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Abrechnung mit dem NS-Regime und Entnazifizierung - Referat



Zu den gemeinsamen Kriegszielen der Alliierten gehörte die Zerschlagung des deutschen Militarismus, die restlose Beseitigug des Nationalsozialismus und die Bestrafung der Täter. Wie setzten sie diese Ziele nach dem Krieg um?

Der Nürnberger Kriegsverbrecherprozess
Bereits am 08. August 1945 schlossen die Alliierten ein Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher. In Nürnberg setzten sie einen Gerichtshof ein, der über die Anklage wegen ,,Verbrechen gegen den Frieden und die Menschheit" und wegen Kriegsverbrechen zu urteilen hatte. Der Nürnberger Prozess begann am 14. November 1945. Angeklagt waren 22 Personen, darunter Parteiführer der NSDAP, Minister sowie Generäle der Wehrmacht, die gesamte NSDAP als Partei, die Gestapo und andere NS- Organisationen, die an Verbrechen beteiligt waren. Folgende Verbrechen sollten abgeurteilt werden:
-Verbrechen gegen den Frieden (Planung und Durchführung eines Angriffskrieges)
Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung (Mord, Misshandung, Deportation, Zwangsarbeit)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation aus politischen, ,,rassischen" oder religiösem Motiven
Nach einem Jahr verkündete das Gericht die Urteile: zwölf der Hauptangeklagten wurden zum Tode, drei zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt, vier erhielten Haftstrafen zwischen 10 und 20 Jahren, drei Angeklagte wurden freigesprochen. Die NSDAP, die Gestapo, die SS- Truppen, der Sicherheitsdienst wurden zu verbrecherischen Organisationen erklärt. Obwohl der Nürnberger Prozess das ganze schreckliche Ausmaß der NS- Verbecher allen Deutschen vor Augen führte, wurde der Prozess von Teilen der Bevölkerung als einseitige ,,Siegerjustiz" gewertet.

In Folgeprozessen wurden weitere 70 000 Personen wegen Kriegsverbrechen verurteilt. Wichtige Verfahren waren der Ausschwitz-Prozess (1963-1965) und der Majdanek-Prozess (1975-1981)

Entnazifizierung
8.5 Millionen Deutsche waren Mitglieder der NSDAP gewesen. Die Alliierten stellten zunächst alle Parteifunktionäre und Inhaber öffentlicher Ämter unter Arrest: Ende 1945 saßen über 200 000 Personen in den Internierungslagern der Westalliierten. In der SBZ wurden in den ehemaligen KZ über 150 000 interniert, von denen Tausende umkamen. Bis 1950 wurden in diesen KZ nicht nur NS- Funktionäre gefangen gehalten, sondern auch Gegner der Umgestaltung Ostdeutschlands nach sowjetischem Vorbild.

Ab Herbst 1945 musste jeder erwachsene Deutsche in den Westzonen einen Fragebogen zu seinem Verhalten während der
NS-Zeit ausfüllen. Spruchkammern aus deutschen Laienrichtern teilten die Deutschen dann in fünf Gruppen ein: Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete. Wegen der zahlreichen Freisprüche aufgrund fadenscheiniger Entlastungszeugnisse, so genannter Persilscheine, galt das Verfahren als problematisch und ungerecht. In den Westzonen wurden nur etwa 2% der Beschuldigten verurteilt; selbst schwer Belastete kamen mit leichten Strafen davon.
Zumindest wurden viele der als belastet eingestuften Verwaltungsbeamten, Richter, Lehrer, Polizisten etc. entlassen. Auch Industrieunternehmen mussten sich von früheren NS- Funktionären trennen.
In der SBZ wurde konsequenter zwischen bloßen Mitläufern und den aktiven Tätern unterschieden. Die Täter wurden eher bestraft als in den Westzonen; bis 1949 wurden in der SBZ etwa 500 000 Personen aus ihren Stellungen entfernt, darunter 80% aller Juristen und etwa 50% aller Lehrer. Die freien Stellen wurden meist mit Personen besetzt, die im Sinne der sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft handelten. Vermeintliche ,,Klassenfeinde" oder politische Gegner des Sozialismus wurden ausgeschaltet.



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