Auf dieser Seite findest du Referate, Inhaltsangaben, Hausarbeiten und Hausaufgaben zu (fast) jedem Thema. Die Referate bzw. Hausaufgaben werden von unseren Besuchern hochgeladen.
Schüler bekommen solange BAföG, wie sie die Ausbildungsstätte besuchen. Das Wiederholen einer Klasse hat keine Auswirkungen auf die Förderung.
Als Student an einer Hochschule erhält man für die Dauer seiner Regelstudienzeit (je nach Studiengang unterschiedlich) BAföG.
Ab dem 5. Fachsemester erfolgt die Förderung nur nach Vorlage eines entsprechenden Leistungsnachweises. D.h. entweder ein Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung (oder Vordiplom etc.) oder eine Bescheinigung, dass im jeweiligen Semester die notwendigen Leistungen erbracht worden sind.
Zudem gibt es noch die sogenannte Studienabschlusshilfe. Wer sein Studium nach der Regelstudienzeit noch nicht abgeschlossen und somit die Förderungshöchstdauer überschritten hat, kann für max. 12 Monate diese Studienabschlusshilfe beantragen. Jedoch nur, wenn vorausgesetzt werden kann, dass die Abschlussprüfung nach spätestens 4 Monaten gemacht wird und die Hochschule eine Bescheinigung ausstellt, dass das Studium innerhalb der 12 Monate abgeschlossen werden kann.
Diese Förderung erfolgt jedoch nur durch in verzinsliches Bankdarlehen!