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Analyse der Flüchtlingspolitik in Deutschland im Spiegel der Menschenrechte - Referat



Integration durch geförderte Bildung

Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise 2015, wurde am 31. Juli 2016 das Integrationsgesetz erlassen, welches auf Fordern und Fördern setzt. Es zielt darauf ab, Asylsuchende in Deutschland durch staatliche Maßnahmen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zu fördern. Fordern und Fördern meint zum einen die Erwartung, dass die Migranten die deutsche Sprache erlernen und sich an die in Deutschland geltenden Gesetze halten (Fordern), und zum anderen das Angebot, die Integration erhalten (Fördern). Personen die einen Asylantrag genehmigt bekommen haben und für einen längeren Zeitraum in Deutschland bleiben, „sollen besseren und schnelleren Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt erhalten“ . Migranten können schon vor Abschluss ihres Asylverfahrens Erkenntnisse und Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt sammeln und bekommen Ausbildungsbegleitende Hilfen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zu Verfügung gestellt. Seitdem steigt die Entwicklung positiv an, immer mehr Flüchtlinge finden in Deutschland einen Job. Betriebe bilden immer mehr Auswanderer aus, fast die Hälfte der Asylantragsteller sind inzwischen erwerbstätig und als Fachkräfte angestellt- sie nutzen das Angebot der Bildung und Arbeit, welche ihnen Deutschland bietet.

Somit hält Deutschland und ihre Asylpolitik das Menschenrecht auf ein. Es gilt für alle Menschen und ist ausnahmelos, somit gilt es auch für Menschen, die in ein anderes Land flüchten. Artikel 26, das Menschenrecht auf Bildung, gewährt eine Bildung, die an einer vollen Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit gerichtet ist und „Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Völkern und allen rassischen oder religiösen Gruppen“ fördert. Durch geförderte Maßnahmen wie Deutsch Sprachkurse, die für Migranten kostenlos sind, kriegen Flüchtlinge die Möglichkeit die Deutsche Sprache zu erlernen und mit den erlernten Sprachkenntnissen einen Schulabschluss nachzuholen oder zu absolvieren. Mit diesem können sie eine Ausbildung beginnen oder Berufe einsteigen, in denen sie ihre Persönlichkeit entfalten, wieder auf eigenen Beinen stehen und eine sichere Zukunft aufbauen können.

Die Unterrichtung von Flüchtlingsschülern ergab im Jahr 2016 eine Summe von 3,2 Milliarden Euro. Diese Zahl verdeutlicht die Wichtigkeit der Bildung und Integration für Geflüchtete in der Bundesrepublik Deutschland. Durch viele einsetzende und wirkungsvolle Maßnahmen vertretet und gewährt Deutschland Artikel 26 der Menschenrechte und verstößt somit nicht gegen das Menschenrecht auf Bildung.

Hilfe durch Grundleistungen
Asylsuchende und Antragsteller bekommen während ihrer Anwesenheit in Deutschland „existenzsichernde Sachleistungen und einen monatlichen Geldbetrag zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse im Alltag“. Die Einrichtungen, in denen sie wohnen, sind für die Unterkunft und Versorgung der Asylbewerber verantwortlich. Dabei bestimmt das Asylbewerbergesetz (AsylbLG) die Höhe und die Art dieser Leistungen- diese sollen ihnen für „Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt und Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse, sowie Leistungen bei Krankheit“ zustehen. Migranten, die noch im Asylverfahren sind, bekommen monatlich zwischen 214 Euro und maximal 354 Euro. Ist das Asylverfahren erfolgreich beendet, erhalten die nun anerkannten Flüchtlinge eine Grundsicherung, den Hartz-IV-Satz oder die Sozialhilfe. So haben Flüchtlinge die Möglichkeit, ein Dach über den Kopf zu haben und in einem angemessenen Lebensstandard zu leben, mit der Unterstützung des Staates. Artikel 25 (1) der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) besagt, dass jeder Mensch das Recht auf ,,einen für die Gesundheit und das Wohlergehen von sich und seiner Familie angemessenen Lebensstandard, einschließlich ausreichender Ernährung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Versorgung und notwendiger sozialer Leistungen” sowie das Recht auf ,,Sicherheit im Falle von Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit” hat. Im Vergleich zu anderen Ländern wie die Türkei, in der viele Flüchtlinge keinen Zugang zu Hilfeleistungen haben, setzt Deutschland das Menschenrecht auf Wohnen und einen angemessen Lebensstandard um- als Stützpunkt dient das Asylbewerberleistungsgesetz. Durch die zahlreichen Hilfeleistungen für Flüchtlinge, ermöglicht die Bundesrepublik ihnen eine Absicherung des Lebens in Deutschland Somit verstößt Deutschland nicht gegen Artikel 25 der Menschenrechte, welcher das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard gewährt.

