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Alkohol - 11.Version - Referat



Alkohol
Gliederung

Chemisches
Aktueller Konsum
Wirkung
Sucht
Alkohol im Straßenverkehr


Chemisches:

Alkohol (Äthanol) umgangssprachlich den Bestandteil alkoholischer Getränke.

Durchschnittlicher Alkoholgehalt alkoholischer Getränkearten

Bier ca. 4.8 Vol.-%
Wein/Sekt ca. 11.0 Vol.-%
Spirituosen ca.33.0 Vol.-%

Genauere Informationen auf dem Flaschenetikett.

Alkoholgehalt eines Getränkes in Gramm =
Volumen in cm³ x Alkoholgehal in Vol.-% x 0.8g : cm³

Danach enthalt:

0.5 l Bier = 500 cm³ x 4,8 :100 x 0.8g : cm³ = ca.19.2 g Alkohol
USW....

Man rechnet mit 0.8 g , weil 1 Kubikzentimeter =0.8g Alkohol sind.

Ein Alkoholgehalt von mehr als 0.5 Vol.-% ist nach dem Lebenmittelgesetzt kennzeichnungspflichtig.


Aktueller Konsum:

Der Markt für alkoholische Getränke ist in Deutschland frei, das heisst es regelt sich über Angebot und Nachfrage.

In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg stieg der Alkoholkonsum steil an.
In der BDR wurde 1980 mit einem Pro-Kopf-Verbruach von 12,9 Litern reinem Alkohol erreicht.
In der DDR stieg der Verbrauch moch bis Ende der 80er Jahre weiter.
1990 lag er bei 12,1 Litern. In den 1990 ger Jahren sank der Pro-Kopf-Verbrauch dann Bundesweit auf 9,9 Litern (2008).
Dieses hohe Konsumniveau liegt mit rund zwei Liter über dem Durchschnitt in Europa.

Natürlich trinken nicht alle gleich viel. Eine Befragung der 18-bis 59-jährlichen Bürger/rin
ergab:
- Rund 8 % der Befragten lebten seit mindestens 12 Monaten ohne Alkohol.
Männer trinken deutlich mehr als Frauen (23 zu 13 Gramm reinem Alkohol täglich).
2/3 der Männer und 1/3 der Frauen kenne das Rauschtrinken (5 oder mehr Gläser Alkohol am Tag- aus eigener Erfahrung.
Getrunken wird am liebsten Bier.
Jeder Biertrinker trinkt durchschnittlich pro Woche : 2.8 Liter
Jede Biertrinkerin trinkt durchschnittlich pro Woche: 0.5 Liter


Wirkung:
Sucht:

Alkohol dringt über die Schleimhäute rasch in die Blutbahn und durchströmt den gesamten Organismus. Er beeinflusst vorallem die Zentren des Gehirns, die das Bewusstsein und die Emotionen steuern, es wirkt als erstes anregend und später betäubend.

Ab ca. 0.2 Promille fängt der Mensch an seine Persönlichkeit und Verhalten zu ändern.
Man fühlt sich freier. Der Widerstand gegen weiteren Konsum sinkt.
Sehstärke, Konzentration und Bewegungskoordination lassen nach.
Bei ca. 1 Promille wird man depressiver, das nennt man Rauschstadium, es kommt
zum Gleichgewichts- und Sprachstörung.
BEi ca. zwei Promille erreichen wir das sogennante Betäubungsstadium.
Stürungen des Gedächtnisses und Orientierung treten auf.

Der getrunkene Alkohol wird von der Leber in mehreren Stufen zu Wasser und Kohlendioxid abgebaut. Nur 3% wird über Atem, Haut oder Urin direkt ausgeschieden.
Um 0,5% Alkohol im Blut abgebaut ist dauert es 3- 4 Stunden.

Berechnung der Alkoholkonzentration des Blutes

bei Männern:
Getrunkener Alkohol in Gramm : Köpergewicht in kg x 0,7
bei Frauen:
Getrunkener Alkohol in Gramm : Köpergewicht in kg x 0,6

Pro kg Körpergewicht baut der männliche Körper stündlich rund 0.1g Alkohol ab. Für den weiblichen Körper liegt dieser Wert bei rund 0.085 g.

Alkoholabhängigkeit bildet sich sehr langsam.
Alkoholabhängige sind nicht fähig, ihren Alkoholismus mit ihrem Wollen zu steuern. Etwa 1.3 Millionen Menschen in Deutschland sind Alkoholabhängig, darunter sind Männer doppelt so häufig betroffen wie Frauen.
Alkohol im Straßenverkehr:

Ab ca. 0.5 Promille ist das Autofahren seit dem 1 April 2001 eine Straftat, man reagiert langsamer, Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt, die Risikobereitschaft ist erhöht.
Dies wird mit einem Geldbuß von 500€ beim erstem mal bestraft. und mindestens 4 Punkten in Flensburg, dies heisst zusätzlich 1 Monat Fahrverbot.
Beim 2 und Drittenmal mit 1000€ Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und 1500€ Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot.
Kommt es zu einem Unfall, sind die Konsequenzen, dass man z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und bestraft wird.
Die Versicherungen übernehmen in so einem Fall teilweise bis Gar nicht die Kosten.
Auch Für Fußgänger und Radfahrer kann es rechtlich Folgen haben.
Auf dem Fahrrad droht ab 1.6 Promille u.a der Entzug des Führerscheins.

Dieses Referat wurde eingesandt vom User: bilalsayed03



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