakt mit der Zelle tritt...“ ich fragte ob die Synapsen auch betroffen sind: „...nicht direkt, es ist nicht beschrieben das es über Synapsen geht, eher über die Rezeptoren, da die Synapsen nur die engen Verbindungsstücke sind...“ ich wollte wissen, ob Cannabis auch als Narkosemittel in der Medizin Verwendung finden könnte: „...nein, als Narkosemittel hat es bisher noch keine Bedeutung gefunden...es gibt aber in jüngerer Zeit wirklich positive Erkenntnisse im Bereich bei schweren Krebserkrankungen mit Chemo-Therapien wo es auch zu starken erbrechen kommt, da kann es brechreizunterdrückend wirken...und anderen Neurologischen Erkrankungen wie Multibele Cirrose, kann auch bei stark abgemagerten Patienten...und anderen sogenannten konsumierenden Erkrankungen nützlich sein, weil es auch den Appetit anregt...also generell als Narkosemittel wird es nicht eingesetzt...aber schon in vielen Bereichen der Medizin und auch vor allem in der Schmerztherapie... man weiß, jetzt kommen wir auch noch mal zu den Rezeptoren, man weiß das wenn der Mensch Rezeptoren an Stellen hat, hat er sie nicht deshalb das irgend ein Stoff aus der Natur sich irgendwann aus Zufall festsetzt...sondern es ist erwiesen, das der Körper eigenes Cannabis hat, das sogenannte Canabinoid, noid heisst immer so ähnlich wie, ....eine Substanz die an dem gleichen Rezeptor physiologisch wirkt, wo auch das THC wirkt...und das entscheidende gegen die Opiatrezeptoren ist, das diese Rezeptoren nicht an lebenswichtigen Strukturen lokalisiert ist, bei Opium oder den Abkömmlingen wo dann auch das Heroin dazugehört, wobei Heroin in England immer noch ein zugelassenes Medikament im Raum der Behandlung eines Herzinfarkts ist, dort können Opiate am Hirnstamm Atemlähmend wirken, und können in Überdosis zum akuten Tod führen, das ist für die Cannabinoide nicht bekannt...“ ich meinte, das Cannabis dann also viel harmloser ist: „...aus medizinischer Sichtweise kann man das bejan...es ist in keinster Weise vergleichbar mit Opiaten, es ist auch nicht vergleichbar beispielsweise mit Alkohol und Nikotin... wie Alkohol eine toxische Wirkung auf den Körper und Organe wirken kann, hauptsächlich auch akut toxisch, bei Überdosierung...oder chronisch wenn man das in Zahlen ausdrückt sind das in Zahlen ausdrücken will sind das alleine in Deutschland alleine mehr über Millionen Alkoholkranke...im Gegensatz dazu stehen nur wenige tausend die in Verbindung mit Cannabis Konsum ernsthafte Probleme haben...“ ich brachte ein, das der Konsum von Cannabis ja dann also harmloser ist als Nikotin rauchen und Alkohol, auch schon wegen dem Raucherbein: „ ... wenn man es mit den anderen gesellschaftlichen akzeptierten Drogen...das muss man ja unterscheiden, die Definition einer Droge ist ja nicht nur medizinisch zu bewerten...sondern es ist gesellschaftsabhängig, ob man eine Substanz als Droge definiert, man kann ganz klar sagen, Cannabis führt nicht zum Raucherbein...noch mal zur Frage des Konsums...Cannabis kann ja auch oral verabreicht werden, in Form von Keksen, Kuchen, Tee...und da fallen ja die ganzen schädlichen dinge wie Nikotin weck...in Form der Inhalation sind natürlich all die Begleiteffekte, bis hin zum Raucherbein...da muss man sogar sagen, dass das Lungenkrebsrisiko durch die Inhalationstiefe erhöht wird. Die Krebserregende Stoffe aus dem Tabak werden noch tiefer in die Lungen Inhaliert...“ nun kam ich auf die Unterschiedlichen Wirkungen auf die verschiedenen Altersgruppen der Konsumenten: „ Es ist durchaus so, das die ersten Erfahrungen schon im Jugendlichen Alter gesammelt werden, und das bis noch ins hohe Alter...was die Schädlichkeit angeht, kommen wir auch zu der Frage, ob man süchtig werden kann, es ist bei Cannabis hauptsächlich eine psychische Abhängigkeit...bei Cannabis Konsum ist ganz klar das Nikotin der sucht bringende Stoff, nur Cannabis führt zu extrem schnellen Anflutungen in das Gehirn...aber alleine bei Nikotin ist es schon viel viel schneller wenn es Menschen auch im höheren Alter in kontrollierteren Art aus Genuss betreiben, wo man aus medizinischer Sicht wiederum sagen muss, dass dieser Konsum wahrscheinlich mit weniger gesundheitlichen Schäden verbunden ist als wenn ich dauerhaften Alkohol- und Nikotinkonsum betreibt...und das ist auch an den Zahlen ganz klar belegt...