Schutzsuchende kommen meist ohne ausweisende Papiere nach Deutschland. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) legten im Jahr 2017 nur etwa 35 Prozent der Asylbewerber Ausweisdokumente vor. Die Gründe dafür sind verschiedenen: Sie werden von ihrem Herkunftsland nicht in Umlauf gebracht, so dass sie überhaupt keine besitzen, Fluchthelfer ziehen sie ein, sie werden gestohlen und gehen bei der Flucht verloren oder werden von den Flüchtlingen selbst versteckt, um eine Zurückweisung in das Heimatland zu verhindern. Dabei melden sich die Flüchtlinge in einer Außenstelle des Bamfs, bei der Polizei, an der Grenze des Ziellandes oder in bestimmten Aufnahmeeinrichtungen, wo sie dann registriert und erkennungsdienstlich behandelt werden. Durch das Schießen von Fotos und Entnehmen aller zehn Fingerabdrücke, bekommen sie ein Dokument, das einem Ausweis ähnelt
und die Ankunft und Registrierung des Asylbewerbers bestätigt. Falls keine Papiere vorliegen nutzt das Bundesamt andere Möglichkeiten um die Identität des Asylsuchenden herauszufinden, zum einen die aufwendige Sprachanalyse, die versucht, den Dialekt des Auswanderers zu erkennen.
Die andere Möglichkeit wäre das Durchsuchen von mitgebrachten elektronischen Geräten wie Handys oder Tablets. Dabei werten sie ihre privaten Daten aus, „durchstöbern“ Fotos, Spracheinstellungen, Vorwahlen und Geodaten, um Informationen über das Ursprungsland und den Fluchtweg zu ermitteln.

Elektronische Geräte wie Handys, Tablets oder Laptops sind in der heutigen Zeit ein fester Bestandteil unseres Lebens, in denen wir viele Momente festhalten. Unteranderem das Schreiben mit Freunden, Emails, das Surfen in den sozialen Medien oder das Aufbewahren von Fotos- Es sind Informationen, die persönlich und privat sind. Das Durchstöbern dieser Geräte ist eine klare Verletzung der Privatsphäre. Der Schutz der Privatsphäre ist ein fester Bestandteil der Grundrechte und ist in Artikel 12 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Dabei gewährt dieser den Schutz des Privatlebens: den Schutz und Anspruch, seinen Namen, seine Gefühle und Gedanken, seine persönlichen Daten sowie Eigenschaften und Handlungen geheim zu halten. All diese Faktoren können beim Durchsuchen des Mobilgeräts in wenigen Minuten herausgefunden und somit verletzt werden.

Auch das Recht, die Kommunikation des Menschen zu schützen, also „zwischenmenschliche Beziehungen und Interaktionen“, die ebenfalls auf dem Handy durch Nachrichten anhand von SMS, sozialen Medien oder Emails gespeichert sind, wird in diesem Fall zwangsläufig verstoßen.

Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bekommen somit einen tiefen Einblick in die Intimsphäre der Asylsuchenden, sodass nicht nur Informationen aus den Spracheinstellungen ausgewertet werden, sondern auch aus privaten Bereichen wie persönliche Aufnahmen und Nachrichten, die möglicherweise zur Auswertung der Fluchtroute und Identität hilfreich sein könnten. Das Ziel, Betrüger leichter zu entdecken, zeigte keine große Wirkung. Denn nach Angaben der Bamf habe es „in nur zwei Prozent der Fälle die angegebene Identität des Asylsuchenden widerlegt“.

Beispiel Abschiebungen Afghanistan
Die Aufnahme von Flüchtlingen im Jahr 2015 und 2016 war eine große Herausforderung für Deutschland. Im Jahr 2017 kam es zu mehrfachen Abschiebungen, besonders nach Afghanistan, dem Land, wo es in dieser Zeit Krieg gegeben hat. Das bedeutet auch, dass unzählige Schutzsuchende zurück in das Land mussten, dessen Lage katastrophal und lebensgefährlich ist. Die Lage in Afghanistan verschlechtert sich mit der Zeit immer mehr. Trotzdem steigt die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan und die der seit 2016 bestehenden Sammel-Abschiebeflüge weiter. Trotzt den Tatsachen, dass es dort Terroranschläge, Menschenrechtsverletzungen und eine durchsetzende Taliban gibt. Bernd Mesovic von Pro Asyl aus München bezeichnet es als „unsicherstes Land der Welt“ und dass es dabei noch „vor Syrien stehe“. Das Bundesland Niedersachsen schiebe nur „Gefährder und Männer ab, die schwere Straftaten begangen haben“. In Bayern wurden zwei Männer, die sich in dem Zeitpunkt in einer Ausbildung als Pflegehelfer befanden, für eine Abschiebung ausgesucht, obwohl sich beide Männer in keinem Fall für etwas haft- oder strafbar gemacht haben. Die Behörden verstoßen damit gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulment). Dieser Grundsatz ist fest in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert und besagt, dass es verboten ist, eine Person in ein anderes Land auszuliefern, in dem unmenschliche Behandlung, eine Bürgerkriegssituation oder schwere Menschenrechtsverletzung besteht. Integrierte Asylbewerber, die eine Lehre als Pflegehelfer antreten, werden somit ohne triftigen Grund zurück nach Afghanistan geschickt, obwohl sie das Asylrecht und somit den Schutz von der Bundesrepublik garantiert bekommen. Selbst unter den extremsten Bedingungen, wie in dem Fall die gefährdeten Männer, die schwere Straftaten begangen haben, dürfen nicht in das Land zurückgeschickt werden, in dem lebensbedrohliche Maßnahmen herrschen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Verbot der Folter, ein Menschenrecht, welches fest im Grundgesetz verankert ist, und in keiner Weise Einschränkungen und Ausnahmen zu lässt. Die Straftäter trotzdem nach Afghanistan zu schicken wäre somit eine indirekte Form der Folter, da die Behörden mit dem Wissen über die Zustände des Ziellandes eine Überlieferung oder Abschiebung in das Land zulassen, obwohl davon ausgegangen werden kann, dass ihnen etwas zustößt. Auch Straftätern stehen Menschenrechte zu, die ihnen weder genommen werden noch verloren gehen können.

In diesem Fall verstoßen die Behörden der Bundesregierung nicht nur gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (Non-Refoulment), sondern auch gegen eines der bedeutendsten Menschenrechte (Folterverbot).




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