BAFÖG

1. Was ist Bafög?
2. Wer bekommt Bafög?
3. Wie viel Bafög bekommt man?
4. Bafög und Job
5. Bafög und Wohngeld
6. Wie lange bekomme ich Bafög?
7. Wann und wie muss ich das Geld zurückzahlen?
7.1. Allgemein
7.2. Erlassmöglichkeiten
8. Wie, wo und wann beantrage ich Bafög?
9. In welchen Fällen wird die Förderung eingestellt?
10. Was ist elternunabhängige Förderung?


Wann und wie muss ich das Geld zurückzahlen?

1. Allgemein
Da BAföG zu einer Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen aus einem zinslosen Darlehen besteht, müssen nur 50% zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung wird folgendermaßen geregelt:

·wer nach dem 28.02.2001 BAföG erhalten hat, muss nur max. 10 000€ zurückzahlen, egal welchen Betrag er über die Jahre tatsächlich erhalten hat
·die Rückzahlung muss erst 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnen
·die Rückzahlung kann in Raten erfolgen, jedoch von min. 105€ im Monat und max. über einen Zeitraum von 20 Jahren
·wessen Einkommen eine Höhe von 960€ im Monat nicht übersteigt, kann einen Antrag auf Aussetzung der Rückzahlung stellen. Wenn zusätzlich noch ein Ehepartner und/oder ein Kind zu versorgen oder zu betreuen ist, erhöht sich dieser Betrag noch einmal (für den Ehepartner um 480€, für jedes Kind um 435€)
·Ungefähr 4 ½ nach Ende der Förderungshöchstdauer erhält man einen Bescheid vom Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln über die gesamte Darlehenshöhe, die Ratenhöhe und den Zeitpunkt der ersten Rückzahlungsrate. Adressänderungen sollten unbedingt vorher mitgeteilt werden, da es sonst für den Empfänger zu kostenpflichtigen Adressermittlungen kommen kann!



2. Erlassmöglichkeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Höhe des zurückzuzahlenden Betrag zu verringern:

·15% werden erlassen, wenn das Studium innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wurde
·20% bei Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Förderungshöchstdauer
·25% bei Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer
·1025€ werden erlassen, wenn das Studium 2 Monate vor Ablauf der Förderungshöchstdauer beendet wurde,
·2560€ beim Abschluss von 4 Monaten vor Ablauf der Förderungshöchstdauer
·zudem gibt es einen weiteren Erlass für die besten 30% der Absolventen im Kalenderjahr
·des weiteren ist ein Erlass zwischen 8% und 50% möglich, wenn das Darlehen ganz oder teilweise vor Fälligkeitsdatum zurückgezahlt wird


Wichtig:

Ein Erlass erfolgt nicht automatisch, er muss beantragt werden!
Es können auch verschiedene Anträge parallel gestellt werden!