Lerntippsammlung Headergrafik
Linie
Abstandshalter

Suchbegriff:

Bundeswehr - 2.Version - Referat



 Auftrag und Aufgabe der Bundeswehr
→Instrument der Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Landesverteidigung als Bündnisverteidigung; Bürger/innen schützen; außenpol. Handlungsfähigkeit sichern; intern. Konfliktverhütung + Krisenbewältigung im Kampf gegen intern. Terrorismus; militärische Aufgaben (im Rahmen der gem. Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU); globale Sicherheitszusammenarbeit

 Aufbau der Bundeswehr
→ Drei Streitkräftekategorien:
1) Eingreifkräfte:
moderne, kombinierte Land-, Luft-, und Seestreitkräfte (Bsp. für NATO- und EU-Einsätze) für friedenserzwingende Maßnahmen
2) Stabilisierungskräfte:
friedensstabilisierende Einsatzkräfte; Operationen in multinationalen Verbänden über einen längeren Zeitraum
3) Unterstützungskräfte:
Vorbereitung und Durchführungshilfe von Einsätzen der Eingreif- und Stabilisierungskräfte; Logistik, Ausbildung, Verwaltung + Sicherung des Grundbetriebes der Bundeswehr

 Politische Kontrolle der Bundeswehr:
→ Bund darf Streitkräfte aufstellen; untersteht dem Primat der Politik (Zivilisten) und dem Bundestag bzw. dem deutschen Parlament → „Parlamentsarmee“; Bundestag kann die Bundeswehr finanziell kontrollieren

 Reform der Bundeswehr
→ Attraktiver Arbeitsplatz:
Personalbindung, Nachwuchsgewinnung, Einrichtung attraktiver Arbeitsplätze, qualitative + motivierte Arbeiter

→ Bildung und Qualifizierung:
Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen, Durchlässigkeit der Laufbahnen, gem. Personal- und Führungskräfteentwicklung

→ Reformbegleitprogramm:
Reformbedingungen einleiten, freiwilliger Wehrdienst

→ Neues Stationierungskonzept:
Funktionalität, Kosten, Attraktivität

→ Nationale Sicherheitsvorsorge:
Vorausschauend + rechtzeitiges Handeln, Beitrag für Gemeindewohl

→ Territoriale Strukturen:
Ergänzungstruppenteile, neue Reservistenkonzeption

→ Einheitlicher Organisationsgrundsatz:
Ministerium: Bundesminister für Verteidigung; 2 Staatssekretäre; Generalinspektor der Bundeswehr; 9 Abteilungen; Personalreduzierung; 5 militärische Organisationsbereiche

 Bundeswehr und GG:
 Verbot zur Vorbereitung auf Angriffskrieg, Kriegswaffenkontrolle → verfassungswidrig (Strafen)
 Befehls- und Kommandogewalt → Bundesminister für Verteidigung
 Innerer Notstand → Bundesregierung kann für Bekämpfung der Gefahr Polizeikräfte der betroffenen Länder ihren Weisungen unterstellen; bei mehreren Ländern kann sie Weisungen der Landesregierung erteilen
 Aufstellung und Einsatz der Streitkräfte → Bund stellt Streitkräfte; Einsatz nach GG geregelt; Schutz ziviler Objekte bei Spannungs- und Verteidigungsfall
 Spannungsfall → stellt Bundestag fest (2/3 der Stimmen); wenn Konflikt herrscht; nicht klar definiert → Vorstufe des Verteidigungsfalles
 Verteidigungsfall → Bundesgebiet wird mit Waffengewalt angegriffen/ unmittelbar bedroht; Feststellung auf Antrag der Bundesregierung; sofortiges Handeln nicht möglich → Entscheidung geht an gem. Ausschuss → im Falle dieses Verteidigungsfalles geht Befehls- und Kommandogewalt an Bundeskanzler über




Kommentare zum Referat Bundeswehr - 2.Version: