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Mensch als Ersatzteillager“ & Ziel - Referat



1. Was bedeutet „Mensch als Ersatzteillager“ & Ziel

Die sogenannten Menschen als Ersatzteillager sind künstlich erzeugte Embryonen, dessen Stammzellen zur Rettung anderer erkrankten Menschen genutzt werden.
Sie sind nicht zu verwechseln mit den „Designer-Babys“. Bei diesen werden z.B. Haar-, Augenfarbe und Geschlecht vorher bestimmt.
Von den Embryonen werden beispielsweise Knochenmark, eine Niere oder eine Leber für einen Verwandten entnommen. Meist sind die Embryonen die letzte Möglichkeit zum Überleben dieser erkrankten Personen.
Mit dem technischen Fortschritt der heutigen Zeit in der Medizin ist die Erzeugung solcher Embryonen erst möglich geworden.

Nun stellt sich aber die Frage, ob es ethisch vertretbar ist, einen Menschen als Retter für einen anderen Menschen zu erzeugen?

Im folgenden Text gehen wir nur auf den Punkt ein, dass der Embryo noch nicht erzeugt ist sondern ob es aus ethischer Sicht dazu kommen sollte.
 
2. wichtige Faktoren zur ethischen Urteilsbildung

Zur Bildung eines ethischen Urteils spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle.
Eine der wichtigsten Betroffenen sind die Eltern, sie müssen eine bewusst getroffene Entscheidung fällen, ob sie ein künstliches Kind erzeugen lassen oder sich dagegen aussprechen. Dieses Handeln führt auf die Entscheidungsethik und auch Konfliktethik zurück, denn es ist ein persönlich sittlicher Konflikt, der existentiell herausfordert. Eine distanzierte Sicht ist bei diesem Fall kaum möglich. Sie leiten ihre Entscheidung von verschiedenen Grundtypen der ethischen Argumentation ab. Eine dieser ist die teleologische Ethik, da sie ihre Handlung von dem guten Ziel - das Leben ihres Kindes zu retten - bestimmen und es aus dieser Situation abhängig machen (Situationsethik). Je nachdem wie sie sich entscheiden, hat es Folgen und Auswirkungen für das kranke Kind (Verantwortungsethik). Die Möglichkeiten sind das Überleben und somit die Rettung durch das künstlich erzeugte Kind oder das tödliche Erkranken und Erleiden, wenn die Entscheidung gegen das Kind fällt und es keine weiteren Möglichkeiten der Rettung gibt.
Aus der Sicht des Erkrankten gibt es vermutlich wenig Zweifel. Sein ethisches Ziel ist das Überleben. Es besteht allerdings auch der Sonderfall, dass das Überleben eine geringere Rolle für ihn spielt und er sich mit dem Streben bereits abgefunden hat. Bei ihm ergeben sich die gleichen Ethiken wie bei seinen Eltern auch.
Die Analyse des künstlich erzeugten Embryos ist hierbei unwichtig, da in unserer gewählten Frage der Embryo noch nicht erzeugt ist.
Weitere Beteiligte sind das Umfeld und Bekannte der Familie. Bei diesen stellt sich die Frage, ob sie diese Handlung akzeptieren und befürworten. Wie bzw. nach welcher Ethik würden sie handeln, wenn sie in eine ähnliche Situation gelangen? Ihr Vorteil ist, dass sie dann aus dem Bekanntenkreis persönliche Erfahrungen haben.
Als nächstes zu
betrachten ist der Arzt, der diesen Vorgang ausführt. Ohne ihn könnte die Handlung nicht erfolgen. Er handelt nach verschiedenen Ethiken. Zum einen könnte er es zu seinen Forschungszwecken durchführen, Geld damit verdienen und einen medizinischen Fortschritt und Weiterbildung erlangen (utilitaristische Ethik). Der Arzt setzt sich in dieser Situation sich selbst seine Norm, denn er möchte damit einen medizinischen Erfolg erzielen (Situationsethik, autonome und teleologische Ethik). Allerdings könnte sich daraus die Gefahr ergeben, dass er dieses ausnutzt für sein finanzielles Wirtschaften.
In Deutschland ist es laut dem Embryonenschutzgesetz erlaubt, ein künstliches Embryo zu diesem Zwecke zu erzeugen. Nur der Versuch des Klonens ist im diesem Fall strafbar. Da aber dieses Kind nicht genetisch mit dem anderen identisch ist sondern nur die gleichen Stammzellen besitzt, ist es kein Klon.
Zu den Aufgaben des Staates in diesem Thema zählt dessen Überwachung und Kontrolle. Er muss den möglichen Erfolg beobachten und er könnte auch daraus einen Nutzen ziehen. Ist es allerdings erfolglos, wäre ein Verbot denkbar, um Menschenleben zu bewahren.

3. ethische Urteilsbildung

Nach der ausführlichen Analyse aus 2. ist nun ein ethisches Urteil zu fällen. Aus den genannten Gesichtspunkten ergibt sich sowohl eine Befürwortung als auch eine Verneinung des künstlichen Erzeugens eines Embryos zur Rettung eines anderen. Jeder zieht sein persönliches Urteil daraus. Für den einen überwiegen die Werte und Normen im zwischenmenschlichen Bereich. Für den anderen zählen die Werte des zukünftigen Nutzens, auch wirtschaftlich. Auch die Beteiligten müssen ihr eigenes Urteil dazu fällen. Manche können diesen Fall nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren und beurteilen es als moralisch nicht vertretbar.




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