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Atomausstieg in Deutschland - Referat



Der Atomausstieg
Wie ist er geregelt?

National (2000/2011–2022)

Atomkonsens (2000)
Der Ausstieg aus der Atomenergie beruht auf dem so genannten Atomkonsens zwischen der rot-grünen Bundesregierung und der Stromindustrie. Er wurde nach langwierigen Verhandlungen am 14 Juni 2000 vereinbart.
Modifizierung des Atomgesetzes (2010)
Der Ausstieg ist seit 2002 im Atomgesetz festgeschrieben. Das schließt den Bau neuer Reaktoren aus. Der Atommüll soll bis zum Bau eines Endlagers in Zwischenlagern bei den bestehenden Atomkraftwerken deponiert werden. 2010 wurde das Atomgesetz durch eine Laufzeitverlängerung für deutsche Kernkraftwerke im Sinne qwder Atomwirtschaft modifiziert. Das Gesetz wurde am 28. Oktober 2010 beschlossen; die sieben vor 1980 in Betrieb gegangenen Anlagen erhielten zusätzliche acht Betriebsjahre, die übrigen zehn Atomkraftwerke zusätzliche 14 Jahre.

“Umsturz” der deutschen Atompolitik (2011)
Die Bundesregierung beschloss im März 2011 – kurz nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima – einen deutlichen Wechsel ihrer Atompolitik bzw. Energiepolitik. Am 6. Juni 2011 beschloss das Kabinett Merkel II das Aus für acht Kernkraftwerke und einen stufenweisen Atomausstieg bis 2022. Damit wurden die im Herbst 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerungenzurückgenommen. Bis 2010 galt ein stufenweiser Atomausstieg („Atomkonsens“) mit Reststrommengen (=> ohne feste Abschalttermine), den die rot-grüne Regierung (Kabinett Schröder I) am 14. Juni 2000 mit den vier deutschen Atomkraftwerksbetreibern vereinbart hatte. Der Atomausstieg wurde mittels erneuter Novellierung des Atomgesetzes fixiert.



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