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Boulevardjournalismus - Referat



Boulevardjournalismus

1. Definition
= eine von vielen verschiedenen Formen des Journalismus
Interpretativer Journalismus: Fakten plus Hintergrund, Zusammenhang, Analyse
Neuer Journalismus: Persönlich gefärbter Journalismus mit literarischem Anspruch
Enthüllungsjournalismus: Investigativer, detektivischer Journalismus
Informationsjournalismus: Objektive Berichterstattung
Boulevardjournalismus: Thematisierte sensationsträchtige Themen
eingeschränkte Seriosität
großer Unterhaltungswert
Sensation statt Information
Zitat von Johannes Raabe → „Bezeichnung für einen Zeitungstyp, der in Aufmachung, Textteil und Gestaltung durch einen plakativen Stil, große Balkenüberschriften mit reißerischen Schlagzeilen, zahlreiche, oft großformatige Fotos sowie eine einfache, stark komprimierte Sprache gekennzeichnet ist.“

2. Merkmale
sensationsorientierte Aufmachung mit: grellen, bunten Farben; großen Fotos; großen Überschriften; wenig Text
es geht nicht um Fakten sondern mehr um Einzelschicksale (Bsp. Katastrophe Hochwasser → es wird mehr über Einzelopfer berichet als über die gesamte Situation)
2.1 Themen
Sex, Kriminalität, Prominente und Skandale, Sport, Kuriose Ereignisse, personalisierte und populistische Politik, Kunsum- und Lebensthemen, Lifestyle
2.2 Stilmittel
kurze Sätze, Sprachneuschöpfungen, Subjektivität, thesenhafte Zuspitzung, Übertreibungen, Superlative, manipulierte Darstellung (keine Hintergrundinformationen oder seriöse Quellen), Einseitige Berichterstattung (Gegenseite kaum berücksichtigt), Pauschalisierungen, Klischees und Vorurteile, vollkommen unwichtige Details werden aufgebauscht
Ziel: einfache Bevölkerung erreichen(keine komplizierten Texte), viel Verkaufen
3. Beispiele
3.1 Zeitungen
Bildzeitung, BZ, Berliner Kurier, EXPRESS, Hamburger Morgenpost
3.2 Fernsehsendungen
Explosiv, Exklusiv, Red!, DAS MAGAZIN, Hallo Deutschland, Brisant

4. Kritik an der Bild – Persönlichkeitsrecht vs. Zeitungsrechte
Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre (um so Personen zu Interviews zu drängen)
Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht → sie recherchieren im Privatleben Anderer, obwohl dies ausdrücklich nicht erwünscht war (Betroffene wollen ihr Privatleben schützen)
Argument von Springer-Chef Matthias Döpfner 2006: „Für die Bild-Zeitung gilt das Prinzip: Wer mit ihr im Aufzug nach oben fährt, der fährt auch mit ihr im Aufzug nach unten. Diese Entscheidung muss jeder für sich selbst treffen.“
Gegenargument von Max Goldt: „Diese Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muss so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zulässt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun.“

Persönlichkeitsrecht

„im Sinne des obersten Konstitutionsprinzips der „Würde des Menschen“ (Art. 1 Abs. 1 GG) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten,
die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen; diese Notwendigkeit besteht namentlich auch im Blick auf moderne Entwicklungen und die mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen für den Schutz der menschlichen Persönlichkeit.“ -BverfG
allgemeines Persönlichkeitsrecht schützt Persönlichkeit des Menschen in ihren verschiedenen Ausprägungen
verschiedene Sphären der Persönlichkeit, deren Schutz unterschiedlich stark ausgeprägt ist →
Öffentlichkeitssphäre: der Einzelne wendet sich der Öffentlichkeit bewusst zu (bewusst, äußert sich öffentlich) ; Sphäre genießt den schwächsten Schutz
Sozialsphäre: Mensch als „soziales Wesen“ im Austausch mit anderen Menschen (berufliche, politische oder ehrenamtliche Tätigkeit) Sphäre relativ schwach geschützt, → Eingriffe in aller Regel zulässig wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die den Persönlichkeitsschutz überwiegen lassen
Privatsphäre: einerseits räumlich (Leben im häuslichen Bereich, Familienkreis, Privatleben), andererseits aber auch gegenständlich (Sachverhalte die typischerweise privat bleiben) definiert.
Eingriffe in diese Sphäre in der Regel unzulässig, wenn nicht ausnahmsweise Umstände hinzutreten, die die gegenläufigen Interessen überwiegen lassen (z.B. bei Presseveröffentlichungen aus dem Privatleben von Politikern, wenn ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse besteht)
Intimsphäre (Innere Gedanken- und Gefühlswelt, Sexualbereich) Eingriffe in diese Sphäre stets unzulässig

Zeitungsrechte
Artikel 5 Grundgesetz (LBS.76)
Pressefreiheit → keine Zensur
aber: Schranken in allgemeinen Gesetzen (Recht der persönlichen Ehre)

4.1 Charlotte Roche
4.1.1 Informationen zur Person
Charlotte Elisabeth Grace Roche (Bild auflegen)
* 18.3.1978 in High Wycombe
britische Moderatorin, Produzentin, Schauspielerin, Hörspielsprecherin, Autorin
lebt in Deutschland seit ihrem ersten Lebensjahr




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