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Aufgabenbericht in England - Referat



Der Staat
Das Vereinigte Königreich ist eine konstitutionelle Monarchie. Die Verfassung setzt sich aus Statuten (Gesetzen, die vom Parlament verabschiedet werden), aus dem Gewohnheitsrecht (begründet auf Sitten und Glaubensanschauungen) und den Verfassungskonventionen zusammen. Die oberste Regierungsgewalt, das Parlament, besteht aus dem Monarchen bzw. der Monarchin, dem Unterhaus (House of Commons) mit 659 gewählten Abgeordneten und dem Oberhaus (House of Lords) mit 661 Mitgliedern, seit 1999 beschränkt auf 92 Erblords (vorher 758), 543 Lords auf Lebzeit, einschließlich der Law Lords (Mitglieder des obersten Appellationsgerichts) sowie 26 Bischöfe.
Der britische Monarch ist das Oberhaupt des Commonwealth, einer freien Vereinigung von 54 Staaten, die aus dem Britischen Weltreich entstanden ist. In 16 der Commonwealth-Staaten (ohne Großbritannien) ist er/sie auch Staatsoberhaupt. Das Commonwealth ist eine der Organisationen, in der das Vereinigte Königreich Einfluss auf die internationale Politik ausübt. Daneben sind die Europäische Union und die NATO zu nennen. Außerdem gehört das Vereinigte Königreich zu den aktiven Mitgliedern der UN.
An der Spitze der Exekutive steht die Regierung, bestehend aus dem Kabinett, dem der Premierminister und die übrigen Minister angehören. In den für die nationale Verwaltung zuständigen Ministerien arbeiten Beamte, die unabhängig von der jeweiligen Regierungspartei im Amt bleiben. England, Schottland, Wales und Nordirland verfügen über ein eigenes Rechtswesen.
Die Haupteinheiten der Kommunalverwaltung in England außerhalb Groß-Londons sind die 40 Grafschaften (Counties und Metropolitan Counties) und 46 Unitary Authorities. Wales teilt sich in 22 Unitary Authorities auf, Schottland wird in 32 Local Authorities untergliedert, Nordirland in 26 Distrikte. Nordirland hatte bis 1972 eine eigene Regierung, wegen interner Konflikte regierte jedoch das britische Parlament dort direkt. Aufgrund des Nordirland-Abkommens besteht seit 1998/2000 eine Regionalversammlung und eine Regionalregierung, in der katholische und protestantische Parteien paritätisch vertreten sind.




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