Lerntippsammlung Headergrafik
Linie
Abstandshalter

BAföG Rückzahlung: wann, wie und wie viel?

  1. BAföG Ratgeber im Überblick
  2. BAföG-Reform 2016/2017
  3. Was ist BAföG?
  4. Wie, wo und wann kann man BAföG beantragen?
  5. Wer bekommt BAföG?
  6. Wie viel BAföG bekommt man?
  7. BAföG mit Kind
  8. BAföG im Ausland
  9. Wann wird BAföG eingestellt?
  10. Wie lange bekommt man BAföG?
  11. Was ist elternunabhängiges BAföG?
  12. Wann, wie und wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
  13. Alternativen zum BAföG
  14. BAföG und Job
  15. BAföG und Sozialleistungen
  16. Kreditkarten für Studenten

Im Gegensatz zum Schüler BAföG, welches als nicht rückzahlpflichtiger Vollzuschuss geleistet wird, erhältst du als Student innerhalb deiner Regelstudienzeit BAföG lediglich zur Hälfte als Vollzuschuss. Die andere Hälfte ist ein sogenanntes Staatsdarlehen, das dir der Staat für die Dauer deines Studiums zur Verfügung stellt und in monatlichen Raten ausbezahlt. Dafür werden zwar keine Zinsen fällig, jedoch musst du dieses Darlehen nach Abschluss deines Studiums zurückzahlen. Wann die erste Rückzahlung in welcher Höhe fällig wird, ob du möglicherweise von einem Nachlass profitierst und viele andere Einzelheiten rund um die BAföG Rückzahlung erfährst du jetzt.

Die Rückzahlungsmodalitäten

Die Rückzahlung des 50-prozentigen Staatsdarlehens ist im §18 Abs. 3 BAföG festgeschrieben. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

  • Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ablauf der Förderung.
  • Die monatliche Rückzahlungsrate berechnet sich anhand des aktuellen Einkommens, beträgt jedoch mindestens 105 Euro monatlich oder 315 Euro alle drei Monate.
  • Die Rückzahlung der Darlehenssumme muss nach spätestens 20 Jahren abgeschlossen sein.
  • Sofern das Studium nach dem 28.02.2001 begonnen wurde, beträgt die Gesamtrückzahlungssumme maximal 10.000 Euro.
  • Bei geringem Einkommen kann auf Antrag Zahlungsaufschub für jeweils ein Jahr gewährt werden.
  • Bei vorzeitiger Darlehenszurückzahlung wird Nachlass gewährt.
  • In bestimmten Fällen kann ein Teilerlass gewährt werden.

Darlehenserfassungsbescheid und Rückzahlungsbescheid

Sechs Monate vor Beginn des Rückzahlungszeitraumes bekommst du vom Bundesverwaltungsamt einen Darlehenserfassungsbescheid zugeschickt. In diesem Schriftstück weist dich das Amt auf mögliche Teilerlassmöglichkeiten hin. Nun hast du einen Monat Zeit, einen Antrag an das Bundesverwaltungsamt zu schicken, um von dem Teilerlass Gebrauch zu machen. Sobald die Frist verstrichen ist, ist kein Teilerlass mehr möglich.

Unabhängig davon, ob du einen Teilerlassantrag gestellt hast, bekommst du einen Rückzahlungsbescheid. Hierin ist dann, möglicherweise unter Berücksichtigung eines Teilerlasses, detailliert festgelegt, wie hoch die Rückzahlung insgesamt ist und in welchen Raten und zu welchen Terminen du sie zahlen musst.

Da der Rückzahlungsbescheid ein Verwaltungsakt ist, hast du, wie bei jedem anderen behördlichen Bescheid auch, einen Monat lang die Möglichkeit, begründeten Widerspruch einzulegen. Sobald diese Frist verstrichen ist, ist der Bescheid rechtskräftig.

Antrag auf Teilerlass

Sofern eine der folgenden Situationen auf dich zutrifft, solltest du unbedingt einen Teilerlassantrag stellen:

  • Gute Studienleistungen: du hast dein Studium vor dem 31.12.2012 abgeschlossen und gehörst zu den besten 30 Prozent deines Jahrgangs? Unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gewährt dir das Amt einen Nachlass zwischen 15 und 25 Prozent.
  • Schnelles Studium: Auch diese Regelung gilt ausschließlich für Absolventen, die ihr Studium vor dem 31.12.2012 abgeschlossen haben. Sofern du dein Studium vier Monate vor Ende der Regelförderdauer erfolgreich abgeschlossen hast, werden dir 2560 Euro erlassen. Sofern du zwei Monate vor Regelförderdauer fertig warst, beträgt der Erlass 1025 Euro.
  • Teilerlass wegen Kindererziehung: Diese Teilerlassmöglichkeit kannst du nur in Anspruch nehmen, wenn du dein Studium vor dem 21.12.2009 beendet hast und danach aufgrund der Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren lediglich Teilzeit arbeiten konntest/kannst.

Vorzeitige Rückzahlung

Solltest du die Möglichkeit haben, den im Rückzahlungsbescheid angegebenen Betrag in einer Summe oder in höheren Teilbeträgen als den festgelegten zu bezahlen, gewährt das BAföG Amt ebenfalls teilweise beträchtliche Nachlässe. Diese sind entsprechend der Höhe des in Anspruch genommenen Staatsdarlehens gestaffelt und betragen zwischen 8 Prozent (500 Euro Darlehenssumme) und 50,5 Prozent (24.000 Euro und mehr Darlehenssumme).