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Die ZVS

1. Von der Schule zur Uni: Drei Wege um einen Studienplatz zu bekommen

1.1. Das gewünschte Fach ist ein frei zugängliches Fach

Dies bedeutet dass der Zugang zu dem Fach das man studieren möchte nicht begrenzt ist. Es gibt keinen Numerus Clausus (NC) auf dieses Fach und somit muss man sich für dieses Fach auch nicht noch mal extra schriftlich an der Hochschule bewerben. Es ist ausreichend am Tag der Einschreibung an der Hochschule mit dem Abiturzeugnis, der sogenannten Hochschulzugangsberechtigung, zu erscheinen und das Formular zur Einschreibung auszufüllen. Wo und wann man an der Uni erscheinen muss um sich einzuschreiben erfährt man am besten direkt über die Homepage der jeweiligen Hochschule selbst. Dort steht dann alles genau beschrieben. Wo und wann man dort sein muss, was man mitbringen muss und solche Dinge.

1.2. Das gewünschte Fach hat einen örtlichen Numerus Clausus

Oft kommt es vor, dass der gewünschte Studiengang an der gewünschten Hochschule mit einem örtlichen Numerus Clausus (NC) belegt ist. Dieser kann von Bundesland zu Bundesland sowie von Hochschule zu Hochschule variieren. Deshalb ist es gut sich bei möglichst vielen Hochschulen zu bewerben, da man damit seine Chancen vergrößern kann einen Studienplatz in dem jeweils gewünschten Fach zu bekommen.

Auswahlkriterien der einzelnen Hochschulen

Um mehr über die jeweiligen Auswahlregeln der einzelnen Hochschulen zu erfahren, geht man am Besten auf die jeweiligen Internetseiten der Hochschulen. Dort findet man dann meist auch das Bewerbungsformular zum Ausdrucken und die Bewerbungsfristen. Es ist ganz wichtig diese einzuhalten, da man sonst seine Chance für das jeweilige Semester vertan hat. Bewerbungsfristen beachten!!

Umgehung des örtlichen Numerus Clausus

Es kann unter umständen sogar passieren, dass man den Numerus Clausus umgehen kann, wenn man sich an einer anderen Hochschule bewirbt oder einschreibt bei der man das gleiche Fach ohne Zulassungsbeschränkung studieren kann. Dafür muss man jedoch meistens bereit sein Umzuziehen und in anderen Städten, oft vielleicht auch weit weg von zu Hause, zu Studieren.

1.3. Die ZVS ist für den gewünschten Studiengang zuständig

Der letzte Weg zum gewünschten Studienplatz führt über die ZVS, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Dies ist dann der Fall wenn die bundesweite Nachfrage für den gewünschten Studiengang größer ist als das Angebot an den Hochschulen. Es ist dann einfacher und sinniger die Bewerbung an nur eine Stelle zu schicken, als immer wieder die gleiche Bewerbung an Dutzende Hochschulen zu versenden. Die ZVS ist sozusagen der zentrale Marktplatz für diese bestimmten Studiengänge.

Für welche Studiengänge ist die ZVS zuständig?

Ob das gewünschte Fach nun überhaupt über die ZVS läuft, die ZVS also für die Vergabe dieser Studienplätze zuständig ist erfährt man entweder auf der Internetseite der ZVS oder ihrem Infoheft, der „ZVS-Info“. Diese Zeitschrift bekommt man ab Mitte April ( für das Wintersemester) und ab Mitte November ( für das Sommersemester) in allen weiterführenden Schulen, in den Berufsinformationszentren ( BIZ ) der Agenturen für Arbeit, an den Hochschulen und auch bei der ZVS direkt. Dazu muss man einen an sich selbst adressierten und mit 1,44 Euro frankierten Briefumschlag der Größe C4 an die Großkundenanschrift „ZVS, 44128 Dortmund“ schicken.