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Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland - Referat



Der Bundeskanzler ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland. Obwohl er in der protokollarischen Rangfolge der Bundesrepublik nach dem Bundespräsidenten und dem Bundestagspräsidenten an dritter Stelle steht, ist er faktisch der mächtigste Amtsträger in der Bundesrepublik. Der Bundeskanzler ernennt die Bundesminister und legt die Richtlinien der deutschen Politik fest. Ihm obliegt somit die Ausrichtung des politischen Kurses der Bundesrepublik.

Anders als Staats- und Regierungschefs anderer Länder kann der Bundeskanzler unbegrenzt häufig wiedergewählt werden. Er wird jeweils für vier Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt nach Vorschlag des Bundespräsidenten durch den Bundestag. Der Bundeskanzler wird somit nicht direkt durch das Volk, sondern durch die im Bundestag sitzenden Volksvertreter gewählt. Diese wiederum werden in direkter Wahl durch das deutsche Volk gewählt.

Die politische Bedeutung des Amtes des Bundeskanzlers ist insgesamt als sehr groß einzuschätzen. Theoretisch obliegt die gesamte Ausrichtung der deutschen Politik dem Bundeskanzler. In der Praxis kann diese „Richtlinienkompetenz“ in der Regel nicht vollumfänglich angewendet werden, da der Bundeskanzler Rücksicht auf politische Gegebenheiten nehmen muss. Er sollte weder seine eigene Partei, noch den Koalitionspartner verärgern, wenn er sein Amt behalten möchte.

Wer kann Bundeskanzler werden?

Formell sind keine Bedingungen hinsichtlich der Wählbarkeit aufgestellt worden. Allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen zur Wählbarkeit in den Bundestag angewendet werden müssen. Demnach muss der Bundeskanzler in den Bundestag wählbar sein - er muss jedoch nicht tatsächlich in den Bundestag gewählt worden sein. Weiterhin muss der Bundeskanzler mindestens achtzehn Jahre alt sein und darf nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht oder betreut werden. Zudem muss er Deutscher sein und über das Wahlrecht verfügen.

Konstruktives Misstrauensvotum

Das konstruktive Misstrauensvotum ist die einzige Möglichkeit, den amtierenden Bundeskanzler gegen seinen Willen aus dem Amt zu entfernen. Die Mehrheit des Parlamentes muss hierzu dafür stimmen, den Bundeskanzler aus seinem Amt zu entlassen und sich gleichzeitig auf einen Nachfolger einigen. Nur in diesem Fall ist es möglich, den Bundeskanzler aus dem Amt zu entfernen. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde das konstruktive Misstrauensvotum bisher zweimal angewendet. Im Jahr 1972
versuchte die CDU/CSU-Fraktion, Bundeskanzler Willy Brandt aus dem Amt zu entfernen. Dies gelang jedoch nicht. Im Jahr 1982 gelang es der CDU/CSU-Fraktion gemeinsam mit der FDP, Bundeskanzler Helmut Schmidt aus dem Amt zu entfernen und Helmut Kohl zu seinem Nachfolger zu machen.

Die Vertrauensfrage

Hat der Bundeskanzler das Gefühl, dass das Parlament nicht mit seiner Politik einverstanden ist, kann er die Vertrauensfrage stellen. Das Parlament stimmt über das Vertrauen gegenüber dem Bundeskanzler ab. Vertraut die Mehrheit des Parlaments dem Bundeskanzler nicht, kann dieser den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Dieser muss anschließend neu gewählt werden.

Bisherige Bundeskanzler

Bisher übten folgende Personen das Amt des Bundeskanzlers aus:

1. Konrad Adenauer, CDU 1949-1963
2. Ludwig Erhard, CDU 1963-1966
3. Kurt Georg Kiesinger, CDU 1966-1969
4. Willy Brandt, SPD 1969-1974
5. Helmut Schmidt, SPD 1974-1982
6. Helmut Kohl, CDU 1982-1998
7. Gerhard Schröder, SPD 1998-2005
8. Angela Merkel, CDU 2005-heute

Zusätzlich übernahm Walter Scheel (FDP) das Amt im Jahr 1974 kommissarisch für neun Tage.



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