Nun näherten wir uns der Frage, wie man den Konsum nachweisen kann: „ An einem THC Blutspiegel kann man nicht festlegen, ob dieser Mensch gerade in einem Rausch ist, oder nicht, ganz anders als beim Alkohol...durch die hohe Fettlöslichkeit kann man den momentanen THC Spiegel nicht bestimmen...das ist halt auch die Schwierigkeit im Straßenverkehr mit der Fahruntüchtigkeit...der Stoff ist auch noch relativ lange im Körper nachweisbar, obwohl der Rausch schon lange vorüber ist...der Spiegel ist zwar messbar, muss aber schon lange nicht mehr im Gehirn wirkend sein...während man beim Alkohol ich aufgrund des gemessenen Blutalkoholspiegels eben Definitionen setzen kann und sagen kann bei den meisten Menschen ist schon bei 0,8 nicht mehr alles funktionsfähig, was zu einer Untauglichkeit führt, was man beim Cannabis eben nicht messen kann...man kann nur sagen, jemand der Joints raucht, sollte währenddessen kein Auto fahren...man kann ganz klar sagen, Cannabis ist, schon alleine nach den Unfallsdaten, der mit Abstand harmloseste Stoff zwischen Alkohol und Nikotin... in sehr vielen Krankenhäusern, gerade in der Chirogie, sieht man, dass jeder fünfte Patient, der auf dem OP Tisch liegt, unter Alkohol gestanden hat...ein riesiger Teil der Arbeitsunfälle wird durch Alkohol verursacht...gerade jetzt die Alkopops, die mit dem Geschmack überhaupt nicht mit Alkohol in Verbindung gebracht werden, sind auch für die Jugendlichen ein Problem...noch mal zu der Gefährlichkeit, 1.5 – 1,8 Millionen Alkoholkranke, 450.000 Medikamenten Abhängige, also die –guten- Medikamente die von der Pharmaindustrie hergestellt werden...da haben wir ne halbe Millionen, da hingegen 60-80 Tausend Drogenabhängige, die Drogen, die unter der Gesellschaft als Drogen bezeichnet werden...Heroin, Kokain...Kaffe, Cola, Tee, das sind alles psychothrope Substanzen, die im Gehirn bestimmte Gefühlszustände hervorrufen und abhängig machen...also man kann wenig finden, was so ungefährlich ist wie die Wirksubstanz des Cannabis...“nun noch zu der Frage, ob Nervenzellen bleibende Schäden behalten können: „...das kann man verneinen, es gibt tatsächlich in der Medizinischen Forschung Beweise, dass Canabinoide, einen sogenannten neuro- protectiven Effekt erzielen...das spielt zwar für den normalen Menschen keine Rolle, aber in der Medizin, in der Intensivmedizin vor allem, gibt es viele Zustände wo die Nervenzellen keinen Sauerstoff bekommen, und sich sehr schlecht erholen, von nur wenigen Sekunden Sauerstoffmangel...es werden in der Medizin viele Substanzen ausprobiert, erforscht und entwickelt, die diese Zeit wo der Sauerstoffmangel auf die Zelle einwirkt, entweder verlängert, oder die die schädliche Auswirkungen abmildern können...sie regenerieren sich nicht, aber man weiss das bei einem Sauerstoff stopp der Hauptschaden auf die Zelle, oder ein großer Teil des Schadens auch dann entsteht, wenn die Durchblutung wieder da ist...was mich persönlich jetzt interessieren würde wäre, was würde man machen können, wenn Personen ganz plötzlich kurzzeitig einen Herzstillstand haben, da ist man auch am forschen wie kann man den Schaden, der entsteht, durch den Sauerstoffmangel und durch das wieder einsetzen der Durchblutung, aber –leider- haben wir die meissten Patienten, die schon länger in einem Herzstillstand gelegen haben, und dann doch noch wiederbelebt