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Aufgaben der Personalabteilung - Referat



Aufgaben der Personalabteilung

Die Hauptaufgabe der Personalabteilung besteht darin, dass sie zur jeder passenden Tätigkeit oder andere Fälle, wo es um den Personal geht die richtigen Mitarbeiter finden/bereitstellen, sie fördern usw..

Die Aufgaben werden aufgeteilt und von einander unterschieden.

1.1 Personalbedarfsplanung:
Sie plant die Personalbesorgung für die gegenwärtige und zukünftige Lage. Dazu kommt noch, dass sie über zeitlichen und örtlichen Einsatz der Mitarbeiter bestimmt.

1.2 Personalbeschaffung:
Wählt die geeigneten Mitarbeiter und stellt diese ein. Dafür werden interne und externe Personalbeschaffungen unternommen.

-interne Personalbeschaffung: Freie Stellen werden mit Mitarbeitern besetzt, die bereits im Unternehmen arbeiten. Sie werden meistens direkt angesprochen oder oft werden diese auf eigenen Wusch der Mitarbeiter auswendig gemacht.

-Externe Personalbeschaffung: Freie Stellen werden mit neuen Mitarbeitern besetzt, die vorher noch nicht im Unternehmen gearbeitet haben. Sie werden in Zeitungsanzeigen, im Internet, durch den Personalberater und bei der Bundesagentur für Arbeit usw. gesucht.

1.3 Personalführung und Personalentwicklung:

Personalführung: Darunter versteht man das Planmäßige Leiten von Mitarbeitern. Zu ihren Aufgaben gehört die Motivation, Individualführung der einzelnen und die Team-Führung der Arbeiter und auftretende Konflikte im Unternehmen zu lösen.

Personalentwicklung: Alle Ziele, die die Qualifikation der Mitarbeiter ankurbeln gehören zu ihren Arbeitsaufträgen. Dazu gehören u. a. Ausbildung und Fortbildung der Mitarbeiter, fördern der Führungskompetenz und der Sozialkompetenz. flexible Arbeitsgestaltung, Mitarbeitergespräche und die Personalbeurteilung.

1.4 Personalentlohnung:
Die Personalentlohnung stellt Geld vom Unternehmen für die Mitarbeiter bereit. Je nach Leistung und Verantwortung stellt sie ihren Mitarbeitern Lohn oder Gehalt zu Verfügung. und deren Abrechnung macht sie auch.

1.5 Personalfreistellung:
Die Personalfreistellung ist zuständig für den konsequenten Arbeiterabbau. Man unterscheidet von interne und externe Arbeiterfreistellung.

-Interne Personalfreistellung: Freistellung von Mehrarbeiten (Überstunden), Einführung von Gleitzeitarbeiter.

-externe Personalfreistellung: Durch Kündigung oder Ruhestand.

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: mos1988



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