werden...also selbst da, wie bei der Krebsforschung, bei der Schmerztherapie, ist man dabei, bei manchen Neurologen, daran, aus Cannabis ein Nutzen zu ziehen....denn bei Cannabis kann man auch selbst bei sehr, relativ hohen Dosierungen, keine toxischen Wirkungen erreichen...man muss halt nur aufpassen mit den Mischungen, da mit dem Nikotin, die meisten toxischen Wirkungen bei dem Konsum erzielt werden...aber auch aus eigener, langer Erfahrung, beim Notarztdienst und Rettungsdienst, es bleibt das gefährlichste immer noch der Alkohol...und auch wieder irgendwelche Mischungen aus Alkohol und zum Beispiel irgendwelche handelsüblichen Tabletten, die man zu Hause hat, in jedem Haushalt, die man dort in toxischer, in lebensbedrohlicher Dosis finden kann, das muss man sich auch mal vor Augen halten...Cannabis braucht man aber auch nicht verharmlosen, sondern eher zeigen das man es nicht nötig hat, einen Drogenkonsum zu beitreiben, das man alleine in der Lage ist, sein Leben selber zu gestalten, und anders mit Glück, erfüllen kann...gerade als Jugendlicher...
Wobei es heute fast normal scheint, sein Leben und seine Gefühlswelt mit anderen Substanzen zu beeinflussen...so hat auch jede Kultur, schon seit Menschengedenken seine Drogen genutzt...und welche schädlichen Wirkungen der Drogenkonsum hat, ist meist nicht nur von der Substanz an sich bestimmt, sonder das hängt dann von den ganzen Rahmenbedingungen ab, von der Gesellschaftlichen Akzeptanz, von der Kriminalisierung, und da sind wir auch bei einem Punkt, ich bin jetzt auch älter geworden, ich hätte früher auch ganz hart gesagt, das Cannabis an sich ja die gesündeste Droge ist, weil so keine Schäden zu erwarten sind, aber trotzdem, jetzt so als Erwachsener, ab einem gewissen alter fällt es einem schwer, zu sagen, das es auch mit dem Alkohol sinnvoll ist, oder war, Gesellschaftlich anzuerkennen, und da kann ich als Arzt ganz klar zu sagen, Alkohol ist eins der gefährlichsten Gifte überhaupt, Nikotin ist auch eins der giftigsten Drogen überhaupt, und die beiden Drogen, diese gesellschaftlich anerkannten Drogen, sind die gefährlichsten überhaupt...und ist auch Zahlenmäßig hier bei uns in Deutschland am heftigsten...das sind in so fern die härtesten Drogen, und ich habe viele Patienten gehabt, die alkoholkrank waren, und die waren nicht in der Gesellschaft so auffällig wie der arme kleine Fixer nebenan...oder wenn die Menschen die Cannabis konsumieren gleich in Verbindung damit gebracht werden, auch andere Drogen zu konsumieren...die haben es dann schwer, die werden dann in eine Ecke gedrängt...und damit haben sie dann nicht die Möglichkeit ihrem Konsum nachzugeben wie mit dem Alkohol...“

Mit diesen Sätzen beendeten wir dann unsere interessante und sehr Aufschlussreiche Unterhaltung. Für mich selber war es eine tolle Erfahrung in ein Krankenhaus zu gehen und für meine Arbeit einen Arzt zu interviewen und ich persönlich habe bei dieser Facharbeit sehr viel dazu gelernt, die ganze Arbeit, die für mich wichtigsten Dinge aus den langen Texten heraus zu arbeiten und dann wieder in einen zusammenhängenden Text zu verarbeiten hat mir richtig gut gefallen. Diese Arbeit hat mir auch noch einige Felder zu meiner Berufswahl gezeigt, die ich auch gerne später vielleicht auch verwirklichen möchte.




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